Heilpraktiker (Psychotherapie), Rheinland-Pfalz

Guten Morgen!

Eine Person A hat ein Diplom im Fach Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie. A ruft bei der für ihn zuständigen Kreisverwaltung des Donnersbergkreises, Rheinland-Pfalz, an und erhält in Folge dieses Gespräches ein Schreiben.

Es ist betitelt mit:
„Vollzug des Heilpraktikergesetzes - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker) beschränkt auf das Gebiet der Psyschotherapie (sic!)“

und leitet ein mit dem Satz (Hervorhebungen nicht im Originaltext):

„Sehr geehrter Herr A, für Ihre Anmeldung zur Heilpraktiker prüfung beim Gesundheitsamt in Mainz benötigen wir folgende Antragsunterlagen von Ihnen…“

Bis hierhin ist meiner Meinung nach von einer zu absolvierenden Prüfung auszugehen. Dann jedoch taucht ein widersprüchlicher Absatz auf (Hervorhebungen nicht im Originaltext):

„2. Antragsteller, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen und keine Diplom - Psychologen sind, können die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz beantragen.“

Aus dem Schreiben resultiert die Frage, was Personen zu tun haben, welche Diplom-Psychologen (ohne Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten) sind und Heilpraktiker für Psychotherapie werden wollen.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Eine Person A hat ein Diplom im Fach Psychologie mit dem
Schwerpunkt klinische Psychologie. A ruft bei der für ihn
zuständigen Kreisverwaltung des Donnersbergkreises,
Rheinland-Pfalz, an und erhält in Folge dieses Gespräches ein
Schreiben.

„Sehr geehrter Herr A, für Ihre Anmeldung zur Hei
lpraktiker prüfung beim Gesundheitsamt in Mainz benötigen
wir folgende Antragsunterlagen von Ihnen…“

Bei so einem Schreiben würde ich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen…

Um als Heilpraktiker zu arbeiten, wird der Antragsteller daraufhin überprüft, ob er minimales Grundwissen in verschiedenen (medizinischen) Bereichen besitzt.

„2. Antragsteller, die glaubhaft versichern, sich
ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich
betätigen zu wollen und keine Diplom - Psychologen sind,
können die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte
Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz beantragen.“

Zusätzlich gibt es noch die eingeschränkte Erlaubnis zur Arbeit als Heilpraktiker, wenn dieser sich nur auf gewisse Teilbereiche beschränkt, hauptsächlich trifft das für eine Einschränkung auf die Psychotherapie zu. Die Überprüfung ist vereinfacht, da viele Bereiche der vollen Überprüfung wegfallen, die bei der Psychotherapie nicht relevant sind (zB Behandlung von Seuchen, ansteckende Krankheiten, Hygiene bei Geräten usw.)

Aus dem Schreiben resultiert die Frage, was Personen zu tun
haben, welche Diplom-Psychologen (ohne Approbation zum
Psychologischen Psychotherapeuten) sind und Heilpraktiker für
Psychotherapie werden wollen.

Die Approbation ist unwichtig, da Heilpraktiker diese nicht besitzen/benötigen. Es geht einfach darum, das bei ausgebildeten Diplompsychologen davon ausgegangen werden kann, das sie das nötige Wissen besitzen. Üblicherweise ist die Prüfung nicht nötig, wenn während des Studiums gewisse Scheine/Schwerpunkte gemacht wurden und/oder schon therapeutisch gearbeitet wurde.

Das ganze liegt im Ermessen der prüfenden Gesundheitsämter, stelle doch ganz normal den Antrag, füge Ausbildungsnachweise bei und bitte um Erteilung nach Aktenlage ohne Überprüfung.

Oder melde dich einfach für die eingeschränkte Überprüfung an, kann bestimmt nicht schaden, sein Wissen überprüfen zu lassen…

Gruß, DW.