Heilpraktiker für Psychotherapie -Prüfung entspricht welcher akademischen Prüfung?

Hallo liebe Experten,
ich hörte das sich die (schriftl.) Prüfung bzw. ihre Inhalte für den Heilpraktiker für Psychotherapie einem „GK3“ (Gegenstandskatalog 3) aus dem univeristären Bereich entspricht oder sich an ihm orientiert. in wie weit ist das zutreffend? Welche Prüfung im Medizin- oder Psychologiestudium oder Weiterbildung ist das (GK3) genau? Zwischenprüfung zum Arzt oder psychiatrische Weiterbildung oder gar Facharztprüfung?

Vielen Dank im Vorraus un liebe Grüße
J. Demmer

Hallo, Herr Demmer,
Ihre Frage ist wirklich sehr interessant. Jedoch fürchte ich, gibt es keinerlei Vergleiche.
Das HP-Gesetz regelt die Heiltätigkeit verschiedener heilkundlicher Traditionen. Der Staat prüft zwar Grundwissen, z. B. zu psychiatrischen Erkrankungen, zu seelischen Problemen, oder zu meldepflichtigen Seuchen ab, er interessiert sich aber nicht dafür, wie jemand dieses Wissen erwirbt. Als Voraussetzung werden ein Mindesalter und eine abgeschlossene Schulbildung genannt. Die HP-Schulen, die es gibt, sind alle Privatschulen. Man kann, aber man muss sich nicht dort auf die HP-Prüfung vorbereiten.
Es gibt ein interessantes Beispiel, wonach eine ganze Berufsgruppe, die zuvor auf der Basis des HP-Gesetzes tätig war, in eine andere gesetzliche Sparte gerutscht ist: das war 1999, als die Dipl. Psychologen, die bis dahin auf HP-Basis praktizieren durften, durch strukturelle Veränderungen in die Krankenkassen Abrechnung hereingenommen wurden. Herausgekommen ist die merkwürdige Berufsbezeichnung: „Psychologische Psychotherapeuten“.
Jeder Mensch mit und ohne akad. Vorbildung kann sich einer HP-Prüfung unterziehen. Der Staat will sicherstellen, dass niemand der Volksgesundheit schadet. Es ist also auch eine Persönlichkeitsprüfung, bei der die berufliche Laufbahn, Lebenserfahrung deutlich werden sollen und letztendlich auch ein poliz. Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Sie sehen, das passt in kein übliches Schema universitärer Bildung. Es ist noch wichtig zu wissen, dass man immer einem Gesundheitsamt zugeordnet ist, in dessen Einzugsbereich man gemeldet ist. Das örtliche Gesundheitsamt ist auch zuständige Aufsichtsbehörde. M.W. ist das HP-Gesetz in Deutschland das einzige dieser Art. MfG IB

Hallo Frau Behrmann,
vielen Dank für die rasche Antwort! Sie scheinen aus dem akademischen Bereich zu kommen? Ich bin über das Berufsbild des HP Psy schon ganz gut infomiert, und auch darüber was die Prüfung fordert. Mir ging es ganz konkret um die o.g. Frage. Ich weiß dennoch Ihre ausführliche Beantwortung zu schätzen. Totzdem möchte ich ihre Ausführungen noch ein wenig korrigieren bzw. ergänzen, weil mir das wichtig ist, denn dieser Berufsstand wird, gerade auch von akademischen Kollegen (natürlich nicht alle, viele Arbeiten eng mir den HPs zusammen), ein wenig diskreditiert.

Rein juristisch betrachtet ist eine entsprechende Ausbildung für die Prüfung nicht gefordert. In der Praxis aber ist das bestehen der Prüfung ohne eine ca. einjährige reine Prüfungsvorbereitung an entsprechende Privatinstituten unrealistisch. Hin zu kommen i.d.R. noch mehrere Jahre Therapie- & Psychologie-Weiterbildungen so wie Praktika. Ich empfehle Ihnen folgende Radiorapotage in der klar wird wie wichtig oder „unwichtig“ die Ausbildung von Therapeuten ist: https://www.youtube.com/watch?v=cQCh1kE5QAU

Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. ihre Inhaltlichen Anforderungen sind beispielsweise hier ersichtlich: https://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_747_1…

MfG
J. Demmer

PS.: DIese og. Anforderungen und Inhalte sind jedoch erst seit kurzer Zeit gefordert.

Hallo,

die Überprüfung zur HeilpraktikerIn für Psychotherapie (sog. „kleiner“ Heilpraktikerschein) ist Ländersache. Inhalte und Ablauf der Prüfung unterscheiden sich z.T. erheblich, z.B. nur schriftliche oder nur mündliche Prüfung oder beides.

In Husum wird schriftlich und mündlich geprüft.
Die Fragen meiner schriftlichen Prüfung schätzte ein niedergelassener Psychiater auf Niveau der Facharztprüfung ein.
Für andere Bundesländer kann ich keine Aussage treffen.

Informationen zur HPP-Prüfung finden Sie u.a. auf blog_psychotherapie_luebeck

Das Heilpraktikergesetz erlaubt die Ausübung der Psychotherapie ohne Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren.
Eine Ausbildung in einem bewährten psychotherapeutischen Verfahren ist mit der HPG-Heilerlaubnis nicht verbunden, sondern obliegt allein in der persönlichen Verantwortlichkeit der HP-Psych.

Viele Grüße.
M. Stegk

Hallo,

ich habe auf meine schriftliche Prüfung u.a. mit dem GK3 Psychiatrie gelernt. Bis auf das Kapitel über Medikamente, die man als HP ja nicht verschreiben darf, entsprach der Inhalt genau dem, was man für die HP Prüfung können musste. Die schriftliche Prüfung für Heilpraktiker für Psychotherapie entspricht somit offenbar ziemlich genau der Facharztprüfung Psychiatrie.

LG,
Julia

Hallo!

„GK3“ entspricht sicher nicht der Facharztprüfung, sondern ist die Abkürzung für „Gegenstandskatalog für die 3. Ärztliche Prüfung“, also das (ehemalige) 3. Staatsexamen, das Studenten am Ende des Studiums ablegen mußten. Mittlerweile ist das Studiensystem ein wenig reformiert worden, so daß diese Abkürzung nicht mehr gebräuchlich ist, stattdessen gibt’s den schriftlichen und den mündlichen Teil der 2. Ärztlichen Prüfung.

Grüße!