HP und Abstriche
Moin Oliver,
ja du hast recht.
Bei der Entnahme von Abstrichen und die Einsendung an ein Labor hat es noch keine Kläger und Richter gegeben, das ist uns also wahrscheinlich erlaubt, genau aus dem Gedankengang heraus den du auch hattest.
Was ich meinte und unklar ausgedrückt habe, war: das selbstständige Untersuchen des Abstrichs, wie es ja z.B. der Frauenarzt macht um nach einer Candidose zu suchen.
Außerdem ist schon geklärt (mit dem Robert-Koch-Institut und verschiedenen Amtsärzten), daß der Streptokokken-Schnelltest - im Grunde auch ein einfacher Abstrich, bei dem dann geguckt wird, ob etwas reagiert (ich kenn den nicht im Einzelnen, wegen… ist ja klar), den dürfen wir nicht machen. Dabei wäre der gerade ungemein praktisch. Streptokokkus pyogenes-Infektionen, wie eine Angina des Scharlachs dürfen wir nämlich nicht behandeln, andere Anginen schon.
Alles in allem ist unsere Tätigkeit ein nicht sehr reglementiertes Feld, das hat Vor- und Nachteile.
Wir sollten halt wissen, was wir dürfen und was nicht und allerlei passiert dann auf der politischen Ebene zu der Frage, was bekommen wir an Erweiterungen und was an Einschränkungen in unserer Tätigkeit.
Gruß
Kerstin