Hallo, liebe Wissende!
Folgender - rein theoretischer! - Fall beschäftigt mich.
• Angenommen, PERSON A war während des Studiums und der anschließenden Arbeitssuche privat krankenversichert.
• Weiterhin angenommen, PERSON A findet nun eine Stelle bei einem Unternehmen. PERSON A nutzt die Gelegenheit, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.
• PERSON A ist nun während des Jobs also gesetzlich versichert. ABER:
• PERSON A versäumt es, ihre private Krankenversicherung über den Eintritt in die GKV zu informieren! Faktisch ist sie also während der Tätigkeit doppelt versichert.
• Wenige Monate später verliert PERSON A ihren Job. Erst jetzt, als die GKV nachhakt, wie man denn PERSON A jetzt weiter versichern darf, fällt PERSON A auf, dass sie noch immer privat versichert ist.
• PERSON A möchte gerne die private Krankenversicherung hinter sich lassen und in der GKV bleiben.
Daher die Frage: das Sonderkündigungsrecht bei der PKV, wenn man versicherungspflichtig wird, ist natürlich seit Monaten verstrichen. Was wäre der nächste logische Schritt für PERSON A?
Herzlichen Dank für die Lösung dieses theoretischen Falles!