das mußt du schon näher erläutern. Ist
der Vertrag vom Anfang an nicht zustande
gekommen?
ja die Vertragsabsicht, hier einrichtung eines einkaufladens, dafür ein Erbbaurecht.
dies war notwendig, um die erforderliche Finanzierung abzusichern, welche erst zugesagt, ebenso die Fördermittel, letztendlich aber abgelehnt wurde.
eine weitere Finanzierungsanfrage hätte keinen Sinn gehabt, Rücksprachen wurden geführt, da die Bank im Grundbuch steht, und auch auf schriftliche Aufforderung die Austragung zu veranlassen nicht reagierte.
Die Bitte um Unterstützung des Eigentümers wurde von diesem ebenfalls ignoriert.
Es bestand daher eine Unmöglichkeit der Erfüllbarkeit ohne eigenes Verschulden.
Da der Eigentümer die Austragung der beantragten Grundschuld hätte veranlassen können, liegt hier zumindest eine Mitschuld vor.
-abgesehen davon, das der Verdacht naheliegt, das bereits ein anderer Interessent gefunden wurde und daher keine Unterstützung erfolgte.
. Am Besten
Du redest mit dem Notar, der den Vertrag
beurkundet hat. Dies müßte m.E. noch im
Honorar drin sein, das er kassierte.
Gisi