Hallo,
mein ZA hat mir einen HKP erstellt, dessen Art und Weise mich irritiert. Damit war ich bereits bei der GKV. Diese erklärten mir, dass mit dieser Form keine Zuschußberechnung möglich sei. Der ZA schreibt einleitend, dass ich nach Abschluß der Behandlung die Gesamtrechnung bei der KK einreichen könne. Ist dies heute so üblich?
Der Plan enthält dann zwei Kostenaufstellungen auf einem Blatt A 4.
- Kostenaufstellung HKP mit Honorar GOZ geschätzt, dann Material und Laborkosten geschätzt, dann voraussichtlich Zuschuß KK, dann voraussichtlicher Eigenanteil ca 4.000 €.
- Kostenaufstellung private Vereinbarung mit Honorar geschätzt nach Anlage Honorar (etwas mehr als eine A 4 Seite), dann Materialkosten geschätzt (16 €), dann Summe private Vereinbarung, dann voraussichtlicher Eigenanteil Versicherter ca. 5.100 €
Zum Schluß dieser Aufstellung kommt: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kosten übernehme. Mit meiner Unterschrift würde ich ja auch die Privatbehandlung unterschreiben.
Nach dieser ersten Seite folgt eine Seite mit "Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z …usw.
Ich hatte nie den Eindruck hinterlassen, als Privatpatient behandelt zu werden. Dies ist auch nicht mein erster Zahnersatz bei diesem ZA. Gibt es dafür eine Erklärung wie z.B. „ist heute so üblich“ oder eine andere ?
Gruß
Otto