Heilpraktikerausb. nebenb. Kosten S oder Sonderaus

Hallo
Fr. X ist angestellt bei einer Versicherungsgesellschaft. Nebenbei macht sie eine Ausbildung als Heilpraktikerin. Nach abgeschlossener Prüfung möchte Sie weiterhin Angestellt bei der Versicherungsgesellschaft bleiben.

Frage:

Die Kosten bis sie Ihre Ausbildung fertig hat und Einnahmen als Heilpraktikerin bekommt, sind diese vorweggenommene Betriebsausgaben in der Anlage S oder sind dies nur Sonderausgaben und daher nur beschränkt abziehbar?

Weiß vll jemand ein Urteil oder gesetzliche Grundlage?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke!

Hallo,

wenn Frau X plant, später eine eigene Heilpraktikerpraxis auf selbständiger Basis zu eröffnen, dann sind es vorweggenommene Betriebsausgaben für die Anlage S.

Gruß
Lawrence