Heil- u. Kostenplan beim Kieferorthopäden zahlen?

Ich habe mich bei einem Kieferorthopäden wegen einer Spange beraten lassen. Er fragte mich, ob ich einen Kostenvoranschlag haben wolle, damit ich überlegen könne, ob es finanziell für mich machbar sei. Zu keiner Zeit wurde ich darauf hingewiesen, dass dieser Heil- und Kostenplan etwas kostet. Dann hätte ich abgelehnt, da ich mit dem Arzt nicht zufrieden war. Mir war zwar klar, dass ich bei einer Behandlung die Spange selber tragen muss, aber nicht den HKP. Muss ich zahlen?

Tach,

ohne vorherige Kostenaufklärung nein.

Ansonsten ja wenn, ich es richtig deute und du über 18 bist und aufgeklärt wurdest das es was kostet.

und wie beweise ich, dass ich nicht aufgeklärt worden bin?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hat er dich denn nicht auch untersucht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen kieferorthopädischen HKP ohne Befunde erstellen kann.

Hat er dich auf die Kosten hingewiesen? Z.Bsp. das es komplett private Behandlung ist?

LG Kathi

Na er wird wohl kaum ein Schreibsel mit deiner Unterschrift vorweisen können?

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es wurde ein abdruck gemacht und ein röntgenbild erstellt. er selbst hat mich vielleicht 10 sekunden untersucht. ihn hat auch nicht wirklich interessiert, was eigentlich genau mein problem ist, weshalb ich dort sicher keine behandlung durchführen lassen werde.
ich wusste, dass ich die schiene privat bezahlen müsste. genau darüber wurde auch gesprochen. ich sagte auch, dass ich das jetzt nicht sofort entscheiden könne. daraufhin fragte er mich, ob ich einen kostenvoranschlag haben wolle, damit ich besser planen könne. es wurde nie erwähnt, dass dieser schon etwas kostet.

Dann melde dich bei deinem KFO teile es der Dame am Telefon so mit, dass du darüber nicht aufgeklärt wurdest.

Privatpatient bist du nicht zufällig?

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Dann melde dich bei deinem KFO teile es der Dame am Telefon so
mit, dass du darüber nicht aufgeklärt wurdest.

Privatpatient bist du nicht zufällig?

Servus lucia1984,

jetzt näherst Du Dich dem möglichen Problem!
Wenn der KfO die Versicherungskarte angenommen hat-
wenn kein Stück Papier unterschrieben wurde, dass eine Behandlung als Privatpatient gewünscht ist -
wäre es schon fast übertriebene Höflichkeik, wenn Iphigenie den KfOten anrufen würde, um ihm mitzuteilen, dass sie die Rechnung nicht bezahlen wird.

Sollte sie aber nicht gesetzlich versichert sein,

  • dann ist sie Privatpatientin
  • dann gilt die private Gebührenordnung (GOZ)
  • dann ist ein Honorar für den HKPl fällig

Die Tatsache, daß Abdruck und Rö-aufnahme nicht in Rechnung gestellt wurden, lässt allerdings darauf schließen, dass Iphigenie ihre Karte brav abgegeben hat. Dann ist nur noch ärgerlich, dass der KfOt Abdruck und Aufnahme mit der KZV abrechnen wird, obwohl keiner einen Nutzen davon hat - außer natürlich der KfOt ;-p.

Iphigenie - Du solltest beim nächsten Doktor darauf hinweisen, dass es schon ein aktuelles Rö-Bild gibt, sonst kommt dieselbe Strahlenbelastung nochmal.

Gruß

Kai Müller

Hallo, und danke für die ausführliche Antwort.
Ich bin Kassenpatientin und habe meine Karte abgegeben. Ich habe zwar etwas unterschrieben, aber nichts, was mich darauf hinwies, dass ich privat zahlen muss. Nur ob ich zusatzversichert bin (ja, aber nicht für den KFO), etc.
Und angerufen hab ich dort schon. Da hieß es nur, es wäre korrekt nach Tarif abgerechnet worden. Die bestehen also auf die Zahlung.

Was soll ich jetzt genau machen? Gibt es einen Paragraphen o.ä. mit dem ich mich absichern kann?

Hallo Iphigenie,

leider ist die Rechtslage nicht ganz so einfach.

Ich gehe mal davon aus, daß Du volljährig bist, denn Du hast geschrieben:

Mir war zwar klar, dass ich bei einer Behandlung die Spange selber tragen muss, aber nicht den HKP.

Du wusstest also, daß es sich bei der Behandlung um eine Privatleistung handeln würde.

Ein kieferorthopädischer Behandlungsplan für eine private kieferorthopädische Behandlung ist eine kostenpflichtige Maßnahme.

Es gibt keine Rechtsvorschrift, die einen Kieferorthopäden verpflichtet über die Kosten eines Kostenvoranschlages aufzuklären.

Es hat zwar einzelne Urteile zu der Aufklärungspflicht über private Behandlungskosten gegeben, aber die Befreiung von der Zahlungspflicht wirst Du gerichtlich durchsetzen müssen.

Da Du wusstest, daß die gesamte Behandlung für Dich kostenpflichtig sein würde, könnte ein Richter sehr wohl auf die Idee kommen, daß Du hättest fragen können, ob der Heil- und Kostenplan für Dich kostenpflichtig ist.

Vor dem Hintergrund würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich ein Gerichtsverfahren einleiten würde oder nicht.

Ich würde an Deiner Stelle diese Kosten unter der Kategorie „Lehrgeld“ verbuchen, den Betrag überweisen und die Praxis nicht mehr betreten.

Gruß
Gero

Also bin ich in der Pflicht nachzufragen und nicht der Arzt in der Pflicht aufzuklären? Ich strebe sicherlich kein Verfahren an, hatte aber in Erwägung gezogen nicht zu zahlen.

Hallo Iphigenie,

leider ist die Rechtslage nicht ganz so einfach.

Ich gehe mal davon aus, daß Du volljährig bist, denn Du hast
geschrieben:

Mir war zwar klar, dass ich bei einer Behandlung die Spange selber tragen muss, aber nicht den HKP.

Du wusstest also, daß es sich bei der Behandlung um eine
Privatleistung handeln würde.

Ein kieferorthopädischer Behandlungsplan für eine private
kieferorthopädische Behandlung ist eine kostenpflichtige
Maßnahme.

Es gibt keine Rechtsvorschrift, die einen Kieferorthopäden
verpflichtet über die Kosten eines Kostenvoranschlages
aufzuklären.

Servus Gero,

sooo einfach ist es ja IMHO nun auch wieder nicht. Wenn ein Vertrags (Kassen)Zahnarzt die Versichertenkarte annimmt und einliest, gibt er damit zunächst zu erkennen, dass er die Patientin zu vertraglichen Bedingungen zu behandeln bereit ist. Will er darüber hinaus oder statt dessen andere (ausserbertragliche) Leistungen erbringen (wie z.B. die Erstellung eines kostenpflichtigen privaten Heil- und Kostenplans), muß eine Abdingungsvereinbarung getroffen werden. Dazu bedarf es auf jeden Fall der Schriftform. Die Beweislast für korrektes Vorgehen liegt beim Zahnarzt

Es hat zwar einzelne Urteile zu der Aufklärungspflicht über
private Behandlungskosten gegeben, aber die Befreiung von der
Zahlungspflicht wirst Du gerichtlich durchsetzen müssen.

Wer muss hier was gerichtlich durchsetzen, wenn Iphigenie einfach nichts tut?

Da Du wusstest, daß die gesamte Behandlung für Dich
kostenpflichtig sein würde, könnte ein Richter sehr wohl auf
die Idee kommen, daß Du hättest fragen können, ob der Heil-
und Kostenplan für Dich kostenpflichtig ist.

Du anscheinend schon, der Richter - kaum.

Vor dem Hintergrund würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich
ein Gerichtsverfahren einleiten würde oder nicht.

Wenn der Kieferorthopäde sein Geld haben will, muss ER ‚einleiten‘. Er müsste mir dem Klammersack gepudert sein, wenn er es täte.

Ich würde an Deiner Stelle diese Kosten unter der Kategorie
„Lehrgeld“ verbuchen, den Betrag überweisen und die Praxis
nicht mehr betreten.

Un das alles auf welcher Rechtsgrundlage?

Gruß

Kai Müller

Also bin ich in der Pflicht nachzufragen und nicht der Arzt in
der Pflicht aufzuklären? Ich strebe sicherlich kein Verfahren
an, hatte aber in Erwägung gezogen nicht zu zahlen.

Das kannst Du auch versuchen. Ich habe nur versucht Dir klar zu machen, daß Du damit auch das Risiko eingehst, wesentlich höhere Kosten für Dich zu verursachen.

Hallo Kai,

sooo einfach ist es ja IMHO nun auch wieder nicht.

was auch immer dieses IMHO heissen mag.

Wenn ein Vertrags (Kassen)Zahnarzt die Versichertenkarte annimmt und einliest, gibt er damit zunächst zu erkennen, dass er die Patientin zu vertraglichen Bedingungen zu behandeln bereit ist.

In diesem Fall gibt es keine vertraglichen Bedingungen, denn die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen ist eine reine Privatleistung und wird nur nach den Bestimmungen der GOZ abgerechnet. Die Versichertenkarte wird bei Erwachsenen nur eingelesen, um allgemeine zahnärztliche Leistungen abzurechnen wie die Beratung oder die Untersuchung (streng genommen wären selbst diese Leistungen privat in Rechnung zu stellen)

Will er darüber hinaus oder statt dessen andere (ausserbertragliche) Leistungen erbringen (wie z.B. die Erstellung eines kostenpflichtigen privaten Heil- und Kostenplans), muß eine Abdingungsvereinbarung getroffen werden.

Eine Abdingungsvereinbarung muss nur getroffen werden für zahnärztliche Leistungen die im Grundsatz auch Kassenleistungen sind. Die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen ist aber immer eine Privatleistunge und damit gelten hierbei auch die Rechtsvorschriften der GOZ (die kein schriftliches Einverständnis in das Erstellen eines Heil- und Kostenplans verlangen) und nicht des SGB V. Dass im Einzelfall ein Richter anders urteilen kann ist natürlich klar.

Die Beweislast für korrektes Vorgehen liegt beim Zahnarzt

Die Beweislast für eine korrekte Behandlung liegt beim Zahnarzt

Wer muss hier was gerichtlich durchsetzen, wenn Iphigenie einfach nichts tut?

Iphigenie kann einem eventuellen Mahnbescheid widersprechen und in der darauf folgenden Gerichtsverhandlung ihre Rechtsauffassung darlegen.

Da Du wusstest, daß die gesamte Behandlung für Dich
kostenpflichtig sein würde, könnte ein Richter sehr wohl auf
die Idee kommen, daß Du hättest fragen können, ob der Heil-
und Kostenplan für Dich kostenpflichtig ist.

Du anscheinend schon, der Richter - kaum.

So unwahrscheinlich ist das keineswegs und Iphigenie sollte schon wissen, was auf sie zukommen kann wenn ein Richter anders urteilst als Du weissagst.

Un das alles auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Rechtsgrundlage nennt sich GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)

Ich halte es für sehr problematisch jemandem einen Rat zu geben, ohne ihn auf die möglichen Konsequenzen dieses Verhaltens hinzuzweisen.

Die Konsequenzen können in finanzieller Hinsicht erheblich sein.

Selbstverständlich kann es sein, dass der Kollege auf die Durchsetzung seiner Forderung verzichtet (obwohl er die Patientin sogar gefragt hat, ob er die Leistung erbringen soll) und es ist auch möglich dass ein Richter die Rechtmässigkeit der Forderung bestreitet aber beides ist keineswegs so sicher wie Du Iphigenie glauben lässt.

Mehr wollte ich garnicht zum Ausdruck bringen.

Leider hat uns Iphigenie immer noch nicht verraten, ob sie volljährig ist, denn meine Ausführungen gelten nur bei Erwachsenen.

Gruß
Gero

Bitte nicht streiten ^^
Ja, ich bin volljährig, sorry, dachte, dass wäre schon klar gewesen. Also ich will es gar nicht erst zu einem Verfahren kommen lassen. Es handelt sich hier um 20 Euro. Mich ärgert es einfach nur, weil ich bei diesem Arzt eh keine Behandlung mehr wünsche, und den Kostenplan angelehnt hätte, wenn ich über die Kosten informiert worden wäre. Ich verstehe dann allerdings nicht, warum man meine Karte angenommen hat und Röntgen und Abdruck nicht auch in Rechnung stellt.

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das kann man nicht so stehen lassen, Gero:

Du sagst, dass ein Vertragszahnarzt, vulgo Kassenzahnarzt, die Verichertenkarte eines gesetzlich Versicherten akzeptieren darf und in der Folge einen Mix aus Privat- und Kassenleistungen erbringen kann, ohne seinen Patienten vorher klar zu machen, wo die eine Welt aufhört und die andere anfängt. Vom Versicherten wird dann - quasi als Bestandteil seiner Allgemeinbildung - erwartet, dass er zu diesen Differenzierungen selbst in der Lage ist.

Das, Gero, ist Wunschdenken! Da gibt es schon (Zahn)Mediziner, die eine solche Nebelwand vor den Gegebenheiten gerne hätten, damit sie in der entstandenen Trübnis wacker nach IGEL-Leistungen (Ärzte), bzw. nach Mehrkostenknete fischen können. Da kannst Du gerne bei den Mitlesern Verunsicherung herbeimurmeln - an der Rechtslage ändert sich nichts damit. Es ist immer noch der Vertrags(Zahn)Arzt, der im Übergangsbereich zur Privatleistung die Bringschuld der umfassenden Aufklärung hat, der zur Schriftform bei der Abdingung verpflichtet ist und der auch beweisen können muss, dass da alles ‚above board‘ ist. Anders ist es lediglich bei reinen Privatpraxen - da muss kein ‚Grüß-Gott-Onkel‘ an der Türe stehen und vor sich hinleiern, dass hier gegen Cash behandelt wird. Da steht auch nicht ‚Alle Kassen‘ auf dem Praxisschild! Und selbst hier ist es noch so, dass die Aufklärungspflichten in Sachen Beihilfefähigkeit, Abdingung der privaten Gebührenordnung und Refinazierung durch Versicherungen eher mehr geworden sind.

Ich sage gewiss nicht, dass das alles gut sei - an den Tatsachen ändert es nichts.

Tatsache ist allerdings auch, dass es jetzt Sonderverträge mit verschiedenen Kassen in Sachen ‚Mehrkosten‘ gibt, keiner davon erlaubt meines Wissens eine Vorgehensweise, wie die geschilderte. Hier eine kleine Auswahl von Fundstellen zum Thema.

http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/altersvor…

http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/praxisfue…

http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/Mehrkostenverei…

BTW (By the way) - IMHO heisst: „in my humble opinion“, wenn mir jetzt auch, angesichts Deiner ‚Kampagne‘ gar nicht mehr nach humble ist.

Gruß

Kai Müller