Heimarbeitsraum steuerlich absetzbar?

Hallo allerseits,

kann mir einer von euch sagen, ob ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steuerlich abgesetzt werden kann, wenn man dieses nur für die Firma benutzt und auch die untergeordneten Mitarbeiter keinen anderen Büroraum als diesen haben?

Vielen Dank,

Mohamed.

Hallo Mohamed,

ein Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden, wenn es wirklich nur zur Arbeit genutzt wird, d.h. eine kleine Arbeitsecke im Schlafzimmer geht nicht - es muss ein eigener Raum sein. Die Sache mit den Mitarbeitern habe ich nicht ganz verstanden, ehrlich gesagt. Wie meisnt du das?

grüße,

barbara

Hallo Mohamed,

wenn der Raum eindeutig keinem anderen Zweck dient, kannst du sowohl Anschaffungskosten (Ausstattung etc.) als auch Unterhaltskosten (anteilige Kosten an Heizung, Strom etc.)steuerlich geltend machen.

Anschaffungen für die Ausstattung sind evtl. nicht alle in einem Jahr unterzubringen, über langfristge Abschreibungen also lieber mal bei einem Steuerberater nachfragen.
Unterhaltskosten kannst du mittels eines Grundrisses und einer Aufstellung der Heizungs- und sonstigen Kosten der Wohnung belegen:
1.) die Anteile des Arbeitsraumes an der Gesamtwohung ermitteln.
2.) die ermittelten Anteilsprozente als Teiler für die Kosten nehmen.

Möglich wäre es, das ganze dann so beim Finanzamt eizureichen.
Sicherer wäre es, diese Aufstellung von einem Profi überarbeiten zu lassen.

LG
Heidi

Hallo Barbara,
warum sollten denn keine Mitarbeiter im Heimbüro sitzen? Nicht jedes Arbeitszimmer ist eine Abstellkammer mit Stromanschluss.
Eine teilgewerblich genutzte Wohnung ist wesentlich kostengünstiger als ein externes Büro.

Hi Deedee,

das bestreite ich gar nicht. es war eher eine Verständnisfrage meinerseits.

grüße,

barbara