Heilmittelwerbegesetz

Hallo!

Jemand möchte ein Bett mit verstellbarem Härtegrad anbieten. Am liebsten würde er schreiben: „Aufgrund des verstellbaren Härtegrades liegt Ihre Wirbelsäule gerade und entspannt. Rückenschmerzen werden geheilt.“ Leider ist diese Behauptung aber noch nicht bewiesen, und selbst wenn sie bewiesen wäre, müsste er wahrscheinlich mit einer Abmahnung wegen des Heilmittelwerbegesetzes rechnen, richtig?

Deshalb schreibt er: „Damit Ihre Wirbelsäule gerade und entspannt liegt, ist der Härtegrad verstellbar. Das Bett für Menschen mit Rückenschmerzen.“

Ist das so in Ordnung?

Danke.

Grüße

Andreas

Hallo!

Richtig. Und das ist auch gut so. Erstens ist die Beweisführung falsch. Zweitens ist ein Heilversprechen nicht garantierbar.

Auch hier würde ich die Beweisführung, dass eine gerade und entspannte Wirbelsäule alleine am Härtegrad (von was auch immer) ausgemacht werden können, mal in Frage stellen.

Jedes Bett ist ein Bett für Menschen mit Rückenschmerzen. So gesehen also i.O. Werbetechnisch allerdings kontraproduktiv.

lg
Richard

Und: Ist es wirklich ein Bett, also komplett mit Unterfederung und Matratze?