Heilpraktiker mit Btm?

Hi
Wenn man eine Ausbildung zum Heilpraktiker anfangen möchte doch man wurde beim Autofahren mit Alkohol und Thc im Blut von der Polizei erwischt.
Und man hatte selber keine Drogen dabei bzw hatte damit auch noch nie sonst was zu tun.
Und man bekommt deswegen jetzt einen Btm Eintrag in sein Polizeilichen Führungszeugnis(?), kann man dann überhaupt noch die Zulassungsprüfung als Heilpraktiker machen?

MfG

Hallo,

Alkohol am Steuer und BTM-Konsum schließen wohl die Ausübung eines Heilberufs aus.

http://www.kreawi.de/heilpraktiker-beruf/ueberpruefu…

Das beruht auf folgender Norm:

http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/__2.html

Wer sittliche Verfehlungen oder vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat, ist von den Heilberufen in der Regel ausgeschlossen (vgl. a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.12.2003 – 9 S 1138/03 – RID 04-02-249,
NJW 2003, 3647 ff.).

Die Palette reicht von Sex mit Patienten unter Ausnutzung des Heilberufs bis zum Abrechnungsbetrug. Da Fahren unter erheblichem Alkohol- und Drogenkonsum gemeingefährlich ist und auch noch an der gesundheitlichen Eignung zweifeln lässt, würde ich mich sehr wundern, wenn jemand mit solcher Historie die Zulassung bekäme.

VG
EK

P.S.: Gab es eine Verurteilung? Weswegen? Steht überhaupt etwas im BZR?

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__53.html

Das schöne daran ist:

Die Ausbildung kann er ja gerne machen - er wird aber nicht zur Prüfung zugelassen.

Gruss HighQ

Die Ausbildung kann er ja gerne machen - er wird aber nicht
zur Prüfung zugelassen.

Oder doch: http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.p…

Gruß

Hallo,

genau, quasi nur falsch geparkt.

Ob die bei einem Arzt mit Drogenproblem, der sich dann selbst mit den gesetzlich zugelassenen Azepamen berauschen medikieren kann, genauso locker gesehen wird?

VG
EK

Du kommst mir jetzt mit einer Einzelfallentscheidung einer Behörde?

Ich kenne es aus dem entfernten Bekanntenkreis anders.

In dem Fall also „nicht oh doch“ sondern „kommt drauf an“

Du kommst mir jetzt mit einer Einzelfallentscheidung einer
Behörde?

Diese Frage zeugt von einer gewissen Unaufmerksamkeit. Ich mache lediglich darauf aufmerksam, dass der Fragesteller von der in seinem Fall entscheidenen Stelle eine Auskunft erhalten hat, die deiner und EKs Einschätzung widerspricht.

Gruß