Heilpraktiker und physiotherapeut

hallo ,

ich bin physiotherapeutin und möchte eine ausbildung zum heilpraktiker machen .ist es möglich später beide berufe auszuüben (z.b.von 8h bis 13h als physio arbeiten und nachmittag als heilpraktiker )oder muß ich mich für einen entscheiden ?

kann ich dann die geschäftsräume für beide berufe nehmen oder muß ich getrennte räume haben ?

vielen dank für eure antworten.
lg

hallo biene,
soweit ich weiß, sind beide geschützte Berufsbezeichnungen. Ob Du etwas über Deine Frage in den entspr. Gesetzen findest? Vielleicht erfährst Du auch etwas darüber im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ durch solche www-Mitglieder, die des Gesetzestexe-Lesens und -Deutens mächtig sind. Viel Glück! I.

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hallo ,

ich bin physiotherapeutin und möchte eine ausbildung zum
heilpraktiker machen .ist es möglich später beide berufe
auszuüben (z.b.von 8h bis 13h als physio arbeiten und
nachmittag als heilpraktiker )oder muß ich mich für einen
entscheiden ?

kann ich dann die geschäftsräume für beide berufe nehmen oder
muß ich getrennte räume haben ?

vielen dank für eure antworten.
lg

Ja kannst du, dass sollte aber auch eine HP-Schule beantworten können…

Es ist eher einen abrechnungsmäßige Frage. Der Heilpraktiker zählt als freier Beruf ist also umsatzsteuerbefreit zumindest bis die Agenda 2010 kommt.
Als Physiotherapeut bist Du Befehlsempfänger, also eigentlich nicht frei und wirst steuerlich vom Finanzamt anders behandelt.
Es kommt nun darauf an wie Du Deine Arbeit gestalten willst.

Willst Du weiterhin Patienten mit Rezepten der Ärzte behandeln, wirst Du getrennte Geschäftsräume benötigen.

Willst Du Deine Patienten aus der Naturheilpraxis im Rahmen der Therapie behandeln, läßt sich beides verbinden. Dann kannst Du auch in der Naturheilpraxis Massagen geben.

Am besten Du fragst mal bei einer Krankenkasse und beim Finanzamt nach, über die Handhabung in solchen Fällen.

Es ist eher einen abrechnungsmäßige Frage. Der Heilpraktiker
zählt als freier Beruf ist also umsatzsteuerbefreit zumindest
bis die Agenda 2010 kommt.
Als Physiotherapeut bist Du Befehlsempfänger, also eigentlich
nicht frei und wirst steuerlich vom Finanzamt anders
behandelt.
Es kommt nun darauf an wie Du Deine Arbeit gestalten willst.

Auch Phsiotherapeut ist ein freier Beruf, ob man nun auf Rezept arbeitet oder so (Entspannungsmassagen). Allerdings ist es nicht möglich Umsatzsteuer zu kassieren für diese Art von Dienstleistung. Das ist aber auch bei kleinbetrieben so (ob gewerblich oder freier), wenn man sich hat von der Umsatzsteuer befreien lassen (§19 UstG), dann kann man auch keine Vorsteuer abziehen.

Susanne