Heilloses Durcheinander Privat / Gesetzliche KV

Hallo, liebe Wissende!

Folgender - rein theoretischer! - Fall beschäftigt mich.

• Angenommen, PERSON A war während des Studiums und der anschließenden Arbeitssuche privat krankenversichert.

• Weiterhin angenommen, PERSON A findet nun eine Stelle bei einem Unternehmen. PERSON A nutzt die Gelegenheit, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.

• PERSON A ist nun während des Jobs also gesetzlich versichert. ABER:

• PERSON A versäumt es, ihre private Krankenversicherung über den Eintritt in die GKV zu informieren! Faktisch ist sie also während der Tätigkeit doppelt versichert.

• Wenige Monate später verliert PERSON A ihren Job. Erst jetzt, als die GKV nachhakt, wie man denn PERSON A jetzt weiter versichern darf, fällt PERSON A auf, dass sie noch immer privat versichert ist.

• PERSON A möchte gerne die private Krankenversicherung hinter sich lassen und in der GKV bleiben.

Daher die Frage: das Sonderkündigungsrecht bei der PKV, wenn man versicherungspflichtig wird, ist natürlich seit Monaten verstrichen. Was wäre der nächste logische Schritt für PERSON A?

Herzlichen Dank für die Lösung dieses theoretischen Falles!

Hallo,
Person A muss in der PKV bleiben, wenn sie noch keine 12 Monate in der GKV pflichtversichert war. Ansonsten: PKV kündigen(oder Ruhend stellen, umwandeln etc.) Geht dann zum nächsten Monatsersten. PKV wird einen Nachweis über GKV-Pflicht fordern.
Gruß J.K.

Liest A keine Kontoauszüge ?

Zur Sache: In der GKV kann sie bleiben, wenn sie 12 Monate dort war oder sich arbeitslos meldet und Leistungen erhält. Im zweiten Fall kann sie auch immer noch das Sonderkündigungsrecht bei der PKV wahrnehmen, allerdings wirds rückwirkend schwierig.

Im ersten Fall könnte die PKV ablehnen, denn A ist nicht pflicht-, sondern freiwillig versichert.

Wird Person A versicherungspflichtig nach 5 SGB V weil Einkommen unter JAEG endet die PKV, zuviel erstattete Beiträge werden zurückerstattet.
Hat Person A nach 8 SGB V dauerhaft die GKV zu Studienzeit abgewählt so bleibt sie in der PKV!
Ist Person A versicherungsfrei nach 6 SGB V so hat sie ein Wahlrecht beim Statuswechsel, muss das aber in definierten Fristen erklären.
Doppelt versichert gibt es nicht!