Hallo
Fr. X ist angestellt bei einer Versicherungsgesellschaft. Nebenbei macht sie eine Ausbildung als Heilpraktikerin. Nach abgeschlossener Prüfung möchte Sie weiterhin Angestellt bei der Versicherungsgesellschaft bleiben.
Frage:
Die Kosten bis sie Ihre Ausbildung fertig hat und Einnahmen als Heilpraktikerin bekommt, sind diese vorweggenommene Betriebsausgaben in der Anlage S oder sind dies nur Sonderausgaben und daher nur beschränkt abziehbar?
Weiß vll jemand ein Urteil oder gesetzliche Grundlage?
Über Antworten würde ich mich freuen!
Danke!