Heimunterbringung Minderjähriger?

Hallo =)
Es geht um folgendes Fallbeispiel was ich im Rahmen einer Fallpräsentation vorstellen soll. Ich habe auch schon eine eigene Lösung verfasst aber hänge an ein paar Stellen fest und wollte jetzt mal sehen was ihr dazu so sagen würdet.

Danke für jede Antwort =)

Herr A u. Frau B sind die Eltern der 12J. C. Die Eltern kümmern sich nicht um C. C führt überwiegend den Haushalt der Familie und ist ziemlich verstört. Wenn C morgens zur Schule geht, liegen A + B oft noch betrunken im Bett. A schlägt B u. C oft aus nichtigem Anlass.

Das Gericht hat A u. B das Aufenthaltsbestimmungsrecht für C entzogen. C wendet sich nun an das Jugendamt mit der Bitte um Unterbringung in einem Heim.
Die Eltern sind mit der Maßnahme nicht einverstanden.

Frage: Was kann das Jugendamt tun, um der Tochter C zu helfen?

Hallo Rockerbabe,

das Jugendamt kann und sollte das Kind in Obhut nehmen:

http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html

Zitat:

_Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

  1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder
  2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen. _

Besten Gruß

Annie

Guten Abend,

es besteht zum einen eine Kindeswohlgefährdung im Gefahrenbereich . Gewalt im Haushalt

Das Jugendamt kann das Kind in Obhut nehmen und einen Antrag auf Sorgerechtsentzuges stellen, wenn die Eltern nicht gewillt sind die Gefahr ABZUWENDEN:

Gefahr abzuwenden wäre möglich mit einem Schutzkonzept
in diesem ,Vertrag, regeln sie die Abwendung des Gefahrensrisikos.s

schönen Gruß
emmchen

Hallo,

nach der Fallgestaltung wurde den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Damit bestimmt nun derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wo C zukünftig leben wird.
Sollte man zu dem Schluß kommen, daß ein Heim das beste ist, wendet sich derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, an das Jugendamt.

Oder C wendet sich selbst an das Jugendamt und bittet um Inobhutnahme.

Grüße
miamei