Heimfahrten Doppelte Haushaltsführung?

Hallo,

ich trete zum 1.09. eine neue Stelle in Wiesbaden an. Dazu werde ich mir vor Ort eine Wohnung nehmen, da die tägliche Anreise von Essen aus - wo ich aktuell mit meinem Partner (unverheiratet, nicht eingetragen, keine Kinder) lebe - nicht zu machen ist (ca 230km).

Nun würde ich gerne wissen, was es mit Hinblick auf die Steuererklärung zu beachten gilt, wenn man diese zwei Wohnungen (ab September heißt es leider WE-Beziehung) und die Heimfahrten entsprechend absetzen möchte.

  • Muss die eine Wohnung in Wiesbaden als „Zweitwohnung“ gemeldet werden?

  • Muss ich am alten Wohnort nur gemeldet bleiben, oder muss ich auch im Mietvertrag stehen bleiben (bei uns im Haus werden die Nebenkosten pro Kopf berechnet, weshalb es uns ggf. besser käme, wenn ich mich austragen ließe)?

  • bis zu welcher Höhe kann man Möbel/Anschaffungen zur Einrichtung geltend machen? Wie sieht dies mit Umzugskosten aus?

  • Muss ich sämtliche Zugfahrt-Belege aufbewahren? Zählt die BahnCard mit hinein?

  • Wie oft „muss“ ich die Strecke fahren? Wir wollten uns möglichst abwechseln, wie es gerade am besten passt.

  • Mit welchem Steuervorteil kann man in etwa rechnen?

Vielen Dank für Antworten!

Hallo!
bei doppelter Haushaltsführung bei Partnerschaften kenne ich mich leider nicht aus. Trotzdem viel Glück

Hallo,
leider ist vieles zu allgemein als das man vernünftige Antworten geben kannst.Zu deinen Fragen:
1, Ja Du solltest in Wiesbaden mit Zweitwohnung gemeldet sein zumindest will das Finanzamt den Mietvertrag sehen.
2. Am alten Wohnwort muss dein „Lebensmittelpunkt“ sein, ansonsten ist keine doppelte Haushaltsführung.
3. Zumindest ein paar Bahnbelege solltest Du aufbeahren und mit Bahncard wirken auch wöchentliche Heimfahten nach essen nicht zu teuer auch in den Augen des Finanzbeamten.
4. Nur Du fährst wöchentlich nach Essen und nicht umgekehrt. Deine Partner macht ja keine dolppelte haushaltsführung geltend
5. Umzugskosten können gegen Beleg geltend gemacht werden.
Möbel sind private Anschaffung oder zahlt Dir das Finanzamt Schlafzimmer und Wohnzimmermöbel bisher, wenn ja dann kannst Du die neugekauften Möbel auch für deine Zweitwohnung absetzen!!!
6. Ja und mit dem Steuervorteil muss ich endgültig passen, da ich kein Hellseher bin und ohne ein paar notwendiger Daten keine Aussagen treffen kann.
PS: Empehle Dir den „kleinen Konz“ als Taschenbuch zu kaufen, da steht alles noch besser und mit noch mehr Tricks drin.
Viel Spass in Hessen wünscht
Hermann

Vielen Dank für den Lese-Tipp und die Auskünfte!

hallo,

doppelte hh-führung nur dann,wenn man an einem ort, der nicht der arbeitsort ist, den mittelpunkt seiner lebensbeziheungen hat. mit einem „ich lebe mit meinem partner zusammen“ allein ist das kaum getan -entweder "eigene"wohnung, also gemeldet, oder bei familie wohnend (i.a. eltern). anderes erkennt das fa kaum an.

umzug und damit verbundene kosten sind nur absetzbar, wenn der umnzug berufsbedingt ist und man dann dort seinen wohnort hat. das beißt sich bei dir. versuchen würde ich es trotzdem, denn „irgendwo mußt du ja leben“, und dieser argumentation können auch fa-sachberarbeiter aufgeschlossen sein :wink:

zweitwohnsitz anmelden sollte sinnvoll sein wg. beweiskraft (s. oben erstwohnsitz). abgesehen davon bei der stadt wiesbaden erkundigen; viele städte erheben mittlerweile zweitwohnsteuern und werden recht biestig mit ordnungsgeldern, wenn man die nicht zahlt bzw. sich nicht meldet.

bei möbels und anschaffungen spielt der fiskus nur in engen grenzen mit - z.b. notwendige elektrogeräte wie herd (sofern nicht vorhanden), lampen, tapeten etc. nicht aber bett, stuhl, tisch - das ist privatvergnügen. wenn du genaues wissen willst: konz lesen, googeln oder hier im archiv suchen. die liste ist zu lang, als daß ich sie hier aufführen kann.

bei umzugskosten fällt alles hinein, was in irgendeiner art und weise mit umzug zu tun hat, also auch besichtigungsfahrten zur wohnung in wiesbaden etc. -nichts auslassen, auch nicht die verpflegung für umzugshelfer!

belege aufbewahren, wenn mit dem zug gefahren wurde. bahncard ist nicht absetzbar, die günstigere zugkarte kommt ja dir zugute, nicht dem fiskus. andernfalls fahrten mit kfz absetzen, 0,30euro je gefahrenem kilometer. geht meines wissens nach alle 2 wochen.

reist dein partner zu dir, muß er das absetzen, nicht du. fraglich aber, ob er das kann, denn wo hat er dann seinen lebensmittelpunkt? in wiesbaden, und du in essen? das wird nicht gehen!

wie hoch der steuervorteil sein wird, kann keiner im voraus sagen. derlei ausgaben sind werbungskosten, die das zu versteuernde einkommen verringern und somit auf die steuerlast wirken. es ist also maßgeblich, wie hoch dein zu versteuerndes einkommen am ende des steuerjahres ist (was heute keiner weiß) und wie hoch dann deine steuerlast ausfällt.
sowas kann man nur als „daumenwert“ im voraus berechnen, aber dazu braucht man die höhe deiner einkommen, sonstige ausgaben etc.pp.
wenn du einen schätzwert haben willst, dann nimm einen lohn- und gehaltsrechner aus dem internet.

saludos, borito

Hallo Evene,
bei der ersten Antwort bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, man muss nur den Mietvertrag für das FA kopieren. Das genügt als Nachweis.
Am alten Wohnort muss man gemeldet sein, da es sich sonst nicht um eine doppelte Haushaltsführung handelt.
Die Umzugskosten sind voll absetzbar oder man bekommt eine Pauschale ( ich glaube um die 1000 €) angerechnet. Möbel und Anschaffungskosten lassen sich nicht ansetzen, aber die monatliche Miete kann in der doppelten Haushaltsführung angegeben werden.
Ich denke, die Bahncard zählt mit ( Da bin ich mir aber leider auch nicht sicher!) Die Belege müssen aufgehoben und nachgewiesen werden, für eine Autofahrt kann pro Woche eine Heimfahrt mit den tatsächlich gefahrenen km abgerechnet werden.
Für die ersten 3 Monate kann man auch den Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Der Partner kann diese Kosten nicht geltend machen.
Wie hoch der Steuervorteil ist, kann man schlecht sagen, aber ich habe gehört, dass es sich echt lohnt.
(Immerhin hat man ja auch wesentlich höhere Ausgaben.)
Viele Grüße Sylke