Guten Tag,
eine meiner Patientinnen, die als Soldatin über die Beihilfe ihre Arzt/Zahnarzt und Heilpraktiker-Kosten erstattet bekommt, erzählte mir heute, dass es seit 1.1.2009 eine gesetzliche Grundlage gäbe, nachdem die privaten Krankenversicherungen und v.a. eben auch die Beihilfen pro Quartal 10,- Euro einbehalten würden für jeden ersten Termin beim Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker.
Wenn ich mit einer Suchmaschine meines Vertrauens danach suche, finde ich nur alte Hinweise darauf, das dies eben nicht so ist.
Hat sich das geändert oder ist meine Patientin einer modernen Legende aufgesessen.
Danke für eure Antworten
Gruß
Kerstin
P.S. Da ich diese Praxisgebühr nicht einziehen muß und auch nichts davon habe, allerhöchstens die Information am Samstag im Unterricht benutzen werde, gehe ich davon aus, dass diese Frage und darauf fallende Antworten nicht von FAQ:1129 berührt werden. Sollte ich mich irren, verzeiht die Mühe!
eine meiner Patientinnen, die als Soldatin über die Beihilfe
Soldaten haben keinen Beihilfeanspruch, sondern freie Heilfürsorge. Das ist ein Unterschied.
erzählte mir heute, dass es seit 1.1.2009 eine gesetzliche
Grundlage gäbe, nachdem die privaten Krankenversicherungen und
v.a. eben auch die Beihilfen pro Quartal 10,- Euro einbehalten
würden für jeden ersten Termin beim Arzt, Zahnarzt und
Heilpraktiker.
Da hast Du einiges in den falschen Hals bekommen. Praxisgebühr zahlen nur GKV-Mitglieder, Privatversicherte zahlen die gar nicht. Außerdem richten sich die Erstattungen der PKV nicht nach Gesetzen, sondern nach den tarifbedingungen der jeweiligen Verträge. Was dort nicht vorgesehen ist, wird auch nicht erstattet. Aus diesem Grund ergeben sich bei Beihilfe-Berechtigten mit Restkosten-Versicherung durchaus Deckungslücken.
Hat sich das geändert oder ist meine Patientin einer modernen
Legende aufgesessen.
ich bin zu faul zum Suchen, such mal unter den Stichworten: Beihilfevorschriften Bundeswehr.
Wie schon mein Vorredner schrieb, handelt es sich hier nicht um Praxisgebühr.
In Bayern behält die Beihilfe grundsätzlich 6 € pro Artzrechnung ein.
Damit können Arztbesuche teurer als bei gesetzlich Versicherten werden.
Rechnet der Hausarzt Privatpatienten monatlich ab, hat man im Quartal schon mal 3 Rechnungen, macht 18 € plus die Zahnarztrechnung macht nochmal 6 € plus die Frauenarztrechnung macht nochmal 6 €, macht in diesem Quartal 30 €, die ich selber zahlen muss.
Überweisung bringt nichts, weils ja pro Rechnung geht…
Hat sich das geändert oder ist meine Patientin einer modernen
Legende aufgesessen.
Letzteres.
Oder sie hat tatsächlich etwas in den falschen Hals bekommen.
Sie selbst genießt zwar freie Heilfürsorge. Familienangehörige und Empfänger von Versorgungsbezügen sind jedoch beihilfeberechtigt.
Für die Beamten und Soldaten der Bundeswehr bzw. deren Angehörigen gelten somit die gleichen Verschlechterungen, wie für die GKV.
Nur werden hier eben die Beiträge nicht vom Arzt oder Apotheker einbehalten. Wie auch, die kassieren ja schon 100%.
Man kann sich bei den privaten KV jedoch gegen Zusatzbeiträge gegen solche Sachen absichern. Ob, das lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
Danke!
Tag und dank euch dreien,
sie ist nicht mehr im aktiven Dienst und soweit ich weiß, gilt das mit der freien Heilfürsorge nur für den aktiven Dienst.
Allerdings ist das ihr erstes Quartal außerhalb, deshalb könnte es sein, dass es das gleiche ist wie in Bayern. Ich werde mal ne Suchmaschine mit den Begriffen von Miamei füttern, wenn ich dazu komme.
Danke und Sternchen auf jeden Fall
Gruß
Kerstin