Heilbehandlungskosten

Hallo!

Mal angenommen, Person A wäre als Radfahrer von einem Auto angefahren worden. Der Autofahrer B trägt die Schuld zu 100%. Bei A fallen Heilbehandlungskosten an. A ist gesetzlich krankenversichert.
Wenn A jetzt den Autofahrer B wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, muss er dann auch Heilbehandlungskosten fordern? Die übernimmt ja eigentlich die Krankenkasse, so dass A kein direkter Schaden entsteht. Übersieht A hier etwas?

Fordert die Krankenkasse das Geld vom Unfallverursacher zurück?

Danke für Antworten!
Gruß, Tine

Hallo, die Krankenkasse fordert die Kosten von der Versicherung des Autofahrers zurück.

Sollten allerdings Kosten übrigbleiben, die die GKV/PKV nicht übernimmt, könnten die auch geltend gemacht werden.

Ich gehöre nicht zu denen, die sofort immer einen Anwalt einschalten wollen, aber hier würde er wohl Sinn machen.

Gruss

Barmer