hallo,
doppelte hh-führung nur dann,wenn man an einem ort, der nicht der arbeitsort ist, den mittelpunkt seiner lebensbeziheungen hat. mit einem „ich lebe mit meinem partner zusammen“ allein ist das kaum getan -entweder "eigene"wohnung, also gemeldet, oder bei familie wohnend (i.a. eltern). anderes erkennt das fa kaum an.
umzug und damit verbundene kosten sind nur absetzbar, wenn der umnzug berufsbedingt ist und man dann dort seinen wohnort hat. das beißt sich bei dir. versuchen würde ich es trotzdem, denn „irgendwo mußt du ja leben“, und dieser argumentation können auch fa-sachberarbeiter aufgeschlossen sein 
zweitwohnsitz anmelden sollte sinnvoll sein wg. beweiskraft (s. oben erstwohnsitz). abgesehen davon bei der stadt wiesbaden erkundigen; viele städte erheben mittlerweile zweitwohnsteuern und werden recht biestig mit ordnungsgeldern, wenn man die nicht zahlt bzw. sich nicht meldet.
bei möbels und anschaffungen spielt der fiskus nur in engen grenzen mit - z.b. notwendige elektrogeräte wie herd (sofern nicht vorhanden), lampen, tapeten etc. nicht aber bett, stuhl, tisch - das ist privatvergnügen. wenn du genaues wissen willst: konz lesen, googeln oder hier im archiv suchen. die liste ist zu lang, als daß ich sie hier aufführen kann.
bei umzugskosten fällt alles hinein, was in irgendeiner art und weise mit umzug zu tun hat, also auch besichtigungsfahrten zur wohnung in wiesbaden etc. -nichts auslassen, auch nicht die verpflegung für umzugshelfer!
belege aufbewahren, wenn mit dem zug gefahren wurde. bahncard ist nicht absetzbar, die günstigere zugkarte kommt ja dir zugute, nicht dem fiskus. andernfalls fahrten mit kfz absetzen, 0,30euro je gefahrenem kilometer. geht meines wissens nach alle 2 wochen.
reist dein partner zu dir, muß er das absetzen, nicht du. fraglich aber, ob er das kann, denn wo hat er dann seinen lebensmittelpunkt? in wiesbaden, und du in essen? das wird nicht gehen!
wie hoch der steuervorteil sein wird, kann keiner im voraus sagen. derlei ausgaben sind werbungskosten, die das zu versteuernde einkommen verringern und somit auf die steuerlast wirken. es ist also maßgeblich, wie hoch dein zu versteuerndes einkommen am ende des steuerjahres ist (was heute keiner weiß) und wie hoch dann deine steuerlast ausfällt.
sowas kann man nur als „daumenwert“ im voraus berechnen, aber dazu braucht man die höhe deiner einkommen, sonstige ausgaben etc.pp.
wenn du einen schätzwert haben willst, dann nimm einen lohn- und gehaltsrechner aus dem internet.
saludos, borito