Heftige Extrakosten beim Zahnarzt

Hallo liebe Leut!

Ich brauche an einem Backenzahn wegen Interdentalkaries eine 2-flächige Füllung und habe mich für eine keramische Füllkung in Umhärtungstechnik entschlossen. Also die Kunststofffüllung mit Keramikanteil und Blaulicht zur Härtung, wenn ich das richtig verstehe :smile:

Jetzt habe ich die Preisliste bekommen, auf der folgendes steht:

Vereinbarung gem. § 6 Abs. 2 der GOZ

„Ich bin von meinem behandelnden Zahnarzt über die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Form der Versorgung unterrichtet worden.
Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung und verpflichte mich, die vorstehend aufgeführten Mehrkosten, die von der Krankenkasse enicht übernommen werden, selbst zu tragen.“

…dann werden die einzelnen Posten aufgeführt.

Unter anderem steht da als Posten:

-> Entfernung alte Füllung/Zahn ca. 28 Euro

-> wenn kein Zuschuss/Begleitleistung ca. 50 Euro

Wie soll ich das verstehen? Die Kästchen wurden bei mir zwar nicht markiert, aber ich wollte mich jetzt vergewissern, dass die AOK das Entfernen der kaputten Zahnsubstanz übernimmt und ich keine 28 Euro extra blechen muss. Die Füllunf wird mich immerhin schon rund 158 Euro kosten! Und was heißt „Wenn kein Zuschuss/Begleitleistung“? Was bedeutet das konkret? Oder sind diese Zusätze für Privatpatienten? Aber die bekommen doch eh alles erstattet?! Oder nicht?

Grüßle
Carolin

Hallo Carolin,

der Zahnarzt will Dir sagen, dass er nach der GOZ abrechnet (wie bei privat Versicherten) und nicht über AOK. Das Entfernen der alten Füllung kostet 50 €, wenn die AOK das zahlt, was sie normalerweise zu zahlen hätte, dann sinds nur noch 28 €, die Du zahlen musst.

Er rechnet bei Dir wegen der Wunschleistung ALLES rund um den Zahn nach der GOZ ab.
Das ist für Dich nicht nett, aber er darf das und es ist auch üblich so.

Viele Grüße
von Mara

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Das ist ja blöd. Der Zahnarzt rechnet also alles privat ab und was die Kasse nicht übernimmt, darf ich bezahlen. Wie sieht es denn aus, wenn der Zahnarzt kein Amalgam mehr benutzt, sondern nur noch alternative Füllungen anbietet? Dann habe ich ja gar keine andere Wahl, als eine „Nicht-Kassenleistung“ zu wählen, nämlich Kunststoff oder Keramik. Das wäre ja fies. Was bleibt mir da anderes übrig?

Vielleicht sollte ich den Zahnarzt wechseln und mir einen suchen, der über AOK abrechnet und keine Extrakosten drauflegt für eine übliche Kassenleistung. Habe heute extra nochmal bei der AOk angerufen und nachgefragt. Sie übernehmen alle Kosten, die bei Amalgam anfallen würden, also auch Zahnbohren und einen Teil der Füllung.

Hallo Carolin,

Die Füllunf wird mich
immerhin schon rund 158 Euro kosten!

Ich habe zwar keine Ahnung von der zahnärztlichen Abrechnungspraxis, hatte aber in den letzten 2 Jahren sehr viele Zahnarztbesuche (Sanierung, weil der ‚liebe‘ Kollege davor mich so versaut hat, daß ich ca. 13 Jahre nicht beim Zahnarzt war). Darunter waren auch zweiflächige Füllungen, und ich bekam auch immer diesen Kunststoff mit Keramikpartikeln, der im Blaulicht ausgehärtet wird. Wenn ich mich recht entsinne, lag die letzte zweiflächige Füllung so um knappe 50 €, definitiv keine 158 € (die letzte Wurzelbehandlung mit 5 oder 6 Sitzungen und anschließender mehrflächiger Füllung lag so in der Größenordnung). Versichert bin ich bei der TK, also gesetzlich.
Mein Arzt ist in Richtung Implantologie fortgebildet, extrem verständnisvoll und vorsichtig, nimmt sich viel Zeit usw., also nix huschhusch, schnell der Nächste am Fließband. Außerdem weiß er, daß mir für den Zahnersatz die Kosten nahezu egal sind und ich extrem wechselunwillig bin, er könnte also schon üppig abrechnen, wenn er wollte.
Wenn es nicht unbedingt dieser Zahnarzt sein muß, wäre vielleicht eine zweite Meinung angebracht…

Viele Grüße

Claudia

Hallo.

Die Kasse übernimmt eine Füllung die zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend ist. Das Herausbohren einer defekten Füllung und das Entfernen von Karies ist da inklusive.

Das Füllungsmaterial ist üblicherweise Amalgam. Kunststofffüllungen werden dann in voller Höhe übernommen, wenn diese in der ganz einfachen Art und Weise am Zahn befestigt werden.

Dazu wird der Zahnschmelz, also dass was beim gesunden Zahn weiss ist, mit einem Säuregel aufgerauht. Dann kommt ein flüssiger durchsichtiger Kunststoff auf den Schmelz und wird dann mit Halogenlicht (Blaulicht) gehärtet. Erst dann kommt die eigentliche Kunststofffüllung in den Zahn und wird wieder mit Licht gehärtet.

Also flüssiger Kunststoff klebt am Zahnschmelz weil der ja jetzt rauh ist, weisser (zahnfarbener) Kunststoff (die eigentliche Füllung) klebt am flüssigen Kunststoff.

So, und weil leider nicht immer so viel Zahnschmelz da ist ( der ist ja meist schon von der Karies zerstört worden), ist von dem Zahn sehr viel Dentin, also Zahnkern, übrig. Dieses Dentin ist beim gesunden Zahn vom Zahnschmelz umgeben, wie eine Mütze Deine Haare umgeben würde. Oder ein Handschuh die Hand.

Beim Dentin funktioniert das mit dem Aufrauhen leider nicht so gut, weil das Dentin sehr faserig ist. Deshalb hat man viele Jahre lang heftig geforscht und hat einen Kleber entwickelt, der auch am Dentin fest klebt. Die eigentliche Kunststofffüllung kann also nun fest verklebt werden, auch wenn nicht mehr ausreichend Zahnschmelz vorhanden ist. Das sieht dann so aus als wäre es ein gesunder Zahn.

Diese Klebetechnik ist aber aufwändiger und deshalb werden diese Füllungen so berechnet als ob Du Privatpatientin wärst. Abgezogen wird von dem Rechnungsbetrag der Anteil den Deine Kasse für eine Amalgamfüllung oder eben für eine einfache Kunststofffüllung bezahlt hätte. Und das ist dann Dein Eigenanteil.

Natürlich kann man bei Zähnen mit nur noch wenig Zahnschmelz auch einfache Kunststofffüllungen machen. Es hält aber nicht so gut, und vor allem nicht so lange.

So, jetzt ist das doch ganz schön lang geworden. Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße

RAMIUS

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Hallo liebe Leut!

Ich brauche an einem Backenzahn wegen Interdentalkaries eine
2-flächige Füllung und habe mich für eine keramische Füllkung
in Umhärtungstechnik entschlossen. Also die Kunststofffüllung
mit Keramikanteil und Blaulicht zur Härtung, wenn ich das
richtig verstehe :smile:

Servus Carolin,
das schauen wir uns mal genau an:

  1. Die Bezeichnung ‚Keramikfüllung‘ trifft die Wahrheit zu maximal 70 %. Soviel Keramikpartikel sind nämlich drin in der lichtgehärteteten Composite-Füllung. Dies wäre übrigens die zutreffende Bezeichnung gewesen. Aber bei ‚Keramik‘ könnte ja die Patientin an sowas tolles wie ein richtiges Keramikinlay denken, und dann für die Kosten Verständnis entwickeln. Honi soit qui mal y pense ;-(

Jetzt habe ich die Preisliste bekommen, auf der folgendes
steht:

Vereinbarung gem. § 6 Abs. 2 der GOZ

"Ich bin von meinem behandelnden Zahnarzt über die nach den
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und
Krankenkassen ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Form der Versorgung unterrichtet worden.

Hat er das denn getan? Wie hat die Unterrichtung ausgesehen? Welche Alternativen hat er Dir vorgeschlagen? Gegen welche ‚ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche‘ Form der Versorgung hast Du Dich denn nach dieser Aufklärung entschieden?

Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung und
verpflichte mich, die vorstehend aufgeführten Mehrkosten, die
von der Krankenkasse enicht übernommen werden, selbst zu
tragen."

…dann werden die einzelnen Posten aufgeführt.

Unter anderem steht da als Posten:

-> Entfernung alte Füllung/Zahn ca. 28 Euro

-> wenn kein Zuschuss/Begleitleistung ca. 50 Euro

Wenn dasteht: „vorstehend aufgeführten Mehrkosten, die … nicht übernommen werden“, dann meint er das auch. Wenn aber eine alte Füllung aus dem Zahn raus muß, um die Karies entfernen zu können, ist das Vertragsleistung… Dieser Kollege ist Vertragszahnarzt, kein Privatzahnarzt. Er will Dich über den Tisch ziehen, basta. Wenn die Staatsanwaltschaften Zeit hätten, wäre das schon ein Anfangsverdacht.

Wie soll ich das verstehen? Die Kästchen wurden bei mir zwar
nicht markiert, aber ich wollte mich jetzt vergewissern, dass
die AOK das Entfernen der kaputten Zahnsubstanz übernimmt und
ich keine 28 Euro extra blechen muss. Die Füllunf wird mich
immerhin schon rund 158 Euro kosten! Und was heißt „Wenn kein
Zuschuss/Begleitleistung“? Was bedeutet das konkret? Oder sind
diese Zusätze für Privatpatienten? Aber die bekommen doch eh
alles erstattet?! Oder nicht?

Wenn er Dir ohne ausreichende Aufklärung Kohle abverlangt, mußt Du ihn nicht bezahlen - so einfach ist das. Nur, was wäre das für ein Vertrauensverhältnis, wenn die Patientin schon mit dem Vorsatz hingeht, den Zahnarzt, der sie bescheißen will, hinterher um sein Geld zu prellen?
Schieß’ ihn in den Wind! Kannst ihm ruhig diese mail mitbringen.

Kai

Ja, du hast mir sehr gut geholfen. Das Loch ist nämlich sehr tief, weil es durch die interdentale Lage von meinem letzten Zahnarzt lange Zeit nicht entdeckt wurde und erst mein neuer es durch eine RÖntgenaufnahme entdeckt hat.

Würde das also erklären, warum er die Methode mit dem Spezialkleber verwendet, die teurer ist? Schließlich muss er mir viel gesunde Substanz von oben abtragen, um an das eigentliche Loch im Zahninnern zu kommen. Zugegebenermaßen ist es ein sehr guter Zahnarzt, der zudem eine vor seinem Medizinstudium eine Ausbildung zum Zahntechniker gemacht hat.