Heimunterbringung steuerlich absetzen, "Komfort"-kosten auch absetzbar?

Woanders lese ich:

Horst ist ein Pflegeheim, Pflegestufe II.
Um die Kosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Erstattungen von den Heimkosten abgezogen werden, zum Beispiel:
Kostenerstattungen der Beihilfe
Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung

Da Horst seine Wohnung aufgab, muss zusätzlich eine
Haushaltsersparnis in Höhe von 8.354 Euro pro Jahr
sowie die
„zumutbare Belastung“
abgezogen werden.

Der Rest kann steuerlich abgesetzt werden. 

Meine Frage: sind zusätzlich noch die Beträge abzusetzen, die als Komfort- Kosten gelten müssten, wenn das Heim zum Beispiel verschieden große und damit unterschiedlich teure Einzelzimmer anbietet?
Diese Komfortkosten drücken sich in der Höhe des Investition Kostenzuschlages aus. 

Ich kenne so etwas von der privaten Krankenversicherung, es sind nur die Beiträge steuerlich absetzbar, die sich auf eine Standard Versicherung beziehen, Zuschläge im kranken Versicherungsbeitrag für ein Einbettzimmer sind nicht absetzbar.

ich bitte um Entschuldigung, es muss als erstes natürlich heißen, was ja aus dem Zusammenhang hervorgehen würde:

Horst ist im Pflegeheim