Hallo,
Ich habe mehrere Fragen. Vielleicht, weiß jemand Rat.Allgemein/ Fiktiv gefragt.
Heil u. Kostenplan fehlt, die Unterschrift vom Patient, ging an die gesetzliche Kasse wurde bewilligt.
Muss der Patient den Eigenanteil zahlen ?
Zweite Frage : Bei einer Rechnung, wo verschiedene Leistungen drauf stehen, geht nicht hervor, ob dies reine Private Leistungen sind oder sie sich auf den Eigenateil des Heil u. Kostenplans beziehen. Hat dies dann mit dem Eigenanteil zu tun, oder würde es sonst dran stehen ?
Dritte Frage : Wenn der Patient von Beginn an Probleme hatte mit dem Resultat = Schmerzen beim tragen der Anfertigung
und laut gesetzliche Krankenkasse,
dass Recht hat auf Nachbesserung bzw. das die Anfertigung tragbar ist und passt.
Der Patient mehrmals zum Arzt ist u. die Probleme geschildert hatte,
aber immer abgefertigt wurde u. sehr wenigen,
kurzen Minuten wieder weggeschickt wurde
u. der Arzt keine Zeit hatte mit ihm zu reden u.
nur geschwind,
was kurz geschliffen hatte u. das Resultat war,
dass es noch schlimmer war.
Und dem Patient dann mitgeteilt wurde,
er müsse es dann als einzige Möglichkeit noch mal vom Techniker verbessern lassen
u. die Kosten selber tragen.
Die Kosten konnten nicht gesagt werden, er sollte generell unterschreiben auf einem Zettel,
dass er die Kosten selbst trägt.
Patient beschwerte sich, dass dies nicht geht, weil überhaupt keine Preisobergrenze, geschweige den irgendwelche Anhaltspunkte da sind.
Diese konnten auch nach Rücksprache mit dem Techniker nicht gegeben werden.
Resultat des ganzen, nicht tragbare Anfertigung u. keinen Anspruch auf eine neue Anfertigung von seiner Krankenkasse für die nächsten 2 Jahre.
Gutachter ist nur für noch teurere Anfertigung vorgesehen.
Welche Rechte hat der Patient, was kann er tun, wenn der Arzt nicht dafür sorgt, dass es tragbar ist ohne Schmerzen ?