Heikles Thema

Es dient sicher auch den emotionalen Bedürfnissen des Kindes,
sonst würde es das doch nicht machen.

Dieser Rückschluss ist allerdings ein gewaltiger Irrtum!

Maßgebliches Kriterium, ob ein Missbrauch vorliegt, ist die Motivlage des Erwachsenen! Nicht ohne Grund macht sich der Erwachsene auch dann strafbar, wenn es zu vermeintlich „einvernehmlichen“ sexuellen Handlungen mit Kindern kommt.

Dieser Schutz existiert ja gerade aufgrund des Machtgefälles, das besonders stark wirkt, wenn es sich um engste Vertrauenspersonen handelt und das natürliche Gefühl nach Nähe ausgenutzt wird, um Grenzen zu überschreiten.

Ganz differenziert u.a. beschrieben hier:

http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4113/2-20…

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