Hallo,
wenn ein neu eingestellter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kruzfristig (2 Tage) darüber informiert wird, das seine Einarbeitung 600 km vom eigentlichen Arbeitsort, bzw. Wohnort stattfindet, hat der Arbeitnehmer Rechte (.z.B. Übernahme der Übernachtungskosten, Tagegeld, Kosten Babysitter etc) oder muss er das so hinnehmen (…wenn er seinen Job behalten will…).
Grüße
André