Heilpraktiker - Zulassung aus Ba-Wü gültig in Nds

Meine Frage lautet:
Ist eine Heilpraktiker für Psychotherapie-Zulassungsurkunde aus dem Jahr 1997, ausgestellt in Baden-Würrtemberg, auch in Niedersachsen und/oder Hamburg gülti, oder muss nachgeschult/neu beantragt werden?
Stimmt es dass die zuständige Behörde, das Gesundheitsamt ist?
Vielen dank vorab
Dipl. Psych. Frank Metzner

Moin Frank,

tut mir leid, dazu kann ich Dir nicht antworten - keinen Schimmer.

e.

Sehr geehrter Herr Metzner, die Zulassung aus 1997 ist unbeschränkt gültig. Das

für Sie zuständige Gesundheitsamt in Niedersachsen oder Hamburg muß dann nur
von Ihrer Praxiseröffnung informiert werden, eine Kopie der BW-Zulassung legen
Sie bei. Wichtig ist, daß Sie vor Ort nachfragen, welche Berufsbezeichnung Sie
tragen müssen. Dies ist bei den Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der
Psychotherapie nicht bundeseinheitlich geregelt. Es entscheidet der Amtsarzt Ihres
Praxisbezirkes.
Und Ja: Zuständig ist das Gesundheitamt, in dessen Bezirk Sie sich niederlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Freie Heilpraktiker e.V.
Dieter Siewertsen
Benrather Schloßallee 49-53
40597 Düsseldorf
www.freieheilpraktiker.com

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Meine Frage lautet:
Ist eine Heilpraktiker für Psychotherapie-Zulassungsurkunde
aus dem Jahr 1997, ausgestellt in Baden-Würrtemberg, auch in
Niedersachsen und/oder Hamburg gülti, oder muss
nachgeschult/neu beantragt werden?

Die Urkunde ist bundesweit gültig, egal wo sie ausgestellt wurde. Und ja das Gesundheitsamt ist dafür zuständig.

Viele Grüße
K. Dieterich

Stimmt es dass die zuständige Behörde, das Gesundheitsamt ist?
Vielen dank vorab
Dipl. Psych. Frank Metzner

Moin!

ich denke schon (ähnlich wie Schulabschlusse oder bestandenen Prüfungen vor der IHK)

Lezten Endes musst du dich eh bei der Behörde anmelden und eine 100% Auskunft bekommst du dort.

Viel Erfolg

Dipl. Psych. crys

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Bitte wende dich doch am besten an das zuständige Gesundheitsamt, dieses ist, wie du schon vermutet hattest, für diese Belange zuständig. :wink:
Grüße

Hallo Herr Metzner,

meines Wissens sind Zulassungsurkunden bundesweit gültig
und verjähren auch nicht.
Das Gesundheitsamt bzw. der Amtsarzt sind sicherlich bei
Rückfragen behilflich. Ansonsten sind auch Heilpraktiker-
Verbände gute Ansprechpartner - ohne dass man sofort
Mitglied werden muss…

Herzliche Grüße
Rosemarie Fröhlich

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Lieber Kollege, dazu kann ich leider nur Vermutungen anstellen, weil es recht lange her ist, dass ich mich damit befassen musste. „Damals“ in den Neunzigern waren es jedenfalls die Gesundheitsämter, die darüber Auskunft gaben und auch die Prüfungen organisierten. In der Regel das Gesundheitsamt des Kreises, in dem man lebte, ggf. das Gesundheitsamt des Kreises, in den man ziehen und wo man praktizieren wollte. (Hier waren sich die Ämter etwas uneinig in ihren Auskünften.) Ich selbst lebe in NRW, welches damals „kleinlicher“ war bei der Erteilung der Erlaubnisse, so dass ich meine Zulassung in Niedersachsen erlangt hatte. Andere Kolleginnen aus meiner Gegend hatten dies ähnlich gémacht, hier konnte ein vorübergehender Zweitwohnsitz bei einem Verwandten oder Bekannten in einem anderen Bundesland hilfreich sein ; )) Von damals ausgehend, würde ich sagen, die HPG-Erlaubnis gilt dann deutschlandweit. Bei mir hatte sich dann mit dem Psychotherapeutengesetz und der Approbation etc. die Notwendigkeit auch schon wieder erledigt, insofern bin ich nicht auf dem aktuellen Stand der Informationen. Ich gehe davon aus, dass KollegInnen mit einer HPG-Erlaubnis von vor 1999 Bestandsschutz genießen und in jedem Bundesland praktizieren dürfen. Dies aber ohne Gewähr, wie bereits geschrieben.
Was ich auch nicht weiss: ob man überhaupt heute noch zu den Bedingungen wie damals diese eingeschränkte Erlaubnis als Psychologe beantragen könnte. M.E. nicht, denn nun gibt es ja die Approbation. Aber wie gesagt, vormals zugelassene Kollegen sollten Bestandsschutz haben.

Herzliche Grüße
Dölma

Leider weiss ich die gesetzliche Bestimmungen nicht. Meines Wissens ist das Gesundheitsamt für die Zulassung der Heilpraktiker zuständig und ich gehe davon aus, dass man dort auch erfahren kann, in wieweit die Heilpraktikerzulassungsurkunde bundesweit gilt.
Meine Frage lautet:
Ist eine Heilpraktiker für Psychotherapie-Zulassungsurkunde
aus dem Jahr 1997, ausgestellt in Baden-Würrtemberg, auch in
Niedersachsen und/oder Hamburg gülti, oder muss
nachgeschult/neu beantragt werden?
Stimmt es dass die zuständige Behörde, das Gesundheitsamt ist?
Vielen dank vorab
Dipl. Psych. Frank Metzner

Hallo Frank,

entschuldige bitte die späte Antwort.
Die Urkunde ist in ganz Deutschland gültig. Gegebenfalls kannst Du das aber auch bei Deinem Gesundheitsamt telef. noch einmal erfragen.
Schwieriger wirds im europ. Ausland.
In Frankreich z. B. darf man nicht praktizieren.
Viele Grüße
Udo

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Hallo,
Dipl. Psych. Frank Metzner

Damit kenne ich mich nicht aus. Ich befinde mich noch in der Ausbildung! Aber ich weiß, dass man im zuständigen Gesundheitsamt die Berufserlaubnis bekommt. Da würde ich fragen, die wissen das sicher!! Grüße

Hi Frank,

ich denke, deine Zulassung ist deutschlandweit gültig. Falls ich mit dieser Annahme Unrecht habe, würdest du mich dann bitte informieren?

In Berlin und NRW ist die zuständige Behörde das Gesundheitsamt. Ich weiß nicht wie es in Hamburg oder NDS ist, aber das läßt sich ja mit einem Anruf klären.

Liebe Grüße aus dem heute völlig verregneten Berlin
von Elke

Hallo:

sorry- erstens weil meine Antwort eine unverzeihliche zeitliche Verzögerung aufweist und zweitens weil ich diesbezüglich auch noch keine Ahnung habe, was die Verzögerung allerdings nicht so schlimm macht. Ich hoffe, Du bist bereits schlauer.

J.