Guten Tag.
Die Krankenkasse weigert sich den Heilkostenzuschuß zu zahlen.
Welches Gericht ist zuständig? Sozialgericht oder Verwwaltungsgericht?
Vielen Dank!
Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch
Sozialgericht, aber zunächst muß das Vorverfahren durchgeführt werden (Widerspruch/Widerspruchsbescheid) dort wird auch die zuständige Klagestelle benannt.
MfG
Thomas H.