Hallo, kann man sich als HP in Form einer Ich-Ag selbständig machen?
wenn ja, was muß man beachten und wo muß man sich anmelden? Braucht man z.B. als HP einen Gewerbeschein und muß man sich bei Finanzamt, Gesundheitsamt und BfA melden???
Vielen Dank schonmal vorab, Gruß
larah
Also zunächst einmal muß man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung haben (Prüfung beim GA). Dann kann man sich freiberuflich selbstständig machen, ohne GEwerbeschein, nur beim FA. Und dann muss man sich natürlich auch beim GA anmelden, damit die bescheid wissen uggf. zur Überprüfung vorbeikommen können.
Wir alles bei der Ausbildung zum HP erklärt, wenn du nur zuHAuse lernst, dann helfen Bücher zur Gesetzeskunde für HP.
Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Ganz so einfach ist das Ganze nicht! Man kann nicht mal locker ein paar Gesetze lernen und dann die Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen. In dieser Prüfung wird u.a. ein umfangreiches! medizinisches Fachwissen verlangt und in der Regel erfordert das Aneignen dieses Wissens 2 1/2 bis 3-jähriges Lernen. Man sagt, es sei " ein halbes Medizinstudium"! Ich denke nicht, daß man sich das im Selbststudium aneignen kann. Ich habe Anfang der Neunziger eine HP-Ausbildung gemacht, 2 1/2 Jahre mit Praxis (was auch sehr wichtig ist!)und kann etwas zu dem Thema sagen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]