Hallo allerseits!
Folgendes Szenario:
Ein Studierender schreibt eine Klausur im Fach X. Er besteht diese Klausur und bekommt einen entsprechenden „Schein“ ausgestellt. Nachträglich würde festgestellt werden, dass zur Teilnahme an der Klausur des Faches X eine Zulassungsvoraussetzung besteht.
Angenommen, der Studierende hätte diese Zulassungsvoraussetzung nicht:
Könnte ihm der „Schein“ nachträglich aberkannt werden? Bestünde die Möglichkeit, dass der vorliegende Fehler (keine Zulassungsvoraussetzung) durch das Bestehen der Klausur „geheilt“ würde und er den Schein behalten dürfte?
Hinweis:
Der Studierende soll sich im Szenario „ehrlich“ verhalten haben. D.h. er hat niemanden „angelogen“ z.B. bei einer Nachfrage VOR der Klausur, ob alle Anwesenden die Zulassungsvoraussetzung erfüllen o.ä…
Heißt im Klartext: Niemand hat kontrolliert, ob die Teilnehmer der Veranstaltung die Zulassungsvoraussetzungen überhaupt erfüllen. Auch vor und während der Klausur kümmerte sich niemand darum.
Weiterhin gilt, dass der Studierende den Schein bereits ausgehändigt bekommen hat.
Beste Grüße und vielen Dank im vorhinein!