Heimtextilien - rechtl. Aspekte?

Hallo,

ich möchte gerne Heimtextilien (Vorhänge, Decken etc.) und Kuscheltiere (aber keine Bekleidung!) für Kinder nähen und verkaufen. Welche rechtlichen Aspekte muss ich dabei beachten? Etwa Kennzeichnungspflicht für Textilien oder dafür sorgen müssen, dass kein Auge vom Plüschtier abgeht udn verschluckt wird von einem zweijährigen? Hat jemand einen Buchtipp für mich? Habe schon erfolglos im Netz gesucht.

Grüsse
Anna

Hallo Anna,

zunächst mal die Handwerksrechtliche Situation:
Nähen von Heimtextilien fällt unter Dekorationsnäherei
Ändern von Bekleidung fällt unter Änderungsschneiderei

Beides kann man ohne Meistertitel betreiben, wenn:
die Heimtextilien anschließend nicht beim Kunden montiert werden
das Ändern von Bekleidung nicht in eine Neuanfertigung oder Schnittänderung übergeht.

Beim Nähen von Kuscheltieren kenne ich mich nicht so aus.

Ich empfehle aber generell, hier die Handwerkskammer zu konsultieren, da diese einen Betrieb im Zweifelsfall rigoros wieder schließt (denen ist es dabei übrigens scheiss egal, wenn durch diese Aktion mehrere Arbeitsplätze futsch sind).

Zur Kennzeichnungspflicht: bei Textilien muss grundsätzlich der Kennzeichnungsanhänger gem. der „Arbeitsgemeinschaft Pflegekennzeichen für Textilien“ angebracht werden. Adresse: Frankfurter Str. 10-14, 65760 Eschborn, Tel. 0 61 96-9 66-0, Fax 0 61 96-4 21 70

Zum Thema Schutz bei Kindern:
Hierzu gibt es CE-PRüfkennzeichen usw.
Ich würde mich dazu mal an die Verbraucherzentrale wenden. Ist zwar nicht unbedingt deren Aufgabe, Existenzgründer aufzuklären, aber man kann ja auch mal andersrum aus der Sicht eines Verbrauchers fragen (auf was muß ich da achten, welche Rechte habe ich …?)

Grüsse

Sven

Ich empfehle aber generell, hier die Handwerkskammer zu
konsultieren, da diese einen Betrieb im Zweifelsfall rigoros
wieder schließt (denen ist es dabei übrigens scheiss egal,
wenn durch diese Aktion mehrere Arbeitsplätze futsch sind).

Hallo Sven,

genau so isses, sofern die Fragestellerin deutsche Staatsbürgerin ist. Besitzt sie die Staatsangehörigkeit eines x-beliebigen anderen EU-Landes, darf sie in Deutschland unbehelligt jedes Handwerk ausüben.

Merke: Wer als Deutscher in Deutschland Zipfelmützen schneidern will und keinen Meisterbrief besitzt, bekommt Ärger bis zur Betriebsschließung mit der Handwerkskammer. Der Meisterbrief ist entbehrlich, wenn man einen griechischen oder portugiesischen Schafhirten als Konzessionsträger vorweisen kann.

Bald sind Wahlen, aber keiner der Bewerber um den Chefposten in diesem Land will an diesem bürokratischen Mist etwas ändern. Aber Arbeitsplätze schaffen wollen die wirtschaftlich so unglaublich kompetenten Herren.

Dampf ablassen…das mußte mal wieder sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

genau so isses, sofern die Fragestellerin deutsche
Staatsbürgerin ist. Besitzt sie die Staatsangehörigkeit eines
x-beliebigen anderen EU-Landes, darf sie in Deutschland
unbehelligt jedes Handwerk ausüben.

sogar die Öschis (sorry, Österreicher natürlich) sind uns da voraus ! Bei denen darf mittlerweile auch ein Geselle ein Handwerk ausüben, wenn er mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorweist.

Merke: Wer als Deutscher in Deutschland Zipfelmützen
schneidern will und keinen Meisterbrief besitzt, bekommt Ärger
bis zur Betriebsschließung mit der Handwerkskammer. Der
Meisterbrief ist entbehrlich, wenn man einen griechischen oder
portugiesischen Schafhirten als Konzessionsträger vorweisen
kann.

Oder als grenznaher Bürger seinen Wohnsitz einfach mal um, sagen wir, 2 km ins Ausland verlegt, um dann in Deutschland eine Filiale zu eröffnen.

Bald sind Wahlen, aber keiner der Bewerber um den Chefposten
in diesem Land will an diesem bürokratischen Mist etwas
ändern.

Der einzigste, der am Anfang seiner Amtszeit was machen wollte war Wirtschaftsminister Müller, den man dann aber „stillgelegt“ hatte (ich glaube, dass hat er sich als ehemaliger Wirtschafts-Manager aber auch anders vorgestellt).

Übrigens: habe heute im N-TV gelesen, dass Stoiber sich unser schwäbisches „Cleverle“ als Wahlkampfunterstützer und späteren Wirtschaftsminister geangelt hat (Anmerkung: ich bin sehr gegen Stoiber, aber für Späth, der auch oder gerade ausserhalb der Politik etwas bewegt hat). Späth unterstützt in Jena viele Existenzgründer und war meines Wissens auch gegen die Meisterpflicht. Aber ob er sich gegen die Lobby durchsetzen kann ?

Aber Arbeitsplätze schaffen wollen die wirtschaftlich
so unglaublich kompetenten Herren.

Aber möglichst ohne gegen die Lobby (Handwerker, Gewerkschaften usw.) ankämpfen zu müssen. So wird das nie was.

Dampf ablassen…das mußte mal wieder sein.

Kann ich nur zustimmen.

Grüsse

Sven

Heimtextilien
Hallo Sven,

danke für die Antwort. Was genau fällt denn unter Heimtextilien? Mir geht es um Vorhänge, Bettwäsche und Krabbeldecken.

Viele Grüsse
Anna

Hallo Anna

danke für die Antwort. Was genau fällt denn unter
Heimtextilien? Mir geht es um Vorhänge, Bettwäsche und
Krabbeldecken.

Da liest Du im Prinzip richtig, hier gibt es unter Punkt 27 die exakte Beschreibung, was Du in diesem Bereich ohne Meistertitel machen darfst:

http://www.hwk-stuttgart.de/pdf/hw_aehnl.pdf

Grüsse

Sven

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Hallo Sven,

besten Dank für den LInk - genau das wollte ich wissen.

Mein Lieblingswort aus diesem Dokument ist übrigens „Bügelanstalt“.

Beste GRüsse
Anna

Hallo Anna,

Mein Lieblingswort aus diesem Dokument ist übrigens
„Bügelanstalt“.

vor allem für Herren-Oberbekleidung. Ist Damen-Oberbekleidung so schwierig, dass man einen Meistertitel braucht ?

Alternativ kann man sich übrigens auch unter die Wäschereien und Schnellreinigungen tummeln. Man darf nur nicht Detachur (=Fleckentfernung mit Chemikalien) durchführen.

Grüsse

Sven

Alternativ kann man sich übrigens auch unter die Wäschereien
und Schnellreinigungen tummeln. Man darf nur nicht Detachur
(=Fleckentfernung mit Chemikalien) durchführen.

… sollen die Leute sich doch selber damit plagen und Fleckenwasser kaufen.

Empörte Grüsse :wink:
Anna [Bügelanstaltsinsasse]