Hallo liebe Leut!
Ich brauche an einem Backenzahn wegen Interdentalkaries eine 2-flächige Füllung und habe mich für eine keramische Füllkung in Umhärtungstechnik entschlossen. Also die Kunststofffüllung mit Keramikanteil und Blaulicht zur Härtung, wenn ich das richtig verstehe 
Jetzt habe ich die Preisliste bekommen, auf der folgendes steht:
Vereinbarung gem. § 6 Abs. 2 der GOZ
„Ich bin von meinem behandelnden Zahnarzt über die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Form der Versorgung unterrichtet worden.
Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung und verpflichte mich, die vorstehend aufgeführten Mehrkosten, die von der Krankenkasse enicht übernommen werden, selbst zu tragen.“
…dann werden die einzelnen Posten aufgeführt.
Unter anderem steht da als Posten:
-> Entfernung alte Füllung/Zahn ca. 28 Euro
-> wenn kein Zuschuss/Begleitleistung ca. 50 Euro
Wie soll ich das verstehen? Die Kästchen wurden bei mir zwar nicht markiert, aber ich wollte mich jetzt vergewissern, dass die AOK das Entfernen der kaputten Zahnsubstanz übernimmt und ich keine 28 Euro extra blechen muss. Die Füllunf wird mich immerhin schon rund 158 Euro kosten! Und was heißt „Wenn kein Zuschuss/Begleitleistung“? Was bedeutet das konkret? Oder sind diese Zusätze für Privatpatienten? Aber die bekommen doch eh alles erstattet?! Oder nicht?
Grüßle
Carolin