Liebe Experten,
ich habe jetzt im Archiv rumgestöbert und keine passende Antwort gefunden, daher muss ich doch jetzt mal bei Euch nachfragen.
Ich habe einen Heimarbeitsplatz in Baden-Württemberg während der Hauptsitz der Firma sich in Hessen befindet. Jetzt steht Allerheiligen an und dieser ist zwar bei uns hier im Ländle aber nicht in Hessen ein Feiertag. Ich habe keine Regelung in meinem Arbeitsvertrag finden können und würde jetzt gerne wissen (bevor ich mich beim Chef unbeliebt mache), ob ich jetzt automatisch auch Feiertag habe und der Rest der Firma arbeitet fleißig.
In meinem Arbeitsvertrag steht nix darüber - war aber auch nie eine Frage, weil ich ja vorher auch kurz in Hessen (Grenze von Baden-Württemberg) gewohnt habe und dadurch die Feiertagsfrage sowieso nie ein Thema war.
Wie sieht die Lage jetzt aus? Mal davon abgesehen, dass hier in BW tatsächlich an diesem Tage alles zu hat, keine Schule und kein Kindergarten geöffnet ist und meine Schwiegermutter zum Kaffee kommen will
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Viele Grüße
Simone
Hallo Simone, du arbeitest in einer hessischen Firma offenbar als einzige in einem katholischen B-Land (zumindest der Feiertage nach), allerdings nicht in einer Filiale, sondern in Heimarbeit.
Dies ist meist eine besondere Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Situation der Mitarbeiter oder an die Bedürfnisse der Firma (viele Aussendienstler > Gebietsverteter in jwd)
Wenn du normal im Büro erscheinen müsstest, weil du in BW wohnst aber in H arbeitest (glaub mir, sowas liesse sich einrichten, so mit Privat -Heli oder so:wink: ), dann hättest du doch auch nicht frei, oder?
Wenn es also ein Zugeständnis an deine Situation ist (Kind+Kegel), dann tät ich arbeiten, wenn nichts dazu in meinem Vertrag steht.
Andererseits, wenn es eine Situation ist, die für die Firma relevant ist, sprich du bist doch eher eine Filiale, dann könnte es durchaus sein, dass du nur telefonisch erreichbar sein musst. Das würde ich dann aber vorher abklären.
Oder arbeitest du Akkord/nach Stückzahlen, dann würde es evtl helfen, wenn du für den Tag Urlaub einreichst, dann wirst du schon sehen, ob es dir als Urlaub oder Feiertag abgerechnet wird. Jedenfalls bekämst du dann keine Scherereien, weil du für den Tag keine Stückzahlen ablieferst.
Näheres kann dir nur dein Arbeitsvertrag verraten…
Gruß Susanne