Hallo.
Die öffentliche erregung ist groß. Alle diskutieren, ob der Ankauf der gestohlenen Daten sowohl rechtlich und auch ethisch vertretbar sei.
Nach meinem Erkenntnisstend wird aber nicht diskutiert, ob der kriminelle Datendieb seinen Hehlerlohn steuerfrei bekommt.
Oder muß er dieses versteuern wie jeder andere Mensch auch?
Interessante Frage nicht wahr?
Gruß
Der Reisende
Hallo,
Einnahmen aus Hehlerei fallen, ebenso wie Raub, Diebstahl, Prostitution, Dealerei, Zuhälterei, unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Einkommensteuergesetz und sind somit voll steuerpflichtig.
Das Problem ist, dass solche Personen in der Regel keine wahrheitsgemäßen Angaben in der Steuererklärung machen.
Gruß
Lawrence
Hehlergeld steuerfrei!
Hallo,
ohne sich auf den CD-Fall zu beziehen. Sollte ein Hehler eine inkriminierte Ware verticken und man kommt ihm auf die Spur, verfällt das Erlangte (nicht der Gewinn!!!) nach § 73 StGB. Hat er das Erlangte nicht mehr, muss er Wertersatz leisten. Und das kann ganz schön weh tun, sehr viel mehr als jede Steuer. Leider werden die Verfallsvorschriften zu selten konsequent angewandt, offenbar sind deren Möglichkeiten in Polizei und Justiz nicht allen bekannt.
Gruss
Iru
Hallo Irubis,
dann wird´s richtig komisch, denn dieser Schadenersatz wäre dann eine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Gruß
Lawrence
Nach meinem Erkenntnisstend wird aber nicht diskutiert, ob der
kriminelle Datendieb seinen Hehlerlohn steuerfrei bekommt.
Das kann darin liegen, dass der Ankauf der Daten keine Hehlerei ist - es sei denn, die Plastikscheibe, auf der die Daten sind, wäre gestohlen.
Hallo,
ich glaube nicht so recht, dass ein im Rahmen von Strafverfahren beschlagnahmtes/gepfändetes Vermögen steuerlich geltend gemacht werden kann; es wäre auch ein „Nullsummenspiel“, jemand hat etwas bekommen und bekommt es wieder vom Staat abgenommen (z.B. bekommt er ein Bild im Wert von 1.000.000 € und die Justiz beschlagnahmt es als Verfallsgegenstand = kein Gewinn, kein Verlust = keine steuerliche Anrechenbarkeit).
Gruss
Iru
Darum gehts ja grad-dass die Scheibe eben gestohlen ist!
Darum gehts ja grad-dass die Scheibe eben gestohlen ist!
Ach so, und ich dachte schon, die Daten wären das Problem. Wenn das so ist, dann soll die Bundesregierung nicht die Original-CD nehmen, sondern sich eine Kopie ziehen lassen. Dann ist das „Hehlereiproblem“ vom Tisch. Aber wenn der Kern der Sache so einfach ist, dann kommen die sicher noch auf diesen Dreh …
Ernsthaft?
Hallo,
Oder muß er dieses versteuern wie jeder andere Mensch auch?
Interessante Frage nicht wahr?
Glaubt man hier ernsthaft, dass eine Person, die die kriminellen Bank-Helfershelfer der Steuerflüchtigen übertölpelt hat, so dumm ist.
Sie bzw.Er wird den Deal wohl im steuergünstigen Ausland machen, so dass er hier nicht steuerbar ist. Dann wird er sich wie beim letzten Mal vom BND bzw. BKA eine neue Identiät verpassen lassen. Sein Geld wird er sicher nicht bei Schweizer Banken anlegen (grins).
Gruß Woko
Hallo,
ich glaube nicht so recht, dass ein im Rahmen von
Strafverfahren beschlagnahmtes/gepfändetes Vermögen steuerlich
geltend gemacht werden kann;
Geldstrafen und Bußgelder fallen unter das Abzugsverbot nach §12EStG, aber der Verfall/Einzug (genaue Bezeichnung grade nicht präsent) von durch eine Straftat erworbenem Vermögen ist ja was anderes.
es wäre auch ein
„Nullsummenspiel“, jemand hat etwas bekommen und bekommt es
wieder vom Staat abgenommen (z.B. bekommt er ein Bild im Wert
von 1.000.000 € und die Justiz beschlagnahmt es als
Verfallsgegenstand = kein Gewinn, kein Verlust = keine
steuerliche Anrechenbarkeit).
Genau.
Bei der Einkommensteuer gilt ja das objektive Nettoprinzip (Ausnahme: Abgeltungsteuer - schauma amoi, wia langses nu gibt), also Einnahmen minus Ausgaben.
Wenn die illegale Einnahmen durch staatlichen Eingriff wieder rückgängig gemacht wird, bleibt nichts mehr zu versteuern.
Interessant wäre es höchstens noch, wenn z.B. ein Dieb seine ganze Beute wieder zurückgeben mußte, dazu aber noch Ausgaben für Einbruchswerkzeuge hatte…
Gruß
Markus
Hallo Markus,
Interessant wäre es höchstens noch, wenn z.B. ein Dieb seine ganze Beute wieder zurückgeben mußte, dazu aber noch Ausgaben für Einbruchswerkzeuge hatte.
Er muss nicht nur seine Beute zurückgeben, sondern, wenn er sie nicht mehr hat, den Wert der Beute ersetzen - und das brutto, er kann also keine „Betriebsausgaben“ geltend machen. Das kann ganz gemein sein.
Beispiel: Er stiehlt ein Bild im Wert von 1.000.000 € und verkauft es an einen Hehler für 100.000 €. Er hat Unkosten ihn Höhe von 10.000 €. Er wird erwischt, hat aber das Bild nicht mehr. Also muss er Wertersatz leisten. Aber nicht die 100.000 € Verkaufserlös, sondern den Wert des Bildes, also 1.000.000 €, er haftet dafür mit seinem privaten Vermögen. Seine Kosten für das Verbrechen bekommt er von keiner Seite ersetzt bzw. werden von keiner Seite angerechnet.
Und wenn der Hehler das Bild auch nicht mehr hat, dann haftet auch er mit 1.000.000 €.
Wenn also alles „gut“ läuft, bekommt der Geschädigte sein Bild wieder und jeder, der es in verbrecherischer Absicht übernommen hat, muss 1.000.000 € an den Staat zahlen.
Ich sage ja, der Verfall ist sehr gemein, nur leider kennen sich wenige mit dieser Materie aus.
Gruss
Iru
Hallo Iru,
Ich sage ja, der Verfall ist sehr gemein, nur leider kennen
sich wenige mit dieser Materie aus.
Stimmt, mir war das bisher so auch nicht bekannt.
Rein von der steuerlichen Seite her betrachtet hätte er in deinem Beispiel damit negative Einkünfte:
100.000€ - 10.000€ - 1.000.000€ = ein riesiger Verlust,
mit dem er wahrscheinlich sein Leben lang keine ESt mehr bezahlen müßte, wogegen sich das „gesunde Rechtsempfinden“ sträubt.
Ich denke, man würde hier Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG annehmen, was einen Verlustabzug nicht zulassen würde.
Sollte man allerdings zu einer anderen Einkunftsart (ich könnte mir noch §§15, 18, 19 EStG vorstellen) kommen, müßte man den Verlust auf Grund §40AO steuerlich wohl gewähren.
Gruß,
Markus
Hallo,
ich bin kein Steuerfachmann, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Nebenfolgen von Strafverfahren steuerlich absetzbar wären. Ich denke, dass der Betreffende auf seinen Verpflichtungen alleine sitzen bleibt.
Vielleicht sind da schon Finanzgerichtsurteile dazu ergangen, ich weiss es nicht.
Mich interessiert hauptsächlich, dass man dem Täter einen Haufen Geld abnehmen kann und ihm unmissverständlich klargemacht wird, dass sich Verbrechen nicht lohnen.
Gruss
Iru
Hallo,
wie Markus schon schrieb sind Bußgelder und Strafen steuerlich nicht abzugsfähig.
Eine reine Schadenersatzleistung aber schon, egal aufgrund welchen Verfahrens oder Urteils sie zu leisten ist.
Gruß
Lawrence