'Heimfahren' mit Anhänger Defekt der Beleuchtung

Ein PKW mit vollgeladenem Anhänger touchiert beim Ausparken am Baumarkt rückwärts einen Betonpfosten. Dabei wird am Anhänger ein Rücklicht zerstört, d.h. Ausfall von 1 Blinker und 1/2 Brems- und Standlicht. Es ist hellichter Tag.

  • Darf man den Hänger nach Hause fahren zum Abladen und dann in eine Werkstatt zur Reparatur?
  • Kann man im Fall eines Unfalls Probleme mit der Haftpflichtversicherung bekommen?

Thx

AL.

Hallo !

Und tagsüber bei Sonnenschein braucht man kein Bremslicht und auch den Blinker nicht ?

Man muss sich doch vor Fahrtantritt von der funktionierenden Beleuchtung überzeugen.
Und im Umkehrschluss bedeutet das was ?

Man sieht die Beschädigungen/Ausfall und fährt dann doch los ?

Bei einem Unfall kann es erheblich Mitschuld geben,wenn andere Verkehrsteilnehmer Bremsmanöver oder Abbiegen zu spät erkennen.

MfG
duck313

Es gibt folgende Faustregel:

Mit allen leichten Mängeln, mit denen man beim „TÜV“ seine Plakette bekommt, darf man so lange weiterfahren, bis man bei nächstmöglicher Gelegenheit auf eine Werkstatt zur Beseitigung der Mängel trifft.

Daraus folgt: mit grösseren Mängeln darf man nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen (ist aber wieder Ermessensspielraum der Polizei, d.h. notfalls wird man mit Polizeibegleitung zur nächsten Werkstatt begleitet und dort das Fahrzeug bis zur Reparatur abgestellt sowie der Fz.-Schein einbehalten …)