Moin moin!
Ich bin dualer Student und habe neuerdings folgendes Problem:
Mein Studium ist nicht mehr Sozialversicherungspflichtig. Dadurch bekommen ich mehr Netto und komme so über den Freibetrag für Kindergeld. Leider ist es nun so, dass ich zwar mehr Netto bekomme, ohne das Kindergeld allerdings insgesammt weniger.
Jetzt versuch ich natürlich durch diverse Werbungskosten etc. wieder unter den Freibetrag zu kommen.
Mit absetzen meiner Studiengebühren und der Krankenversicherung die ich nun extra zhalen muss fehlen mir noch 2000€ um auf den Freibetrag zu kommen. Diese versuche ich jetzt duch heimfahrten wieder reinzubekommen
Ich studiere/arbeite 270 km von meiner Heimat entfernt und habe an meiner Arbeitsstätte meinen zweitwohnsitz, in meiner heimat meinen erstwohnsitz. Ich besitze kein Auto und fahre mal mit der Bahn nach Hause, mal mit einer Mitfahgelegenheit. Insgesaamt bin ich von 4 Wochenenden drei in der Heimat.
Kann ich nur den Preis für das Zugticket geltend machen oder gelten hier auch die 0,30€?
Kann ich wenn ich mit einer Mitfahrgelegenheit fahre auch etwas geltend machen? Wie ist da ein Nachweis zu erbringen?
Es wäre nett wenn mir jemand ein paar Tips geben würde und eine Antwort auf die Frage liefern würde.
Danke schonmal im vorraus.
Lutz