Liebe Mitglieder,
könnte mir jemand von Ihnen einen Tip geben, wo das gesetzlich verankert ist,
oder ob es in den Durchführungsbestimmungen steht?
Besten Dank!
K.
Liebe Mitglieder,
könnte mir jemand von Ihnen einen Tip geben, wo das gesetzlich verankert ist,
oder ob es in den Durchführungsbestimmungen steht?
Besten Dank!
K.
Liebe Mitglieder,
könnte mir jemand von Ihnen einen Tip geben, wo das gesetzlich
verankert ist,
oder ob es in den Durchführungsbestimmungen steht?
Hi,
was meinst Du jetzt mit „Forschung“?
Klinische Forschung, Grundlagenforschung?
Forschung in welchem Gebiet?
Gruß,
Lieber ?,
alle drei
oder jedes einzeln für sich.
Wird das in irgendeinem Gesetz oder einer Durchführungsbestimmung untersagt?
Gruß,
K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi K.,
was meinst Du jetzt mit „Forschung“?
Klinische Forschung, Grundlagenforschung?
Forschung in welchem Gebiet?
Gruß,
Lieber ?,
Kannst mich ruhig „Sax“ nennen.
alle drei
oder jedes einzeln für sich.
Also ich glaube Du hast ein recht - sagen wir - „diffuses“ Bild von Forschung.
Kein Mensch kann mich davon abhalten, z.B. in irgendwelchen Bibliotheken nach geschichtlichen Zusammenhängen zu „forschen“ und diese zu publizieren. -> Privatforscher/Hobbyforscher
Du willst jetzt aber vielleicht auf „professionelle“ Forschung hinaus. Dort wird sich der Heilpraktiker, wie jeder andere auch den Gegebenheiten unterwerfen müssen, die je nach Forschungsgegenstand ganz unterschiedlich sind.
Entscheidend ist doch:
Deshalb ist Deine sehr allgemeine Frage so schwer zu beantworten.
Aber wenn Deine Vika stimmt, solltest Du doch im Rahmen Deiner Diplomarbeit schon genug Erfahrung gesammelt haben, welche Voraussetzungen man mitbringen muss.
Es wird ja keiner in klinischer Psychologie forschen können, ohne entsprechende Kenntnisse vorzuweisen und die entsprechenden Mittel zu besitzen (hoffe ich jedenfalls
.
Einem Heilpraktiker sollten jedenfalls grundsätzlich die gleichen Türen offen stehen, wie einem Bäcker oder einem Fußballtrainer.
Gruß,
Sax
HAllo Artikel 5 Grundgesetz Satz § besagt erst einmal dass Wissenschaft und Forschung frei sind.
Forschen kann der Hp also generell wie jeder andere Bundesbürger auch
Davon ausgenommen sind lediglich einige Forschungsgegenstände, da der Umgang mit dafür relevanten MAterialien bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist.
Eben wg Art 5 GG kann Forschung nicht generell verboten werden, aber in manchen GEbieten ist sie eben nur bestimmten BErufen erlaubt.
Dies ist zB. bei Embryonen (Embryonenschutzgesetz)und Stammzellen (keine Ahnung welches GEsetz)so, oder bei gefährlichen Krankheitserregern (Infektionsschutzgesetz), bei Röntgenstrahlen, etc. Autopsien sind auch nicht möglich, da man seinen Körper nur ärztlich geführten Einrichtungen stiften kann und ansonsten ein festgelegtes Prozedere mit Leichen stattzufinden hat.
usw.usw.
Übrigens gibt es auch manche LAbor-Untersuchungstechniken, die der HP nicht selbst durchfüren darf, aber nichts was ihn hindert, seine Proben an ein LAbor zu schicken, das das darf.
Also es kommt sehr darauf an, welche Art Forschung du meinst, ob diese speziell dem HP möglich ist oder nicht. Und für manches gibt sich ggf. auch ein Schlupfloch, indem man FAchleute (Ärzte Chemiker etc.) damit beauftragen kann.
Nicht umsonst füllt die GEsetzeskunde für HEilpraktiker ganze Bücher. und nicht umsonst zählt die GEsetzeskunde zu einem der gefürchtesten Fächern in der Prüfung.
Gruß Susanne
4: Heilpraktiker…Danke, Sax und Susanne!
Mir ist bekannt, dass bei der Behandlung von Krankheiten für Heilpraktiker gesetzliche Restriktionen bestehen.
Diese kann man im „Heilpraktikergesetz“ nachlesen.
Liebe Susanne,
Könnten Sie mir von den vielen Kommentaren, die Sie erwähnten, mehrere Titel mit Reputation nennen, wo ich über mein Thema nachschlagen kann,
oder gibt es dazu vielleicht einen link?
Vielen Dank!
K.
http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/__17.html
In Absatz 1 findest du das Verbot, du könntest aber auch einfach sagen, welche Art der Forschung du meinst.
gruss
Hallo
Mir ist bekannt, dass bei der Behandlung von Krankheiten für
Heilpraktiker gesetzliche Restriktionen bestehen.
Diese kann man im „Heilpraktikergesetz“ nachlesen.
Nein, du siehst das von der falschen Seite.
Vereinfachte Darstellung: Generell forschen darf jeder (ausser den schon erwähnten Fällen wie Atomwaffen etc.). Bei medizinischer Forschung wird aber sehr oft mit Mitteln einer ärtzlichen Behandlung gearbeitet (Tests mit Medikamenten, chirurgische Eingriffe oder ähnliches), diese sind aber prinzipiell verboten, da sie zum Beispiel eine Körperverletzung des Patienten darstellen, oder gegen sonst irgendwelche Gesetze verstossen.
(Nur) Ärzte erhalten durch ihren Beruf einen Sonderstatus, der diese Behandlungen erlaubt, dadurch dürfen sie eben auch entsprechende Forschungen durchführen.
Heilpraktikern wird also _nichts_ spezielles verboten, nur fallen sie wie jeder andere Nicht-Arzt nicht unter den Sonderstatus.
Heilpraktiker benötigen keine medizinische Ausbildung, haben im Prinzip also den Wissensstand wie jeder „normale“ Nicht-Arzt, darum werden Ihnen auch die Sonderrechte der Ärzte nicht eingeräumt. Durch das Heilpraktikergesetz wird ihnen nur ein bischen mehr erlaubt als jeden anderen Bürger.
Gruß, DW.
Lieber Groby,
Was hat das, was Ihr Antwort-Link hergibt (s.u.), mit meiner Frage zu tun, bitte ?..?..
K.
§ 17 Verbot von Atomwaffen
(1) Unbeschadet des § 16 ist es verboten,
1.
Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben,
1a.
einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung zu verleiten oder
2.
eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung zu fördern.
(2) Atomwaffen im Sinne des Absatzes 1 sind
1.
Waffen aller Art, die Kernbrennstoffe oder radioaktive Isotope enthalten oder eigens dazu bestimmt sind, solche aufzunehmen oder zu verwenden, und Massenzerstörungen, Massenschäden oder Massenvergiftungen hervorrufen können
2.
Teile, Vorrichtungen, Baugruppen oder Substanzen, die eigens für eine in Nummer 1 genannte Waffe bestimmt sind.
Für die Begriffsbestimmung der Atomwaffen gelten außerdem Satz 2 der Einleitung und Abschnitt I Buchstabe c der Anlage II zum Protokoll Nr. III des revidierten Brüsseler Vertrages vom 23. Oktober 1954.
Heilpraktikern ist das Forschen nach Atomwaffen verboten. Und ich hab es sogar belegt. Dein Frage war doch, wo ihnen die Forschung verboten sei und wo das steht… dachte du brauchst diese Information.
Wenn sie nutzlos ist, dann überleg doch mal, was du gefragst hast…
gruss
Hallo ich erwähnte keine Kommentare, sondern lediglich Gesetze. Und erwähnte dass es einen Haufen Literatur zur Gesetzeskunde bzw. Berufskunde für Hp gibt.
Sowas zB. http://www.amazon.de/Berufskunde-f%C3%BCr-Heilprakti…
ist schon etwas älter, aber die Neuauflagen der Gesetze lassen sich ja raussuchen, dafür ist da so ziemlich jedes drin, was bis dahin auch nur ansatzweise relevant ist.
oder schlicht die aktuelle Ausgabe der Bierbach Naturheilpraxis.
Aber ich schrieb meinen letzten ARtikel auch bevor ich einen Blick in Deine Vika tat, und sollte es um Psychologische Forschung gehen, die kann jeder machen, ob kleiner HP, oder Otto Normalbürger, ausser halt, wenn es um RAdiologische Methoden geht (per CT etc. da dafür Strahlenkundeseminar nachgewiesen werden muss, der nur Ärzten, Naturwissenschaftlern, MTRAs uä vorbehalten sind).
Allerdings traurig, dass es dir nicht bekannt ist, wenn du schon fertige HPP bist.
Gruß Susanne
Hallo Susanne,
mir liegt ein Merkblatt vor, auf dem steht, dass ein Forschungsverbot besteht. Das Verbot ist nicht spezifiziert.
Das Merkblatt hat mich veranlasst, an mehreren Stellen nachzufragen und nachzuforschen (ich bin Nicht-Juristin).
Vielen Dank für Deine Mühe!
K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na dann hau dem Merkblattschreiber mal das GG um die Ohren.
Ich bin auch Nichtjuristin, aber Wissenschaftlerin, die glücklicherweise ihre Forschung nicht mehr als Hobby betreiben muss.
So generell kann es schon mal gar nicht gelten, denn viele HPs sind auch zugleich Akademiker (Biologen, Ökotrophologen, Psychologen etc.) und dadurch eh mit Forschung vertraut.
Gruß Susanne