Heimliche Nacktbilder einer Minderjährigen

Hallo zusammen,
folgendes Problem:
wenn man als 19-jähriger Erwachsener mit einer 17-jährigen über Skype einen Videochat machen würde und dieser Chat in einer Art Webcam-Sex endet wäre das meines Wissens legal, richtig?
Wie sieht es jedoch aus wenn man im jugendlichen Leichtsinn heimlich ein paar Screenshots machen würde und sich dabei nichts weiteres denken würde?
Später hätte sich dann jemand anderes Zugang zum PC verschafft, die Bilder gesehen und kopiert. Alles ohne das Wissen bzw. Einverständnis des 19-jährigen.
Irgendwann hat die Betroffene das erfahren und den eigenen Eltern erzählt. Diese drohen mit einer Anzeige, wollen aber zumindest davor noch ein persönliches Gespräch führen. (d.h. die Anzeige ist noch nicht sicher)
Was drohen für (rechtliche) Konsequenzen? Besonderes Augenmerk darauf, dass sie Minderjährig wäre und dass die Bilder durch einen Dritten verbreitet wurden.

=HALLO()

Das mit dem „Dritten“ klingt wie eine Schutzbehauptung. Wird dir so einfach keiner glauben.

=TSCHÜSS()

der „dritte“ ist ein freund des 19-jährigen…

wer ist in dem fall schuld? bzw schlimmer dran?
der, der bilder macht oder der, der diese verbreitet?

Hallo!

Zunächst: Lies mal diesen Paragraphen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Wie sieht es jedoch aus wenn man im jugendlichen Leichtsinn
heimlich ein paar Screenshots machen würde und sich dabei
nichts weiteres denken würde?

Zu der Zeit, als sich mir noch 17jährige Mädchen nackig zeigten, sah das super aus.

Später hätte sich dann jemand anderes Zugang zum PC
verschafft, die Bilder gesehen und kopiert. Alles ohne das
Wissen bzw. Einverständnis des 19-jährigen.
Irgendwann hat die Betroffene das erfahren und den eigenen
Eltern erzählt. Diese drohen mit einer Anzeige, wollen aber
zumindest davor noch ein persönliches Gespräch führen. (d.h.
die Anzeige ist noch nicht sicher)
Was drohen für (rechtliche) Konsequenzen?

Für wen denn? Für den, der die Bilder aufgenommen hat? Keine, denn es fehlte ihm der Vorsatz für irgendeine der Handlungen, die nach § 184c StGB strafbar sind.

Besonderes Augenmerk
darauf, dass sie Minderjährig wäre und dass die Bilder durch
einen Dritten verbreitet wurden.

Eben hieß es nur, der Dritte hätte sich die Bilder kopiert. Wenn er sie auch verbreitet, also grob gesagt anderen zugänglich gemacht hat, dann ist die Strafbarkeit nach § 184c gegeben.

Die rechtlichen Konsequenzen beziehen sich hier nur auf den, der die Bilder gemacht hat.
Dh ob es strafbar ist, Bilder einer Minderjährigen zu machen wenn sie davon nichts weiß.
Stimmt es, dass er wegen der weiteren Verbreitung nichts zu befürchten hat, da er daran nicht beteiligt war?

Die rechtlichen Konsequenzen beziehen sich hier nur auf den,
der die Bilder gemacht hat.
Dh ob es strafbar ist, Bilder einer Minderjährigen zu machen
wenn sie davon nichts weiß.

Ja, ist es, jedenfalls in der geschilderten intimen Situation.

Stimmt es, dass er wegen der weiteren Verbreitung nichts zu
befürchten hat, da er daran nicht beteiligt war?

Nein, das stimmt nicht. Sagt § 201a StGB, der hier eher einschlägig sein dürfte als der Pornografieparagraf.

Übrigens kann nach Absatz 4 über die Strafe hinaus auch die technische Ausrüstung (im Volksmund: der Computer) als das Tatwerkzeug beschlagnahmt werden.

s.

Ganz vergessen zu erwähnen: Zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten sind durch die Strafverfolgung natürlich nicht ausgeschlossen.

dieser paragraph §201 bezieht sich hier nur auf die bilder oder? weil der „Webcam-Sex“ geschah mit ihrer Einwilligung (bzw auf Ihren vorschlag hin, falls das einen Unterschied macht)
Und Schmerzensgeld daher, dass sie durch die Bilder geschädigt wurde?

dieser paragraph §201 bezieht sich hier nur auf die bilder
oder? weil der „Webcam-Sex“ geschah mit ihrer Einwilligung
(bzw auf Ihren vorschlag hin, falls das einen Unterschied
macht)

Ja, auf das Anfertigen der Bilder ohne ihre Erlaubnis und auf das Zugänglichmachen gegenüber einem Dritten. Man hat solche Bilder eben zu schützen. Eine 17-jährige ist ansonsten alt genug zu wissen, wem sie sich nackt zeigt. Und hingucken allein ist sowieso nicht verboten.

Und Schmerzensgeld daher, dass sie durch die Bilder geschädigt
wurde?

Du weißt doch selbst, dass solche illegal erlangten Bilder heutzutage von allen möglichen Vollpfosten ins Internet gestellt werden. Und was einmal da drin ist, bleibt es auch.

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