Heikostenabrechnung nach Auszug

Hallo, folgendes Szenario: Auszug erfolgte im Febr. 2006, die jährliche Nebenkosten- u. Heizkostenabrechnung (letztere ermittelt von einer Ablesefirma) kommt fristgerecht 1 Jahr später. In dieser taucht eine Heizöllieferung vom Juli 2006 auf. Da war der Mieter aber längst ausgezogen. Meiner Meinung nach muss der Mieter diese Kosten nicht mittragen, denn als Nebenkosten dürfen doch nur tatsächlich angefallene Kosten berechnet werden. Wie sehen das die Experten?

Der Mieter muß die Kosten tragen.

Der Abrechnungszeitraum gilt immer für maximal 1 Jahr (Abrechnungszeitraum meistens 01.01.-31.12. eines Jahres). Der Vermieter kann alle umlegbaren Kosten, die während des Abrechnungszeitraums angefallen sind, auf die Mieter umlegen. Sofern der Mieter während dessen auszieht, muß er anteilig die Kosten tragen.

Tine

Danke Tine, aber das klingt für einen Mieter total bescheuert. Denn er geht bei einem Einzug davon aus, dass er nur die Nebenkosten zu tragen hat, die er selbst verursacht hat. Dass er Kosten zu tragen hat, die nach seinem Auszug entstanden sind, ist doch klares Unrecht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter,

Tine hat recht. Das Verfahren ist gesetzlich so geregelt.

Gruss Günter