M ist Mieter vom V und N ist der Nachmieter von M.
M der Geld von der ARGE bezieht, zieht zu seiner Freundin und übergibt die Wohnung ohne vorher mit V zu sprechen und natürlich ohne einen Mietvertrag unbefristet an N.
N erhält alle Schlüssel von M, zahlt den M eine Kaution und zieht mit seinen Möbeln in die Wohnung ein. Die Miete zahlt N seitdem jeden Monat an M bar.
Wie das Leben so spielt, trennt sich vier Monate später M von seiner Freundin und drängt nun den N von „seiner Wohnung“ auszuziehen.
Zu Recht? Was ist die Anspruchsgrundlage?
Welche Rechte hat N? Und Welche Rechte hat V gegenüber N?
Danke im Voraus
Das Ganze riecht nach Betrug der Sozialkasse, wenn der Mieter nach wie vor das Geld für die Miete vom Amt einkassiert und gleichzeitig von seinem „Untermieter“ oder „Nachmieter“ und er gar nicht mehr in der Wohnung lebt. Zudem hat der Hauptmieter auch die erforderliche Genehmigung des Vermieters nicht eingeholt und war auch vertraglich gar nicht dazu in der Lage, die Wohnung unterzuvermieten.
Als Nachmieter würde ich versuchen, mit dem Vermieter eine Regelung hinzukriegen. Den offiziellen Mieter würde ich auf seine Strafbarkeit hinweisen und darauf, dass er mit mir einen Untermietvertrag abgeschlossen hat, den er einhalten muss. Wenn, dann müsste der offizielle Hauptmieter diesen Untermietvertrag zuerst kündigen und dann notfalls den Rechtsweg beschreiten, wofür er kaum das erforderliche Geld haben dürfte und wo er auch Gefahr läuft, dass sein strafbares und vertragswidriges Verhalten gegenüber dem Vermieter ans Licht kommt.
Will man den ganzen Problemen aus dem Weg gehen, einigt man sich mit dem Hauptmieter auf eine angemessene Räumungsfrist.
Dann hat N Pech gehabt…
Ohne irgendwelchen schriftlichen Unterlagen steht hier Aussage gegen Aussage…
N kann behaupten Untermieter zu sein…
M kann genauso gut behaupten,N nur vorrübergehend Unterschlupf gewährt zu haben (Besuch bis 3 Monate ist zulässig)
M kann N ganz einfach mit der Polizei aus der Wohnung bekommen…
Hausfriedensbruch…
Vorlage Mietvertrag plus der Überweisungsbelege beweist eindeutig,das M Mieter der Wohnung ist…
N hat keinerlei Beweise für einen Untermietvertrag,da Barzahlungen kaum zu beweisen sind bzw. man diese auch anders interpretieren kann
(Schulden etc.)
Dem dürften Zeugenaussagen (Nachbarn, Ex-Freundin, etc.) entgegenstehen und die Tatsache, dass der Untermieter im Besitz sämtlicher Schlüssel ist.
Seit wann können Nachbarn bezeugen,wer Mieter ist ??..lool…
Nach deiner Argumentation wäre dann ja auch die Putzfrau wohl Mieter einer Wohnung,wenn sie da jeden Tag reingeht…
und die Freundin wird wohl kaum gegen ihren Ex aussagen…
Hi, seit wann hat ´n HartzIVer ´ne Putzfrau? Und woher weisst denn Du, dass d. Freundin nicht gegen ihn aussagen wird?
Und 3 Monate Besuch am Stück ist keineswegs erlaubt ohne Rücksprache mit dem VM. 6 Wochen am Stück oder übers Jahr verteilt werden als Besuch seitens der Rechtsprechung angesehen!
ramses90
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Naja. N hat die Schlüssel, es befinden sich seine Möbel in der Wohnung und er ist schon über einem halben Jahr in dieser Wohnung angemeldet.
Die Frage ist aber, wer muss was beweisen ohne einen Mietvertrag? Und welche Anspruchsgrundlage hat M den N aus der Wohnung zu schaffen?
Danke.
Also habe ich das richtig verstanden. Der eigentliche Hauptmieter hat eigentlich keinen Anspruch auf „Herausgabe der Wohnung“ sondern nur der Vermieter. Wäre dann der §985 BGB die Anspruchsgrundlage?
Hallo nochmal,
zur zweiten Fragestellung: der Hauptmieter muss den Untermieter kündigen und notfalls eine Räumungsklage einreichen.
Im Streitfall spricht der Anscheinsbeweis für den Untermieter: er hat alle Schlüssel, hat sich vermutlich seit einem halben Jahr in diese Wohnung umgemeldet, ihn erreichen Postsendungen, Bekannte werden ihn besucht haben, vielleicht hat er auch Belege über die Zahlung. Der Untermieter braucht also nicht unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag, weil ein Mietverhältnis auch mündlich zustande kommen kann.
Ob der Hauptmieter das gerichtliche Räumungsverfahren einschlagen wird, wage ich zu bezweifeln. Ich denke mal, er hat das Sozialamt betrogen.
Nein, der Hauptmieter muss kündigen und der Hauptmieter muss nötigenfalls die Räumung betreiben.
Zwischen Vermieter und Untermieter existiert kein Mietverhältnis. Das Mietverhältnis existiert zwischen Untermieter und Hauptmieter.