Heil- und Kostenplan GKV

Hallo,

mein ZA hat mir einen HKP erstellt, dessen Art und Weise mich irritiert. Damit war ich bereits bei der GKV. Diese erklärten mir, dass mit dieser Form keine Zuschußberechnung möglich sei. Der ZA schreibt einleitend, dass ich nach Abschluß der Behandlung die Gesamtrechnung bei der KK einreichen könne. Ist dies heute so üblich?
Der Plan enthält dann zwei Kostenaufstellungen auf einem Blatt A 4.

  1. Kostenaufstellung HKP mit Honorar GOZ geschätzt, dann Material und Laborkosten geschätzt, dann voraussichtlich Zuschuß KK, dann voraussichtlicher Eigenanteil ca 4.000 €.
  2. Kostenaufstellung private Vereinbarung mit Honorar geschätzt nach Anlage Honorar (etwas mehr als eine A 4 Seite), dann Materialkosten geschätzt (16 €), dann Summe private Vereinbarung, dann voraussichtlicher Eigenanteil Versicherter ca. 5.100 €
    Zum Schluß dieser Aufstellung kommt: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kosten übernehme. Mit meiner Unterschrift würde ich ja auch die Privatbehandlung unterschreiben.
    Nach dieser ersten Seite folgt eine Seite mit "Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z …usw.

Ich hatte nie den Eindruck hinterlassen, als Privatpatient behandelt zu werden. Dies ist auch nicht mein erster Zahnersatz bei diesem ZA. Gibt es dafür eine Erklärung wie z.B. „ist heute so üblich“ oder eine andere ?

Gruß
Otto

Hallo Konzepi, bevor ich das beantworten kann muss ich wissen was geplant ist, heute ist es weit schwieriger mit den Heil-und Kostenplänen. Es gibt verschiedene Bestimmungen.

Gruß

Hallo,

muss ich wissen
was geplant ist,

Von 14 Positionen Honorar die, aus meiner Sicht, wesentlichsten:
-36 1x 5040 Goldteleskopkrone
-38-37,35,42-44,46,48 1x 5210 Modelgußprothese
-37,44,46 3x 5070 Keramikbrückenglied
-36 1x 5080 Brücke/Prothese
-34,45,47 3x 2197 Befestigung Krone etc.
reicht dies?

Gruß
Otto

Hallo,

muss ich wissen
was geplant ist,

Von 14 Positionen Honorar die, aus meiner Sicht,
wesentlichsten:

Nunja eigentlich meinte ich den Befund, dann die Regelversorgung und was wirklich gemacht wird, das ist ausschlaggebend.

-36 1x 5040 Goldteleskopkrone
-38-37,35,42-44,46,48 1x 5210 Modelgußprothese
-37,44,46 3x 5070 Keramikbrückenglied

Die Bezeichnung der Pos 5070 ist hier falsch.

-36 1x 5080 Brücke/Prothese
-34,45,47 3x 2197 Befestigung Krone etc.
reicht dies?

Nein es reicht nicht wirlklich, aber was ich dir sagen kann ist das es sich womöglich ( da mir die restlichen Daten fehlen) um eine Andersartige Versorung handelt, deshalb so viele GOZ-Positonen.

Was ich auch noch vermuten kann ist das die Arbeit nicht Regelkonform ist, deshalb kein Festzuschuss von der Kasse?

Es gibt einen HKP der sieht so aus.
http://www.google.de/imgres?q=HKP&hl=de&client=firef…

In diesen HKP wird der Befund eingetrage, dann die Regelversorung und die eigentliche Planung ( diese kann abweichen von der Regelversrogung, wenn dem so ist gibt es eine zustäzliche private Vereinbarung, das hat nichts damit zu tun ob du privat versichert bist. So wird es gehandhabt.

Mehr dazu kann erläutert werden wenn der Befund und die Terapieplanung klar sind.

Gruß

Gruß
Otto

Hallo,

Nunja eigentlich meinte ich den Befund,

Darüber habe ich von meinem ZA nichts Schriftliches.
Zwischenzeitlich habe ich mir in Ungarn einen regelkonformen HKP erstellen lassen. Deren Befund:
48 f, 47 kw, 46 f, 45 kw, 44 f, 43 z/x, 42 z/x, 35 z/x 36 k, 37 f, 38 f

dann die
Regelversorgung und was wirklich gemacht wird,

wurde auch nicht fixiert

-37,44,46 3x 5070 Keramikbrückenglied

Die Bezeichnung der Pos 5070 ist hier falsch.

so steht es hier aber

Nein es reicht nicht wirlklich, aber was ich dir sagen kann
ist das es sich womöglich ( da mir die restlichen Daten
fehlen) um eine Andersartige Versorung handelt, deshalb so
viele GOZ-Positonen.

Das habe ich von „Anlage Private Vereinbarung Honorar“. Weggelassen habe ich: Abformung, Eingehende Beratung, Exzision von Schleimhaut, HKP aufstellen usw. Mehr habe dazu nicht. Der ZA sagte nur bei der Besprechung, dass ein Geschiebe sinnvoll wäre und welche 3 Zähne entfernt werden müssen. Zwei davon sind schon abgebrochen.

Was ich auch noch vermuten kann ist das die Arbeit nicht
Regelkonform ist, deshalb kein Festzuschuss von der Kasse?

Das war auch meine Vermutung. Die Kasse sagte mir ja auch, dass die Zuschußermittlung nur mit dem Regel-HKP möglich sei. Diesen habe ich mitbekommen.

Mehr dazu kann erläutert werden wenn der Befund und die
Terapieplanung klar sind.

Über die Therapieplanung habe ich ausschließlich nur die o.a. Honorarliste - nichts zu den Materialien. Meine Frage geht auch dahin: ist diese Art heutzutage so üblich?

Gruß
Otto

Hallo Otto,

Also wenn sogar die Beratung und zusätzliche Leistungen aus dem Kons/Chir hinzugenommen wurden als private Leistungen dann stimmt da etwas nicht.

War das ein auf Krankenkassen zugelassener Zahnarzt?

Normal ist so etwas nicht. Es wird der HKP siehe meinen Link und dann ein zweiter Teil als zusätzliche Vereinbarungen gemacht. Denn der Patient sofern GKV versichert erhält einen Festzuschuss. Gerade bei den von dir genannten Befund aus Ungarn? ist eine Teleskopversorgung keine andersartige Versorgung.

Dir bleibt eins, den Zahnarzt drauf ansprechen oder aber wecheseln ohne das Gespräch zu suchen.

Gruß

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Hallo,

War das ein auf Krankenkassen zugelassener Zahnarzt?

ja, bin schon seit Jahren bei ihm in Behandlung

Gruß