Hallo,
ich war am Montag beim Zahnarzt, der hat mir nach der Behandlung (normale Kunststofffüllg) für eine demnächst beabsichtigte Krone an einem anderen Zahn einen Heil- und Kostenplan mitgegeben, den ich zur KK schicken soll. Nun habe ich dort einen Kostenvoranschlag unterschrieben (habe den Heil- u. Kostenplan aber noch nicht zur Krankenkasse gesendet) und möchte jetzt den Zahnarzt wechseln (unzufrieden mit Behandlung, Füllung bzw der gefüllte Zahn schmerzt heute noch, Zeitdruck, Spritze hatte noch nicht gewirkt etc).
Muss ich jetzt die Kosten der beabsichtigten aber noch nicht vollzogenen Behandlung tragen, obwohl ich mich nicht behandeln lasse? Und muss ich trotz nichtBehandlung dann den Eigenanteil zahlen oder die ganzen Behandlungskosten, die vorveranschlagt wurden, also die 325 Euro? Ich liege unter der Einkommensgrenze…
Habe ich Widerrufsrecht? Das ganze war wie gesagt diesen Montag. Es ging um eine ganz normale Krone (lt. Kostenaufstellg. des Heil und Kostenplans - geschätzt: bei 20% Bonus mit 146 Euro Festzuschuss blieben 180 Euro Eigenanteil, also komplett kostet sie ca. 326 Euro)
Noch eine Frage zu der gesetzten Füllung, wo der Zahn noch etwas schmerzt: sie ist zu hoch. Kann der neue Zahnarzt, den ich konsultiere, sie mir einfach richtig schleifen oder „darf“ er das nicht, weil es nicht seine Arbeit war? Ich möchte nicht mehr zu dem anderen Arzt.
Danke Euch!