Hehlerware auf ebay

mal angenommen ein mensch kauft einen fabrikneuen artikel per ebay sofort kauf zu etwa 2/3 des üblichen ladenpreises.

ein jahr später bekommt der käufer dann unvermittelt post von der kriminalpolizei, die ermittlungen gegen den verkäufer angestrengt hat, da dessen waren aus ladendiebstählen stammen.

muss der käufer nun befürchten, daß ihm sein artikel weggenommen wird?

Ja (owT)
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Hallo,

muss der käufer nun befürchten, daß ihm sein artikel
weggenommen wird?

ja, denn die Sachen sind ja immer noch Eigentum des Bestohlenen. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Man müsste den zivilrechtlichen Weg gegen den Verkäufer einschlagen und den Kaufpreis zurück verlangen. Ob da was zu holen ist?

Gruß

S.J.

Man müsste den zivilrechtlichen Weg gegen den

Verkäufer einschlagen und den Kaufpreis zurück verlangen. Ob
da was zu holen ist?

wenn im falle des verkäufers dieser diebesgut im wert von mehreren 10000 euro über ebay verkauft hat wohl kaum.

was ist, wenn der käufer nicht mehr im besitz des gekauften artikels ist?

Hallo,

was ist, wenn der käufer nicht mehr im besitz des gekauften
artikels ist?

man wird ihn wohl bitten bzw. auffordern den Verbleib der Sache, ggf. den neuen Besitzer zu benennen.

Welchen Straftatbestand das erfüllt, wenn man nur sagt, dass man nicht mehr Besitzer der Sache ist obwohl das nicht stimmt, kann ich im Moment nicht sagen.

Gruß

S.J.

Wohl § 246 StGB.

Levay

Interessanter Artikel zum Thema Hehlerware bei eBay:
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.ht…