hallo,
habe einen kniffligen fall. es geht um eine „familienhelferin“. es gibt ja unmengen von abgrenzungskriterien für steuerfrei vs. steuerpflichtig (überwachung, kassenzulassung, ausbildung etc.).
ich bin auf der suche nach neuer und neuester rechtssprechung auch von FG. wer auch immer in den letzten monaten zum theme heilberufähnliche was in der hand hatte, wäre schön, wenn ich kurz quellenangaben bekommen könnte.
danke für jeden hinweis (aufsätze, lehrbücher, vorträge etc. sind auch willkommen!).
danke und gruss vom
showbee
Hi !
was macht den eine „Familienhelferin“? Vielleicht läßt sich ja über die Schiene schon mal was definieren.
BARUL76
Hi,
nach meinem bescheidenen Verständnis ist es schlicht abwegig bei Familienhelferin nach Heilberufen zu suchen. Ich habe dazu noch nie etwas gelesen und denke mir, dass es dazu auch nichts zu finden gibt. (Freiberufler stufe ich unter meinen „Sammelgebieten“ ein)
Warum kommst du auf Heilberufeähnlichkeit? Was tut sie?
Hast du Kommentar Schmidt und Hermann-Heuer nachgeschaut?
Viele Grüße
C.
hallo ihr zwei,
sagen wir es so: mein ehemaliger arbeitgeber kam auf die idee, einer familienhelferin zu erzaehlen, sie sei ein heilberufsähnlicher… nun ist das finanzamt damit nicht einverstanden und stellt fragen. klar! mein ehemaliger arbeitgeber bat mich nun, ihm ein umfassendes gutachten nebst rechtssprechungsübersicht zu erstellen. dies habe ich nun getan. leider komme ich auch zum negativen ergebnis, nachdem ich div. kommentare, EFG, DStRE, BFHE, BFHNV und juris durchgearbeitet habe…
nunja, mir ist ja „wurschd“ was am gutachten rauskommt (also ob es für die steuerpflichtige pos./neg.) ist. nebenbei: eine familienhelferin macht folgendes:
„eine ambulante Hilfe, die sowohl krisenintervenierend als auch präventiv arbeitet, sich auf die gesamte Familie richtet und zum Ziel hat, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltags zu leisten. […] unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien bei der Bewältigung von Alltagproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen, sowie beim Kon-takt mit Ämtern und Behörden. […] ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und kann nur erfolgreich sein, wenn ein vertrauensvoller Familienkontakt besteht. Ziele der Hilfe sind: Selbsthilfepotentiale der Familie anzuregen, die erzieherische Kompetenz zu stärken, Kräfte und Ressourcen der Familie zu mobilisieren und Entlastung zu schaffen […] Grundlage […] stellt ein Hilfeplan dar, […] Im wesentlichen gehören dazu: die Förderung des Erziehungs-verhaltens der Eltern, die Förderung des Zusammenlebens der Familienmitglieder, die Ent-wicklung eines Tagesablaufes mit Regelmäßigkeiten, die Beratung der Familie zur Aufgaben-verteilung im häuslichen Bereich, die Unterstützung der schulischen Aufgaben der Kin-der/Jugendlichen im Sinne von Motivation und Animation, die Beratung bei der Enteilung der vorhandenen Mittel im Sinne einer effektiven Haushaltsführung, Hilfe bei der Stärkung der Kommunikationsfähigkeit innerhalb und außerhalb der Familie, die praktische Hilfe im Um-gang mit Ämtern und Institutionen, die Beratung der Familie bei der Nutzung bzw. Neuentde-ckung von gemeinsamen Freizeitmöglichkeiten […]“
danke dennoch für euer „mitlesen“
mfg vom
showbee
p.s. FG BaWü, Berlin und BFH haben § 4 Nr. 14 UStG verneint. kein anderes finanzgericht hat bisher drüber entschieden…
was macht den eine „Familienhelferin“? Vielleicht läßt sich ja
über die Schiene schon mal was definieren.
hi barul,
bitte hier lesen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
mfg vom
showbee