Heilung bei Klausur?

Hallo allerseits!

Folgendes Szenario:

Ein Studierender schreibt eine Klausur im Fach X. Er besteht diese Klausur und bekommt einen entsprechenden „Schein“ ausgestellt. Nachträglich würde festgestellt werden, dass zur Teilnahme an der Klausur des Faches X eine Zulassungsvoraussetzung besteht.
Angenommen, der Studierende hätte diese Zulassungsvoraussetzung nicht:
Könnte ihm der „Schein“ nachträglich aberkannt werden? Bestünde die Möglichkeit, dass der vorliegende Fehler (keine Zulassungsvoraussetzung) durch das Bestehen der Klausur „geheilt“ würde und er den Schein behalten dürfte?

Hinweis:
Der Studierende soll sich im Szenario „ehrlich“ verhalten haben. D.h. er hat niemanden „angelogen“ z.B. bei einer Nachfrage VOR der Klausur, ob alle Anwesenden die Zulassungsvoraussetzung erfüllen o.ä…
Heißt im Klartext: Niemand hat kontrolliert, ob die Teilnehmer der Veranstaltung die Zulassungsvoraussetzungen überhaupt erfüllen. Auch vor und während der Klausur kümmerte sich niemand darum.
Weiterhin gilt, dass der Studierende den Schein bereits ausgehändigt bekommen hat.

Beste Grüße und vielen Dank im vorhinein!

Dazu lässt sich keine allgemeingültige Antwort geben, denn das wird der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall bewerten.
Grundsätzlich ist es aber an jeder Universität so, dass sich der Studierende selbst über Voraussetzungen und zu erbringende Studienleistungen zu informieren hat und sicherstellen muss, dass er diese auch erfüllt.
Es ist auch die Frage, ob ein Dozent, der einen Schein vergibt überhaupt prüfen muss (und kann), ob etwaige Vorausetzungen vorliegen. Denn letztenendes ist das ja Sache des Prüfungsamtes, welches in aller Regel erst im Nachhinein die eingereichten Scheine prüft.

Ich würde an Stelle des Studenten darum bitten die Voraussetzung nachholen zu dürfen - das wäre der geringste Aufwand für alle Beteiligten.

Gruß Andreas