Hallo !
Auf dem vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung überlassenen Heil- und Kostenplan wurden unter der Rubrik Kostenplanung folgende Beträge
aufgeführt :
- zahnärztliches Honorar ( geschätzt ) : 135 Euro
- Material- und Laborkosten ( geschätzt ) : 350 Euro
- Behandlungskosten insgesamt ( geschätzt ) : 485 Euro
Nach Durchführung der Maßnahme ( Verblendung implantatgetragenen Brücke ern. ) liegen jetzt folgende Rechnungen vor :
- ZA-Honorar GOZ 135 Euro
Mat. und Laborkosten 588 Euro
Mat./Labor eigene Praxis 17 Euro - Zusatzrechnung für zahnärztliche Behandlung durch
überdurchschnittlichen Zeitbedarf und Schwierigkeitsgrad
255 Euro .
Die erste Behandlung hat 10 min gedauert ( Brücke entfernt ) und
die zweite 20 min ( Brücke mit neuer Verblendung eingesetzt ).
Nach meinem Verständnis sollte ein Zahnarzt vor Beginn einer überschaubaren Behandlung und bei Aufstellung des Heil- und Kostenplanes in der Lage sein , die zu erbringende Leistung weitestgehend zu überblicken. Nur diese Vorgehensweise ermöglicht es einem Patienten zu entscheiden ob er die Behandlung durchführen lassen möchte ( Transparenz ).
Es wurde von mir nichts unterschrieben und auch ein mündlicher Hinweis im Rahmen der Behandlung auf zusätzliche Aufwendungen wurde nicht abgegeben.
Meine konkreten Fragen :
- Die Kostenplanung wurde um 100 % überschritten. Ist dies
zulässig ? - Welche Möglichkeiten bestehen ( Krankenkasse, Kassenärztliche
Vereinigung etc. ) um diesen Vorgang prüfen zu lassen ?
Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt werde ich nicht mehr führen.
Nach Zuzahlungen von ca. 10.000 Euro in den vergangenen 5 Jahren -
bei denen stets eine Überschreitung zwischen Planung und Istaufwand
vorlag - erfolgt definitiv kein Besuch mehr ! Alternativen stehen genügend zur Verfügung.
Verbindlichen Dank für Ihre Hinweise !
