Heimbewohner dürfen Heizung nicht regulieren

Hallo,
eine Frage bezüglich Heimbewohnern:

In den Heizkörpern sind - scherzhaft ausgedrückt -
„Kindersicherungen“ eingebaut, so dass niemand seine Zimmertemperatur
selbst regulieren kann. Man müsste immer den Hausmeister
verständigen, wenn man Änderungen wünscht. Dieser hat aber „normale“
Arbeitszeiten, so dass kaum jemand Meldung macht, weil bei
plötzlichen Außentemperaturschwankungen keiner die Heizung
einschalten könnte. Die Folge ist: Die Heizungen laufen, während die
Fenster gekippt oder offen sind. Weitere Folge: Viele werden in dem
Mix aus Heizungs- und Zugluft krank!
Auf Anfrage hieß es, die Möglichkeit der Selbstregulierung wurde
abgeschafft, weil einige ständig die Heizung laufen ließen.
Meines Erachtens verstößt dies nicht nur gegen
Selbstbestimmungsrechte des Menschen, sondern gegen die Menschenwürde
allgemein.

Hat jemand eine Idee, ob es irgendwo Grundlagenentscheidungen zu diesem Thema geben könnte?

Danke im Voraus
tomingo

…aus eigener betrüblicher Erfahrung weiß ich, das Mieter die Heizungen auf volle Pulle stellen…und dann die Fenster weit öffnen weil es den Mietern zu heiß im Zimmer ist.
Gerade heute habe ich das wieder in zwei meiner Wohnungen festgestellt…Heizung auf 5…brüllend heiß…und Fenster auf.

Hallo Libertee,

ich teile Deinen Schmerz.

Möglichkeit 1: Verdunstungsröhrchen einbauen
Möglichkeit 2: Heizung ausschalten - Wie Sie brauchen die heizung momentan? Dachte, weil die Fenster auf sind, Sie haben die aus ökologischen Gründen eh aus…"
Möglichkeit 3: Zeitschalter an der Heizung einstellen, wenn die Fenster üblicherweise auf sind, auch die Heizung ausschalten.

Zum Problem im Heim: Heimleitung mal fragen, wo da der Sinn ist, wenn die Heizung voll läuft und die Fenster geöffnet werden müssen. Das ist sicher nicht günstiger, als eine manuelle Einstellung des Thermostates.

Ansonsten gibts Vorschriften über Mindesttemperaturen, die in Wohnräumen erreicht werden müssen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Heimplatz kein Wohnraummietvertrag im Sinne des BGB ist.

VG
Mela

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Hallo,

Möglichkeit 1: Verdunstungsröhrchen einbauen

in einem Heim? Wie oft willst Du denn da einen Unterschied ablesen können? Und dann jeweils eine Heizkostenabrechnung aufstellen?

Möglichkeit 2: Heizung ausschalten - Wie Sie brauchen die
heizung momentan?

Richtig. Man kann auch Heizkärperventile einbauen, die sich auf einen begrenzten Maximalwert statt auf einen festen Wert einstellen lassen. Vielleicht geht das sogar mit den vorhandenen…

Möglichkeit 3: Zeitschalter an der Heizung einstellen, wenn
die Fenster üblicherweise auf sind, auch die Heizung
ausschalten.

Ich kennen niemanden, der immer nach Uhrzeit die Fenster öffnet.

Zum Problem im Heim: Heimleitung mal fragen, wo da der Sinn
ist, wenn die Heizung voll läuft und die Fenster geöffnet
werden müssen. Das ist sicher nicht günstiger, als eine
manuelle Einstellung des Thermostates.

Sehe ich genauso.

Ansonsten gibts Vorschriften über Mindesttemperaturen, die in
Wohnräumen erreicht werden müssen. Und ich kann mir nicht
vorstellen, dass ein Heimplatz kein Wohnraummietvertrag im
Sinne des BGB ist.

Da sollten wir mal nachlesen, ob das so stimmt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
Interessant ist da vor allem der letzte Absatz.
Gruß
loderunner (ianal)