Hallo!
Mal angenommen, Person A wäre als Radfahrer von einem Auto angefahren worden. Der Autofahrer B trägt die Schuld zu 100%. Bei A fallen Heilbehandlungskosten an. A ist gesetzlich krankenversichert.
Wenn A jetzt den Autofahrer B wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, muss er dann auch Heilbehandlungskosten fordern? Die übernimmt ja eigentlich die Krankenkasse, so dass A kein direkter Schaden entsteht. Übersieht A hier etwas?
Fordert die Krankenkasse das Geld vom Unfallverursacher zurück?
Danke für Antworten!
Gruß, Tine