Ein PKW mit vollgeladenem Anhänger touchiert beim Ausparken am Baumarkt rückwärts einen Betonpfosten. Dabei wird am Anhänger ein Rücklicht zerstört, d.h. Ausfall von 1 Blinker und 1/2 Brems- und Standlicht. Es ist hellichter Tag.
Darf man den Hänger nach Hause fahren zum Abladen und dann in eine Werkstatt zur Reparatur?
Kann man im Fall eines Unfalls Probleme mit der Haftpflichtversicherung bekommen?
Mit allen leichten Mängeln, mit denen man beim „TÜV“ seine Plakette bekommt, darf man so lange weiterfahren, bis man bei nächstmöglicher Gelegenheit auf eine Werkstatt zur Beseitigung der Mängel trifft.
Daraus folgt: mit grösseren Mängeln darf man nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen (ist aber wieder Ermessensspielraum der Polizei, d.h. notfalls wird man mit Polizeibegleitung zur nächsten Werkstatt begleitet und dort das Fahrzeug bis zur Reparatur abgestellt sowie der Fz.-Schein einbehalten …)