Heftiges Internetproblem bei Motorradkauf!

Fitkives Beispiel!

Y bietet im Internet ein Motorrad bei Ebay an zum Preis von 999€ Sofort Kauf.

X schlägt zu aufgrund der guten Beschreibung des Motorrades.

In der Artikelbeschreibung stand: Verkaufe Motorcross 250ccm von KTM. Diverse Teile wie Kolben, Zylinder, Kette, Lager etc. neu.
Draufsetzen und losfahren. Springt beim ersten Kick an und ist zu 100% zuverlässig.
Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung. Verkaufe es trotzdem als Basterfahrzeug.

X bezahlt die 999€ und die 149€ Versand. Motorrad kommt 2 Tage später. X fährt mit dem Motorrad 30 Minuten und der Motor bekommt einen Kolbenschaden.

X überprüft das Motorrad und stellt folgende Mängel fest:

  • Luftfilter + Gitter fehlen
  • Abgasanlage defekt und nicht Original
  • Bremse vorne Defekt
  • Seitenverkleidungen Defekt und nicht Original
  • Simmeringe Telegabel Defekt
  • Motorhalterungen Defekt

X bringt Kolben und Zylinder zu einem Motorradladen und der Händler sagt die Teile währen nicht neu da diverse Spuren als Kolbenbolzen etc. darauf hinweisen würden.

X Konfrontiert Y damit. Dieser sagt er sei mit dem Motorrad während und sogar nach der Auktion noch wie ein Wilder gefahren und es hätte alles Funktioniert.

X wurde weder gefragt ob Y noch mit dem Motorrad fahren darf noch wurde er darüber vorher in Kenntnis gesetzt. Somit war der Artikel nichtmehr in dem Zustand wie bei Angebotsstart.

X und Y haben regen E-Mail Verkehr und Y verstrikt sich in immer anderen Aussagen. Einmal soll X das Motorrad Manipuliert haben, dann falsches Öl genutzt haben, dann hätte er das Motorrad nur 11 Std. besessen und dann war es wieder sein Bruder der es verkauft hatte.

In der Zwischenzeit gibt X Y eine Negative Bewertung und droht mit Anzeige wegen Betrug sowie Ebay zu Informieren. Daraufhin melden sich bei X zwei Ebay Mitglieder die ebenfalls Ärger mit Y hatten. Y ist auch dafür bekannt das er seine eigenen Auktionen hochtreibt.
In der Zwischenzeit wurde Y sogar von Ebay gesperrt.

Y droht X sogar in einem Telefonat ihn zu töten und vorbei zu kommen mit seinen Leuten und ihn den Kopf abzuhacken. Er solle ruhig zur Polizei gehen und fragen mit wem er sich dort anlege.

X hat Diverse belastende E-Mails gespeichert, Diverse Zeugen für Motorrad Kontrolle sowie Anrufe des Y.

Hat X die Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen? Wie verläuft der Rechtsweg hier? Welche Rechtlichen Mittel stehen ihm zur Verfügung?

MFG

Hallo,

bei einer solchen Sachlage bleibt eigentlich nur der Weg zum Anwalt.
Vielleicht lassen sich die anderen Leidensgenossen motivieren den gleichen Weg zu gehen.

Was die Drohungen am Telefon angeht…ruhig dem RA schildern.
Mailverkehr sichern ist klar.

Gruß
Maja

In der Artikelbeschreibung stand: Verkaufe Motorcross 250ccm
von KTM. Diverse Teile wie Kolben, Zylinder, Kette, Lager etc.
neu.
Draufsetzen und losfahren. Springt beim ersten Kick an und ist
zu 100% zuverlässig.
Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung. Verkaufe es trotzdem
als Basterfahrzeug.

Ja, so ein Schmarrn kommt immer wieder vor.
Wenn sowas da steht, dann sollte man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Verkäufer das nicht ohne Grund schreibt. Ich persönlich nehme von solchen Angeboten Abstand!

Aber ganz egal, was er schreibt:
Die Angaben, die jemand in einer Artikelbeschreibung macht, sind teil des Angebots.
Wissentlich falsche Angaben sind meiner Meinung (IANAL!) nach auch bei Zusätzen wie „verkaufe als Bastlerfahrzeug“ ein Grund, dass der Verkäufer sich des Betruges schuldig macht, wenn er einen Vermögensvorteil erlangt. (Würde er trotz Angaben „dies ist neu, jenes ist neu, etc.“ nur einen Preis verlangen, der dem tatsächlichen Zuständ entspräche, hätte er keinen Vermögensvorteil, also auch kein Straftatbestand.
Die zivilerechtliche Lage würde ich so einschätzen, dass auf Grund der Täuschung das Fahrzeug zurückgegeben werden kann gegen Erstattung von Kaufpreis und Auslagen - aber auch hier „I am not a lawyer“.

In der Zwischenzeit gibt X Y eine Negative Bewertung und droht
mit Anzeige wegen Betrug sowie Ebay zu Informieren.

Sowas sollte man nicht machen. Entweder will man, dass jemand wegen einer vermutlich strafbaren Handlung bestraft wird, dann sollte man auch bitte eine Anzeige erstatten, oder man will einfach nur drohen, das könnte dann aber nach hinten losgehen (Nötigung).

Y droht X sogar in einem Telefonat ihn zu töten und vorbei zu
kommen mit seinen Leuten und ihn den Kopf abzuhacken. Er solle
ruhig zur Polizei gehen und fragen mit wem er sich dort
anlege.

Wenn X solche Aussagen belegen könnte, wäre der Fall spätestens jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Hui - das würde ja heißen, dass sich einer mit seinem miesen Ruf brüstet! Seltsame Fälle denkst Du Dir aber aus…

X hat Diverse belastende E-Mails gespeichert, Diverse Zeugen
für Motorrad Kontrolle sowie Anrufe des Y.

Anrufe gespeichert? Also aufgezeichnet?

Hat X die Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen? Wie
verläuft der Rechtsweg hier? Welche Rechtlichen Mittel stehen
ihm zur Verfügung?

Der X sollte einen Anwalt aufsuchen. Ich persönlich ließe mich garantiert nicht von $PERSON in so einer Art bedrohen und betrügen!

Ich frage mich aber, wie ein solches Angebot zu werten wäre:

Dieser Artikel ist nagelneu. Er funktioniert einwandfrei und es ist das beste Produkt seiner Art. Ich gebe aber keine Garantie und Gewährleistung und verkaufe das Produkt daher „als defekt“.

Liest man häufiger bei ebay, mein Rechtsempfinden sagt mir: Die vorher genannten Eigenschaften sind - egal ob ich das „als“ defekt/Bastlerfahrzeug/Schrott verkaufe - einzuhalten. Gerade das Wörtchen „als“ zeigt ja die Distanzierung des Verkäufers von der gemachten Aussage, ich erkenne darin die Absicht „zum Schein, als Ausrede“. Bei solchen fadenscheinigen Formulierungen würde ich keinen Kauf machen.