Hallo Till,
Weil nicht nur die musik sondern auch die zusammen hänge von
interesse waren bei der frage und ich irgendwie glaube die die
sich hier im Geschichtsforum herumtreiben wissen das eher als
die die hauptsächlich im musikforum unterwegs sind 
Meinetwegen … 
Weil es doch in die Reihe der Volkslieder übergegangen ist.
greift da das urheberecht noch bzw. ist es da überhaupt noch
möglcih das urheberrecht anzuwenden?
JAAAA!!!
Ganz formal: die Rechte liegen beim Voggenreiter Verlag, Bonn. Die GEMA führt das Werk in ihrer Datenbank als geschütztes Werk auf. Noch Fragen?
http://online.gema.de/werke/
Dafür ist das Urheberrecht ja gerade da: die Rechte des Urhebers zu wahren und die Verwendung seines geistigen Eigentums entsprechend zu vergüten, selbst wenn dieser droht, in Vergessenheit zu geraten.
Es ging bei der Gründung der GEMA auch und gerade um die finanzielle Absicherung von Künstlern; Richard Strauss hat sich damals sehr dafür eingesetzt.
http://www.gema.de/wirueberuns/
Grüße
Wolfgang