Heil u. Kostenplan an Kasse ohne Unterschrift

Hallo,

Ich habe mehrere Fragen. Vielleicht, weiß jemand Rat.Allgemein/ Fiktiv gefragt.

Heil u. Kostenplan fehlt, die Unterschrift vom Patient, ging an die gesetzliche Kasse wurde bewilligt.

Muss der Patient den Eigenanteil zahlen ?

Zweite Frage : Bei einer Rechnung, wo verschiedene Leistungen drauf stehen, geht nicht hervor, ob dies reine Private Leistungen sind oder sie sich auf den Eigenateil des Heil u. Kostenplans beziehen. Hat dies dann mit dem Eigenanteil zu tun, oder würde es sonst dran stehen ?

Dritte Frage : Wenn der Patient von Beginn an Probleme hatte mit dem Resultat = Schmerzen beim tragen der Anfertigung
und laut gesetzliche Krankenkasse,
dass Recht hat auf Nachbesserung bzw. das die Anfertigung tragbar ist und passt.
Der Patient mehrmals zum Arzt ist u. die Probleme geschildert hatte,
aber immer abgefertigt wurde u. sehr wenigen,
kurzen Minuten wieder weggeschickt wurde
u. der Arzt keine Zeit hatte mit ihm zu reden u.
nur geschwind,
was kurz geschliffen hatte u. das Resultat war,
dass es noch schlimmer war.
Und dem Patient dann mitgeteilt wurde,
er müsse es dann als einzige Möglichkeit noch mal vom Techniker verbessern lassen
u. die Kosten selber tragen.
Die Kosten konnten nicht gesagt werden, er sollte generell unterschreiben auf einem Zettel,
dass er die Kosten selbst trägt.
Patient beschwerte sich, dass dies nicht geht, weil überhaupt keine Preisobergrenze, geschweige den irgendwelche Anhaltspunkte da sind.
Diese konnten auch nach Rücksprache mit dem Techniker nicht gegeben werden.
Resultat des ganzen, nicht tragbare Anfertigung u. keinen Anspruch auf eine neue Anfertigung von seiner Krankenkasse für die nächsten 2 Jahre.

Gutachter ist nur für noch teurere Anfertigung vorgesehen.
Welche Rechte hat der Patient, was kann er tun, wenn der Arzt nicht dafür sorgt, dass es tragbar ist ohne Schmerzen ?

Hallo,

grundsätzlich kann ich keine verbindlichen Antworten zum Thema Zahnbehandlungen geben.
Meine persönliche Meinung stellt sich wie folgt dar:

Zu 1. Wenn ein Heil- und Kostenplan von der KK genehmigt wurde müsste zumindest vor Beginn der Behandlung die Eigenbeteiligung mit dem Patienten besprochen worden sein. Ich würde in dem Fall von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen.

Zu 2. Fragesteller sollte sich eine neue, spezifizierte Rechnung ausstellen lassen, auf der die Zuordnung der einzelnen Positionen klar ersichtlich sind.

Zu 3. Ich würde empfehlen zuerst die KK einzuschalten, und sich ggfs. an eine zahnärztliche Schlichtungsstelle wenden.

Hallo, deine Fragen sind nicht sehr gut verständlich ausgedrückt. Zu solchen Dingen ist eine verbindliche Äußerung äußerst kritisch. Da du ausdrücklich betonst, dass es sich um eine „fiktive“ Sache handelt, ist damit noch weniger anzufangen.
Im Netz findest du die Anschrift vom Patientenschutzbund. Schreib denen mal deine einzelnen Fragen - aber präzise und aussagefähig - und die werden mit Sicherheit antworten. - Ich entnehme deinen Beschreibungen, dass es sich um eine Zahngeschichte handelt. In dieser Richtung hört man leider sehr oft von Unzufriedenheit und wenig kooperativen Zahnärzten. Auch ein Punkt um darüber selbst mal mit der Leistungsabteilung deiner K-Kasse zu sprechen.
Ich wünsche dir viel Erfolg - und bitte auf möglichst höfliche Art dranbleiben. Mit dem Holzhammer verdirbt man meistens mehr.
Gruß Seniora A

Hallo, deine Fragen sind nicht sehr gut verständlich ausgedrückt. Zu solchen Dingen ist eine verbindliche Äußerung äußerst kritisch. Im Netz findest du die Anschrift vom Patientenschutzbund. Schreib denen mal deine einzelnen Fragen - aber präzise und aussagefähig - und die werden mit Sic herheit antworten. - Ich entnehme deinen Beschreibungen, dass es sich um eine Zahngeschichte handelt. In dieser Richtung hört man leider sehr oft von Unzufriedenheit und wenig kooperativen Zahnärzten. Auch ein Punkt um darüber selbst mal mit der Leistungsabteilung deiner K-Kasse zu sprechen.
Ich wünsche dir viel Erfolg - und bitte auf möglichst höfliche Art dranbleiben. Mit dem Holzhammer verdirbt man meistens mehr.
Gruß Seniora A