Heil- und Kostenplan Widerruf?

Hallo,

ich war am Montag beim Zahnarzt, der hat mir nach der Behandlung (normale Kunststofffüllg) für eine demnächst beabsichtigte Krone an einem anderen Zahn einen Heil- und Kostenplan mitgegeben, den ich zur KK schicken soll. Nun habe ich dort einen Kostenvoranschlag unterschrieben (habe den Heil- u. Kostenplan aber noch nicht zur Krankenkasse gesendet) und möchte jetzt den Zahnarzt wechseln (unzufrieden mit Behandlung, Füllung bzw der gefüllte Zahn schmerzt heute noch, Zeitdruck, Spritze hatte noch nicht gewirkt etc).
Muss ich jetzt die Kosten der beabsichtigten aber noch nicht vollzogenen Behandlung tragen, obwohl ich mich nicht behandeln lasse? Und muss ich trotz nichtBehandlung dann den Eigenanteil zahlen oder die ganzen Behandlungskosten, die vorveranschlagt wurden, also die 325 Euro? Ich liege unter der Einkommensgrenze…
Habe ich Widerrufsrecht? Das ganze war wie gesagt diesen Montag. Es ging um eine ganz normale Krone (lt. Kostenaufstellg. des Heil und Kostenplans - geschätzt: bei 20% Bonus mit 146 Euro Festzuschuss blieben 180 Euro Eigenanteil, also komplett kostet sie ca. 326 Euro)

Noch eine Frage zu der gesetzten Füllung, wo der Zahn noch etwas schmerzt: sie ist zu hoch. Kann der neue Zahnarzt, den ich konsultiere, sie mir einfach richtig schleifen oder „darf“ er das nicht, weil es nicht seine Arbeit war? Ich möchte nicht mehr zu dem anderen Arzt.

Danke Euch!

Hallo FantasTiger,

Nun habe ich dort einen Kostenvoranschlag unterschrieben (habe den
Heil- u. Kostenplan aber noch nicht zur Krankenkasse gesendet)
und möchte jetzt den Zahnarzt wechseln (unzufrieden mit
Behandlung, Füllung bzw der gefüllte Zahn schmerzt heute noch,
Zeitdruck, Spritze hatte noch nicht gewirkt etc).
Muss ich jetzt die Kosten der beabsichtigten aber noch nicht
vollzogenen Behandlung tragen, obwohl ich mich nicht behandeln
lasse?

Nein, mit Deiner Unterschrift auf dem Heil- und Kostenplan bestätigst Du lediglich, daß Du bei der von Dir angegebenen Krankenkasse versichert bist.

Hast Du auch auf der sogenannten Mehrkostenvereinbarung unterschrieben bestätigst Du damit nur, daß Du mit den vereinbarten Mehrkosten einverstanden bist, falls es zur Anfertigung der Krone kommt.

In beiden Fällen resultiert aus Deiner Unterschrift keine Verpflichtung die Krone auch machen zu lassen. Du bist erst dann verpflichtet Kosten zu übernehmen, wenn Du den Termin zum Beschleifen des Zahnes vereinbart hast und der Zahnarzt mit der Arbeit tatsächlich begonnen hat.

Desweiteren können Dir Kosten entstehen wenn Du einen Termin vereinbarst, diesen aber ohne vorher abzusagen nicht einhälst.

Und muss ich trotz nichtBehandlung dann den Eigenanteil
zahlen oder die ganzen Behandlungskosten, die vorveranschlagt
wurden, also die 325 Euro? Ich liege unter der
Einkommensgrenze…

Nein. Das hat allerdings nichts mit der Einkommensgrenze zu tun.

Habe ich Widerrufsrecht? Das ganze war wie gesagt diesen
Montag. Es ging um eine ganz normale Krone (lt.
Kostenaufstellg. des Heil und Kostenplans - geschätzt: bei 20%
Bonus mit 146 Euro Festzuschuss blieben 180 Euro Eigenanteil,
also komplett kostet sie ca. 326 Euro)

Du nrauchst kein Widerrufsrecht. Du musst lediglich keinen Termin für die Krone vereinbaren.

Noch eine Frage zu der gesetzten Füllung, wo der Zahn noch
etwas schmerzt: sie ist zu hoch. Kann der neue Zahnarzt, den
ich konsultiere, sie mir einfach richtig schleifen oder „darf“
er das nicht, weil es nicht seine Arbeit war? Ich möchte nicht
mehr zu dem anderen Arzt.

Der neue Zahnarzt kann, damit verlierst Du allerdings den Gewährleistuingsanspruch gegenüber dem alten Zahnarzt.

Danke Euch!

Bitte.

Gruß
Gero

Hallo Gero,

danke für Deine Antwort. Ich habe da noch eine Frage…

Du bist erst
dann verpflichtet Kosten zu übernehmen, wenn Du den Termin zum
Beschleifen des Zahnes vereinbart hast und der Zahnarzt mit
der Arbeit tatsächlich begonnen hat.
Du musst lediglich keinen
Termin für die Krone vereinbaren.

leider habe ich letzten Montag auch schon für nächsten Montag den Termin zum Beschleifen und einer provisorischen Füllung vereinbart. Reicht es diesen Montag früh abzusagen?

vielen Dank nochmal!

Hallo FantasTiger

leider habe ich letzten Montag auch schon für nächsten Montag
den Termin zum Beschleifen und einer provisorischen Füllung
vereinbart. Reicht es diesen Montag früh abzusagen?

Sag ihn fairerweise spätestens morgen ab, damit der Zahnarzt seine für Dich eingeplante Zeit anders nutzen kann. Auch für nicht rechtzeitig abgesagte Termine können Kosten geltend gemacht werden und am gleichen Tag absagen ist mit Sicherheit nicht rechtzeitig.

Gruß
Gero

danke Gero, leider hat der Arzt morgen geschlossen, das ist es ja…

danke Gero, leider hat der Arzt morgen geschlossen, das ist es
ja…

Hallo FantasTiger

dann wirf ihm eine Karte in den Briefkasten. Wenn Du den Arzt nicht erreichen kannst, kann Dich auch niemand in Regress nehmen.

Gruß
Gero

Guten Morgen,

können sie mir evtl. irgend ein Beleg dafür geben, das man für versäumte Termine RG´s schreiben kann und das es auch wirklich vor Gericht durchkommt.

Mein letzter Wissenstand ist leider der, das es nicht möglich ist.

Klar kann man es versuchen, kommt sogar damit durch das der Patient bezahlt, aber wenn nicht außer Spesen nichts gewesen. Und vor Gericht, nun daran will ich im Moment nicht denken.

Würde mich freuen wenn sie mir darüber positive Infos geben könnten ob sich doch was geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Lucia,

können sie mir evtl. irgend ein Beleg dafür geben, das man für
versäumte Termine RG´s schreiben kann und das es auch wirklich
vor Gericht durchkommt.

auch auf die Gefahr hin, daß eine solche Antwort eher ins Rechtsbrett gehört: unter dem Aktenzeichen 163 C 33450/08 hat das Amtsgericht München am 01.04.2009 (kein Aprilscherz!) entschieden, dass Patienten beweisen müssen, dass es ihnen unmöglich war den vereinbarten Termin einzuhalten (wenn sie ihn nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben). Gelingt dieser Beweis nicht, ist die vereinbarte Behandlung zu bezahlen.

Mein letzter Wissenstand ist leider der, das es nicht möglich
ist.

Möglich ist es auf jeden Fall, in den letzten Jahren hat es mehrere Urteile in diesem Tenor gegeben.

Gruß
Gero

Vielen Dank für die Info =)

Werd gleich mal meine Seminarleiterin informieren, wie gesagt mein letzter Stand (Fortbildung vom 03-05-10) war eben dieser.

Mit freundlichen Grüßen

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