Heimarbeitsplatz im Ausland - Steuerpflicht?

Angenommen, jemand hat einen Heimarbeitsplatz bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland und zieht ins Ausland (außerhalb der EU). Der Arbeitnehmer kämme nur 4-6x für Besprechungen nach Deutschland.

Würde hier irgendwann die Steuerpflicht entfallen oder gilt man als „Arbeitsinländer“?

Falls ja, gälte das auch für die Sozialversicherung?

Viele Grüße

Marcus

Servus,

das lässt sich nur beantworten, wenn man weiß, in welchem Land der Heimarbeitsplatz liegt. Das hängt damit zusammen, daß es Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen und solche ohne gibt, und daß die Doppelbesteuerungsabkommen sich untereinander unterscheiden.

In der Regel wird das Besteuerungsrecht bei dem Land liegen, in dem der Arbeitsplatz liegt (bei - fast?- allen DBA), oder bei D und dem anderen Land gleichzeitig (one DBA), falls in D weiterhin ein Wohnsitz besteht.

Schöne Grüße

MM