Heimfahrt von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

Hallo liebe Wissenden,
hier nochmal meine Frage in Langform: Heimfahrt von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt steuerlich geltend machen - möglich?

Angenommen eine Person möchte demnächst ein Duales Studium beginnen und zieht dafür in eine ca. 100 km vom Heimatort entfernte Studienwohnung. Diese meldet er als Hauptwohnsitz an, da er dort den größten Teil der Woche verbringt. Das Zimmer bei den Eltern im Heimatort würde er dementsprechend als Nebenwohnsitz anmelden.
Vom Hauptwohnsitz läuft er jeweils drei Monate im Semester zur Hochschule (

Hallo Unwissender :smile:

Hier stellt sich die erste Frage: Die Person könnte für
die gefahrene Strecke vom Hauptwohnsitz zum Unternehmen die
Pendlerpauschale ansetzen?

nur, denn dies sind ja reine "Fahrten zwischen (Haupt)Wohnung und Arbeitsstelle. Damit auch nur die „einfache Entfernung“.

Die zweite und eigentliche Frage wäre allerdings, ob für die
„Heimfahrt“ übers Wochenende vom Hauptwohnsitz im Studienort
zum Nebenwohnsitz (gleichzeitig Lebensmittelpunkt auf Grund
familiärer Bindung) im Heimatort eine steuerliche „Heimfahrt“
(ohne eine alternative steuerliche Entlastung) geltend gemacht
werden könnte?

WENN das „Zimmer“ eine abgeschlossene Wohnung ist und der fiktive Sohn auch einen ensprechenden Mietvertrag nachweisen kann (sonst ist es keine „eigene Wohnung“) wird auch hier das Finanzamt nichts dagegen haben…

LG Tobi@s

Hallo Tobi@s,
vielen Dank für deine Antwort!

Grüße
Florian L.

P.S.: Nehmen wir an, der Fall wäre nicht rein hypothetisch, weil das die Regeln von WWWW fordern, dann gäbe es auch den „fiktiven Sohn“ welcher tatsächlich vor dieser Frage steht/stand :wink: