Liebe/-r Experte/-in,
ich schreibe als kollegin. ich bin hp psych und suche erfahrene in der abrechnung mit krankenkassen. es geht um eine zusatzversicherung für hp die nicht mehr zahlen will und kostenlose berichterstattung von mir einfordert. ich bin dazu eigenlich nicht bereit. schon gar nicht kostenlos. weiß aber nichts über die rechtslage. das ist der erste fall für mich.
wennjemand erfahrung damit hat wäre ich für tipps und anregungen sehr dankbar.
danke . ye
Hallo,
also wurden die vorigen RE bezahlt von dieser KK ? Ich würde einen Bericht erstellen, den Pat aber zu vor informieren, dass dies nicht kostenlos geschieht und diese Kostennote auch von dem Pat einkassieren. Hatte ich auchschon, Pat war selbst verwundert darüber. Allerdings kam der Pat nach der KK Nachfrage dann auch nicht mehr zur Behandlung.
Wenn ich noch helfen kann,
gern,
liebe Grüße
Nick
hallo, danke für die schnelle antwort.
ja, bislang wurden die rechungen bezahlt.nun scheint es in die zone zu kommen wo sie nicht mehr die gewinne machen sondern draufzahlen. und das wollen ja versicherungen nicht. wenn ich das geld für den bericht von der klientin nehme - ja kla, dann kommt sie evtl nicht mehr. und ich hab keine lust auf berichte. wir bekommen ja sowieso schon deutlich weniger honorar als kassentherapeuten und die hat sie schon erfolglos hinter sich. hier ist endlich was passiert und dann kommen die mir mit berichten…
ich brauche wohl eine klare gesetzliche handhabe um sie denen um die ohren zu hauen. ich vermute die gibt es nicht. in keine richtung. in der honorarordnung ist es nicht vorgesehen, weil wir eigenlich keine berichte schreiben müssen. und wir sind nun mal keine kassentherapeuten. naja, falls dir noch was einfällt…
schöne grüße ye
Werte Kollegin,
am besten mailen Sie mich direkt an, da eine Antwort immer sehr im Einzelfall gesehen werden muss.
sunnymale at gmx de
Haben Sie GebüH 19.2 abgerechnet?
Es kommt auch sehr auf den Vertrag des Pat. an.
Eine fachliche Stellungnahme kann niemand von Ihnen verlangen. Sie können es als Service für den Pat. tun oder ihm - am besten nach Vorabklärung- die Stellungnahme in Rechnung stellen. Schließlich hat der Pat. den Nutzen
Kollegiale Grüße
Jürgen Koeslin, HP und Dipl.-Psych.
Hallo,
das Problem kenne ich auch aus meiner Anfangszeit. Aus solchen Dingen kann man viel lernen. Weshalb die Versicherung nicht mehr zahlt, kann ich nicht beurteilen. Es gibt eine Menge unterschiedlicher Regelungen der Krankenkassen, die man als HP nicht überblicken kann. Du müsstest mir nähere Infos schicken (z.B. was du berechnet hat und den Grund der Verweigerung der KK), dann könnte ich dir eventuell mehr sagen.
Ich selbst gehe nur noch wie folgt vor:
alle meine Patienten unterschreiben zu Beginn der Behandlung, dass sie mit mir einen Behandlungsvertrag eingehen und die anfallenden Gebühren zu zahlen haben. Dabei habe ich eine eigene Gebührenordnung entworfen, da ja nach der GebüH eigentlich keiner arbeiten kann. Ich weise die Patienten ausdrücklich darauf hin, dass sie mit ihren Krankenkassen den Rahmen der Erstattungen vorher klären sollten, damit es keine Differenzen zwischen mir und den Patienten geben kann. Dieses Vorgehen klappt seit 10 Jahren sehr gut. Meine Patienten müssen sich mit ihren Krankenkassen auseinandersetzen, denn die sind ja Vertragspartner. Ich habe mit deren Krankenkassen nichts zu tun.
Nochmal kurz zusammengefasst:
- Du bist nicht für den Vertrag zwischen Patient und Krankenkasse verantwortlich.
- Du bist allerdings dafür verantwortlich, dass die Rechnungsstellung den üblichen Anforderungen formal entspricht (Datum, Art, Ziffer der Gebührenordnung usw.).
- Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Patienten zu Beginn ist sehr hilfreich.
So, das soll es erstmal gewesen sein. Brauchst du noch weitere Infos, benötige ich zusätzliche Informationen über den Vorgang. Du kannst in diesem Fall gern an meine Mail [email protected] schreiben.
Herzlichen Gruss
Jürgen