Hehlerware (?)

Hallo und guten morgen,

Habe ein paar Fragen zu folgendem Fall:

Hr. Mustermann kauft auf Ebay eine Packung mit 500 Einwegrasierern als Privatkäufer von Privateverkäufer, für unglaubliche 30 Euro, aus Geschäftsaufgabe.

Ware wird bezahlt und sofort zugeschickt.

Nach ca. 2 Monaten bekommt Herr Mustermann während der Arbeitszeit einen Anruf auf seinem Handy von der Polizeidienstelle, die fragen, ob er diese Rasierer auf Ebay gekauft hat und ob er diese noch hat. Er sagt, er hätte sie noch fast alle. (Denn er hat sie nur für sich privat genutzt und keine der Rasierer weiter gegeben oder verkauft)

Während des Gesprächs geht das Handy aus, da Akku leer. Nun wird das Handy ganz schnell ans Kabel angeschlossen, um wieder aufgeladen zu werden, aber die Polizei ruft nicht wieder an. Nun fragt sich Herr Mustermann ob die wohl jetzt auf ihn warten werden, wenn er nach der Arbeit zurück kommt … und ob:

  1. Er die Polizei in die Wohnung lassen müsste?
  2. Er ggf. (mit) auf die Polizeidienstelle muss um eine Zeugenaussage zu treffen oder würde es persönlich oder am Telefon reichen?
  3. Alle Rasierer (die er noch hat) an die Polizei übergeben werden müssen?
  4. Was genau er zu erwarten hat. Er hat sich selbst nichts vorzuwerfen.

Danke für Antowrten.

liebe Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,

  1. Was genau er zu erwarten hat. Er hat sich selbst nichts vorzuwerfen.

Meines Wissens kann man an gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben. Im Klartext, die Rasierer, die noch vorhanden sind, müssen dem Eigentümer zurückgegeben werden. Um der nächsten Frage vorzubeugen, das Geld dafür gibt es nicht zurück.

Der Kauf, solange er in gutem Glauben erfolgte, stellt keine Stratat dar. Wenn der Käufer jedoch wußte oder annehmen mußte, dass es sich um Diebesgut handelt, sieht es anders aus.

Gruß

Nordlicht (IANAL)

Hallo,

Erstmal etwas grundsätzliches zum Sachverhalt:

Sollten Gegenstände aus einer Straftat stammen (z.B. Diebstahl oder Unterschlagung), handelt es sich um Verfallsgegenstände i.S. des § 73 StGB (also Gegenstände, die durch eine Straftat erlangt wurden). Diese Verfallsgegenstände können beschlagnahmt werden (§ 111 b StPO). Um die Verfallsgegenstände aufzufinden so kann eine Durchsuchung stattfinden (§ 111 b Abs. 4 StPO i.V.m. § 102 StPO).

Wenn die Sachen aus einer Unterschlagung stammen, so könnte der Erwerber Eigentum an der Sache erworben haben, soweit er sie gutgläubig erworben hatte (§ 932 BGB). Stammen sie aber aus einem Diebstahl, so kann auch bei gutgläubigem Erwerb kein Eigentum an der Sache erworben werden (§ 935 BGB), es kann niemals Eigentum an Diebesgut erworben werden!

Um den Tatbestand der Hehlerei erfüllt zu haben, muss (zumindest bedingt) vorsätzlich gehandelt werden.

So, vom Allgemeinen zum Speziellen:

In so einem Fall würde ich zunächst feststellen:

  1. Kam der Anruf wirklich von der Polizei?
  2. Wurden die Rasierer in Gutem Glauben erworben?

Wenn es so wäre, dann sollte man sich Klarheit verschaffen, woher denn die Rasierer (laut Meinung der Polizei) stammen. Sollten sie wirklich aus einem Diebstahl stammen, dann:

fragt sich Herr Mustermann ob die wohl jetzt auf ihn
warten werden, wenn er nach der Arbeit zurück kommt … und
ob:

  1. Er die Polizei in die Wohnung lassen müsste?

Ja, denn wenn er sie nicht freiwillig reinlässt, kommt sie gewaltsam rein, bei Gefahr im Verzuge sogar ohne richterlichen Beschluss.

  1. Er ggf. (mit) auf die Polizeidienstelle muss um eine
    Zeugenaussage zu treffen oder würde es persönlich oder am
    Telefon reichen?

Zeugen- oder Beschuldigtenaussagen werden nur schriftlich aufgenommen. Telefon oder so ist nicht. ABER: Bei der Polizei ist niemand, weder Zeuge noch Beschuldigter (der erst recht nicht, der braucht garnix zu sagen) zur Aussage verpflichtet.

  1. Alle Rasierer (die er noch hat) an die Polizei übergeben
    werden müssen?

Er sollte die Rasierer zunächst freiwillig rausrücken, da die Polizei ansonsten die Wohnung durchsucht bis sie sie gefunden hat. Sollten sie aber sein Eigentum geworden sein, hat er selbstverständlich Anspruch auf Rückgabe

  1. Was genau er zu erwarten hat. Er hat sich selbst nichts
    vorzuwerfen.

U.U. ein Strafverfahren, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Danke für Antworten.

Gern geschehen

Iru