Heimfahrten zum erstwohnsitz absetzen

Moin moin!
Ich bin dualer Student und habe neuerdings folgendes Problem:
Mein Studium ist nicht mehr Sozialversicherungspflichtig. Dadurch bekommen ich mehr Netto und komme so über den Freibetrag für Kindergeld. Leider ist es nun so, dass ich zwar mehr Netto bekomme, ohne das Kindergeld allerdings insgesammt weniger.
Jetzt versuch ich natürlich durch diverse Werbungskosten etc. wieder unter den Freibetrag zu kommen.
Mit absetzen meiner Studiengebühren und der Krankenversicherung die ich nun extra zhalen muss fehlen mir noch 2000€ um auf den Freibetrag zu kommen. Diese versuche ich jetzt duch heimfahrten wieder reinzubekommen

Ich studiere/arbeite 270 km von meiner Heimat entfernt und habe an meiner Arbeitsstätte meinen zweitwohnsitz, in meiner heimat meinen erstwohnsitz. Ich besitze kein Auto und fahre mal mit der Bahn nach Hause, mal mit einer Mitfahgelegenheit. Insgesaamt bin ich von 4 Wochenenden drei in der Heimat.

Kann ich nur den Preis für das Zugticket geltend machen oder gelten hier auch die 0,30€?

Kann ich wenn ich mit einer Mitfahrgelegenheit fahre auch etwas geltend machen? Wie ist da ein Nachweis zu erbringen?

Es wäre nett wenn mir jemand ein paar Tips geben würde und eine Antwort auf die Frage liefern würde.

Danke schonmal im vorraus.

Lutz

Hallo Moin Moin
Soviel mir bekannt ist kannst du wenn du die Bahntickets hast zur Vorlage auch die Bahntickets im vollen Preis geltend machen. Hast du eine doppelte Haushaltsführung? Auch die kann man absetzen.
Wir haben auch eine Berufswohnung (Zweitwohnung) wenn deine Zweitwohnung dir gehört dann kannst du die jedes jahr abschreiben es gibt einige Dinge die man da reinschreiben kann streichen können sie ja immernoch aber dann wenigstens mit Begründung
Wenn du Familie hast dann können die auch eine Fahrt zu dir in der Woche geltend machen oder eine gewisse höhe der Telefonkosten absetzen.
Soviel ich weis muss da ein Fahrtenbuch geführt werden wenn man eine Mitfahrgelegenheit nutzt.
Vllt habe ich ein klein bisschen helfen können
LG Mausi 123

Hey Lutz !
Das ist eine sehr kniffelige Angelegenheit - wenn du einen Anteil an Sprizkosten aufbringst , kannst du dir diese natürlich von dem Fahrer des fahrzeugs quittieren lassen, und die Quittung als Vorlage bei den Behörden nutzen …es wäre auch denkbar, dass du deine bezahlten Tankbelege (als deinen Anteil) einreichst.
ABER:
Ihr solltet schon daran denken, dass der Fahrer des Fahrzeugs bei seiner Beantragung der Fahrkosten im Zuge seines Lohnsteuer-Jahresausgleiches diese „Einnahme“ abziehen sollte - wegen einer eventuellen Prüfung des hiesigen Finanzamtes - da hat schon mancher eine unangenehme Überraschung erlebt.

An deiner Stelle würde ich mal mit einem Pseudonym bei den Behörden die Situation ansprechen - und erklären lassen.
Ein Steuerberater - den du eventuell kennst - würde dir sicher kostenlos einen Tip geben können, denn hier sollte die Gesamtsituation gut durchdacht werden…

Ich für meinen Teil würde die Situation wie Eingangs oben beschrieben händeln.

Bleibt mir noch dir viel Erfolg zu wünschen !

Lieben Gruß Andrea