Angenommen, jemand hat einen Heimarbeitsplatz bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland und zieht ins Ausland (außerhalb der EU). Der Arbeitnehmer kämme nur 4-6x für Besprechungen nach Deutschland.
Würde hier irgendwann die Steuerpflicht entfallen oder gilt man als „Arbeitsinländer“?
Falls ja, gälte das auch für die Sozialversicherung?
Viele Grüße
Marcus