Hehlerware geschenkt bekommen

Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen Frau A lernt eine Frau B durch zufall im Netz kennen, Frau B hatte ein Geschäft was aber nicht gut lief mit high heels schuhen zum verkauf, nun möchte Frau B Frau A alle schuhe schenken die sie mag weil sie ihr lager leer bekommen muss, was aber wenn alles geklaut ist?
Kann Frau A da etwas passieren wenn sie das nicht weis?

Geschenkt ist noch zu teuer- wenn man weiß das es Hehlerware ist dann ist es Vorsatz und strafbar.
Wenn man es nicht weiß ist wird die Ware beschlagnahmt und das Verfahren eingestellt.
Die Ware wird auf alle Fälle eingezogen , eine Anzeige folgt und man muss vor Gericht aussagen.
Finger weg!

Wenn sie das tatsächlich nicht weiß und auch keinen Verdacht haben konnte, fehlt ihr der Vorsatz für eine Straftat. Kommt die Sache jedoch ans Licht, muß sie zumindest die Schuhe wieder herausgeben, da man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann.

Hi, Die Geschäftsfrau muss den Nachweis erbringen, dass sie die Schuhe gekauft hat (Rechnung, Überlassung). Ansonsten würde ich mich nicht darauf einlassen. Schon gar nicht im Internet. Wer weiß denn, ob Frau B wirklich eine Frau ist? Vorsicht!
MfG Katja

hallo,

ja ganz einfach frau a muss dann, egal ob sie gutgläubig die ware in empfang genommen hat oder nicht, entweder die ware oder das geld hierfür an den rechtmäßigen eigentümer erstatten.

an nicht rechtmäßig erworbener ware kann man kein eigentum erwerben.

grüße hook

Hallo Bella xxx,

Frau A sollte sehr vorsichtig sein, denn wenn Frau B erwischt wird und etwa um Strafmilderung zu bekommen umfassend aussagt, z.B., dass Sie sich die Hehlerware mit Frau A geteilt habe oder ihr einen beträchtlichen Teil davon habe zukommen lassen, dann könnte es durchaus auch sein, dass Frau B Umstände nennt, aus denen sich ergibt, dass Frau A wusste, dass es sich bei den Schuhen um Hehlerware handelte.
In diesem Fall hätte sich m.E. auch Frau A der Hehlerei schuldig gemacht. Auf (einfache) Hehlerei steht übrigens eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wenn ich Sie wäre, würde ich Frau A dringend raten, die Finger von der Sache zu lassen.

Hoffe, das hat geholfen.

MfG

HK