Heil- und Kostenplan : Planung zu Rechnungsbetrag

Hallo !
Auf dem vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung überlassenen Heil- und Kostenplan wurden unter der Rubrik Kostenplanung folgende Beträge
aufgeführt :

  • zahnärztliches Honorar ( geschätzt ) : 135 Euro
  • Material- und Laborkosten ( geschätzt ) : 350 Euro
  • Behandlungskosten insgesamt ( geschätzt ) : 485 Euro

Nach Durchführung der Maßnahme ( Verblendung implantatgetragenen Brücke ern. ) liegen jetzt folgende Rechnungen vor :

  1. ZA-Honorar GOZ 135 Euro
    Mat. und Laborkosten 588 Euro
    Mat./Labor eigene Praxis 17 Euro
  2. Zusatzrechnung für zahnärztliche Behandlung durch
    überdurchschnittlichen Zeitbedarf und Schwierigkeitsgrad
    255 Euro .

Die erste Behandlung hat 10 min gedauert ( Brücke entfernt ) und
die zweite 20 min ( Brücke mit neuer Verblendung eingesetzt ).

Nach meinem Verständnis sollte ein Zahnarzt vor Beginn einer überschaubaren Behandlung und bei Aufstellung des Heil- und Kostenplanes in der Lage sein , die zu erbringende Leistung weitestgehend zu überblicken. Nur diese Vorgehensweise ermöglicht es einem Patienten zu entscheiden ob er die Behandlung durchführen lassen möchte ( Transparenz ).

Es wurde von mir nichts unterschrieben und auch ein mündlicher Hinweis im Rahmen der Behandlung auf zusätzliche Aufwendungen wurde nicht abgegeben.

Meine konkreten Fragen :

  • Die Kostenplanung wurde um 100 % überschritten. Ist dies
    zulässig ?
  • Welche Möglichkeiten bestehen ( Krankenkasse, Kassenärztliche
    Vereinigung etc. ) um diesen Vorgang prüfen zu lassen ?

Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt werde ich nicht mehr führen.
Nach Zuzahlungen von ca. 10.000 Euro in den vergangenen 5 Jahren -
bei denen stets eine Überschreitung zwischen Planung und Istaufwand
vorlag - erfolgt definitiv kein Besuch mehr ! Alternativen stehen genügend zur Verfügung.
Verbindlichen Dank für Ihre Hinweise !

Hallo !

Servus,

Nach meinem Verständnis sollte ein Zahnarzt vor Beginn einer
überschaubaren Behandlung und bei Aufstellung des Heil- und
Kostenplanes in der Lage sein , die zu erbringende Leistung
weitestgehend zu überblicken. Nur diese Vorgehensweise
ermöglicht es einem Patienten zu entscheiden ob er die
Behandlung durchführen lassen möchte ( Transparenz ).

Was in dem ersten Satz dieses Absatzes fehlt, ist der Einschub: „in der Regel“. Natürlich kann man mit seiner Einschätzung schief liegen. Bei 100%igen Überschreitungen werden Richter aber dann schon eher grantig.

Es wurde von mir nichts unterschrieben und auch ein mündlicher
Hinweis im Rahmen der Behandlung auf zusätzliche Aufwendungen
wurde nicht abgegeben.

unterschreiben ist nur bei Kassenpatienten nötig, die private Leistungen beanspruchen. Der mündliche Hinweis führt eher zu Konflikten, weil man in der Behandlungssituation gegenüber dem Behandler keine gleichlangen Spieße hat. Dann müsste die Behandlung abgebrochen-, und später nach wirksamer Einwilligung fortgesetzt werden.

Meine konkreten Fragen :

  • Die Kostenplanung wurde um 100 % überschritten. Ist dies
    zulässig ?

Maßstäbe finden sich nur in der Rechtssprechung

  • Welche Möglichkeiten bestehen ( Krankenkasse,

Krankenkasse eher nein, Schlichtungsstelle der KZV - ja

Kassenärztliche
Vereinigung etc. ) um diesen Vorgang prüfen zu lassen ?

Wenn Kassenpatient, dann ja, aber Kassen-ZAHN-ärztliche Vereinigung

  • erfolgt definitiv kein Besuch mehr ! Alternativen
    stehen genügend zur Verfügung.

Eine der Alternativen könnte die Verpflichtung eines Freiuberuflers aus einer anderen Fakultät sein, wobei ich nicht an einen Philosophen denke :wink:

Gruß

Kai Müller