Heikel - Lebensversicherung für jemanden anderen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein etwas heikles Problem:
Mein Vater ist starker Alkoholiker und lebt allein. Sein Lebensstil nimmt immer unschönere Züge an - es geht schon etwas in die Messie-Richtung (diverse Dinge auf Boden, Keller, Garage, Garten …), er räumt nur noch seltenst auf, ist fast immer „zu“.
Er wohnt ca. 2 Autostunden von mir entfernt. Kontakt besteht fast nur noch per Telefon - obwohl ich ihn manchmal eine ganze Woche nicht erreichen kann, da er tagelang im Vollrausch ist.
Er hatte mal 2 Lebensversicherungen, bei denen als Begünstigte meine Schwester und ich eingetragen waren (kleinere Summen). Die hat er aber im Laufe der Zeit aufgelöst, da er das Geld brauchte.
Mir graut vor dem Tag, an dem ihm wirklich etwas passiert und meine Schwester und ich uns um sein „Vermächtnis“ kümmern müssen. Ich habe Angst, daß wir das finanziell nicht abpuffern können (meine Schwester hat ein kleines Kind, ich habe 2 kleine Kinder). Zumal ich denke, daß uns nicht alles bekannt ist, was mein Vater so „angestellt“ hat (irgendwo hat er wohl noch Öltanks stehen …).
Mir geht es nicht darum, an einem möglichen Tod zu verdienen, ich suche nach einer Absicherung für den Fall der Fälle (ca. 10.000€ - habe keine Ahnung, ob das ein ausreichender Betrag ist). Könnte ich eine Lebensversicherung auf meinen Vater abschließen - oder gibt es eine andere Möglichkeit, etwas vorzubauen?

Damit kein falscher Eindruck entsteht - ich hänge sehr an meinem Vater bzw. an dem, was mein Vater mal war :frowning:( Mit meinem Vater brauche ich nicht über das Thema Absicherung zu reden, er kriegt kaum noch seinen Alltag auf die Reihe …

Hat jemand von Euch Vorschläge?

Vielen Dank!

MUMPINE

Hallo Mumpine!!

Da hast Du ja ein nicht so schönes Thema in den Raum geworfen.

Ich bin kein Erbrechtsexperte, aber ich kann mir vorstellen, dem ggf. unangenehmen Vermächtniss, dass durch Ablehnung des Erbes keine Forderungen auf Dich zukommen.

Vielleicht solltest Du Dir Rat bei einem Anwalt/Notar holen.

Da sich Dein Vater in einem nicht so guten Gesundheitszusatnd befindet, ist es zudem fraglich ob der Antrag für eine Lebensversicherung angenommen wird.

Lg
Björn Bause

Hallo Mumpine,
zum Thema Lebensversicherung:
Natürlich kannst Du eine LV für Deinen Vater abschließen. Versicherungsnehmer Du - Versicherte Person Dein Vater. Hat im Falle der Fälle den Vorteil, dass Du über die Versicherungsleistung allein entscheiden kannst. Die kostengünstigste Versicherung wäre eine Risikoversicherung, Geld gibt es dann(im Normalfall) nur im Fall der F… .Ob Du eine Risikovers. für eine andere Person abschließen kannst, weiß ich leider nicht. Ansonsten stimme ich Björn zu, bis auf: Ein guter Versicherungsonkel kann da leicht helfen, ohne Notarkosten.
Schei… Situation, aber lieber jetzt eine Lösung suchen, als später vielleicht unwürdig einen alltäglichen Vorgang lösen zu müssen…

MbG
shiny

Hi Shiny!

Das Problem ist, das im Antrag für eine Risikolebensversicherung immer Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen. Da der Zustand aber eher bedenklich ist, wird es garnicht erst zu einem Vertrag von Seiten der Versicherung geben. Zum anderen muss der Vater den Vertrag mit Unterschreiben!

Lg
Björn

Gehe mal zu einer Beratungsstelle
Hallo,

es ist ein ernstes Thema - keine Frage - nur aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur raten: „Finger weg.“

Sofern Dein Vater durch seine Suchterkrankung abstürzt kannst Du ihn mit keinem Mittel auffangen, das macht einen nur finanziell und besonders psychisch schnell kaputt.
Eine Absicherung wirst Du, ausser dass Du die Versicherung täuscht, wohl nicht für Deinen Vater bekommen - sofern er dann durch seine Alkoholerkrankung versterben würde, könnte es sogar sein, dass auf Grund der Tatsache, dass diese bei Versicherungsabschluss bekannt war, die Zahlung nebst Beiträgen hinfällig wäre.

Schlimm wird es, so wie es bei mir war, wenn er verarmt, ggf. schwer erkrankt und zum Pflegefall wird, dann quängelt das Sozialamt rum und will anteilig Geld sehen - hier ist viel Arbeit und Ärger programmiert.
Im Todesfall sollte man, sofern man sich nicht sicher ist, dass das Erbe wenigstens ausgeglichen ist, es einfach ausschlagen.

Es mag hart klingen, Alkohol- und Drogensucht ist hart, derjenige der sich darin befindet tötet seine Qual mit seinem Mittel - um es ertragbar zu machen. Diejenigen die aussen vor sind und eigentlich helfen möchten, müssen es recht schmerzlich ausleiden.

Sofern Dein Vater noch die Möglichkeit hätte in eine Therapie zu kommen, dann würde ich eventuell das versuchen, nur ist das ab einem bestimmten Alter für den Rentenversicherungsträger nicht mehr interessant.

Im Allgemeinen würde ich Dir vor Versicherungsmenschen und Notaren erst einmal soziale Einrichtungen wie die Cartias, Diakonie, Blaues Kreuz, Anonyme Alkoholiker, etc. pp. ans Herz legen. Hier gibt es speziell für Angehörige Aufklärung und Information (nebst Gruppen, aber das kannst Du dann selbst entscheiden) - wichtig ist, dass Dir jemand hilft und Dich berät, der sich mit der ganzen Problematik der Suchterkrankung, Verwahrlosung, etc. auskennt.

Gruß
Christian

Alternativ eine RLV ohne Gesundheitsfragen. Die Frage wäre ob dann die versicherte Person unterschreiben muss. Die entsprechenden Direktversicherer anfragen. Ist die Unterschrift der versicherten person notwenig mit Deinem Vater darüber sprechen. Nachteil: Leistung i.d.R. erst nach drei Jahren!!!

P.S.: Mit gesundheitsfragen keine Chance - Ablehnungsdiagnose.

Viele Grüße
Thorulf Müller

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Lieber Thorulf!

Nach meiner Erfahrung, muss die Vers. Person den Antrag immer mit Unterschreien. Sonst könnte ja jeder Vers. auf den Tod von Personen abschliessen die man nicht kennt. Das soll durch die Unterschrift der Vers. Person unterbunden werden.

Des weiteren, wird bei Todesfallabsicherungen immer nach dem Gesundheitszustand gefragt, um das Risiko zu beurteilen. Bei einigen Produkten wird darauf verzichtet, da die Todesfallsumme sehr gering ist und nur eine Zusätzliche Leistung eines anderen Produktes darstellt.

Lieben Gruß
Björn Bause

Lieber Björn,

muss??? Wo steht das???

Das mag so üblicherweise gemacht werden, von „müssen“ kann nicht die Rede sein!

Also lassen wir es bei - Fragen!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,

zunächst mal kann man dich insoweit beruhigen, als dass das Erbe natürlich ausgeschlagen werden kann. Schulden bleiben also nicht an den Kindern hängen. Allerdings muss die Bestattung übernommen werden. Hierfür kann man unabhängig von eine LV Geld ansparen

Problematisch wird es nur, wenn man das Erbe annehmen will, z.B. weil es um eine Immobilie geht, gleichzeitig dies aber mit hohen Kosten verbunden wäre (Immobilie in dem aktuellen Zustand nicht verwertbar). Dann würde ich überlegen ggf. in Richtung Bausparvertrag o.ä. zu gehen um hier Geld anzusparen, damit das Haus nach dem Erbfall wieder bewohnbar gemacht werden kann um es dann entweder selbst zu nutzen oder mit Gewinn verkaufen zu können.

Geht es um gemietete Räumlichkeiten wäre abzuklären, inwieweit unanhängig von einer Erbausschlagung zu deckende Kosten berücksichtigt werden müssten.

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank …
Vielen Dank für Eure Gedanken und sehr ausführlichen Antworten - sie haben mich ein ganzes Stück weiter gebracht. Ich muß mir jetzt mit meiner Schwester eine Lösung überlegen.

Vielen Dank noch einmal

MUMPINE