Heirat

Hallo, nehmen wir an Person A heiratet B im August 2007.
A ist Studentin und B ist Angstellter.
Die Beiden haben folgende Steuerklassen vorgesehen:
B würde in Klasse 3 und A (ohne Einkommen) in Klasse 5 gehen wollen.
Ab wann gelten dann die „steuerlichen Vergünstigungen“?
Sie haben gelesen:

  1. Bei Lohnsteuerjahresausgleich im Folgejahr bekäme B eine Rückerstattung für das gesamt Jahr 2007 auch wenn er erst im August geheiratet hat.

  2. Beim Lohnsteuerjahresausgleich bekäme B eine Rückerstattung für den Zeitraum August 2007 bis Dezember 2007!

Was stimmt??
Vielen Dank. A + B würden sich sehr über Hilfe freuen!

Servus,

Wenn sich die beiden im Jahr der Eheschließung zusammen veranlagen lassen, wird der Splittingtarif auf das ganze Jahr angewendet, denn die ESt ist eine Jahressteuer.

Nachzahlung/Erstattung von ESt folgt aus Festsetzung von ESt und Abrechnung mit der einbehaltenen Lohnsteuer. Die Lohnsteuerklasse spielt dabei keine Rolle - hab grad einen blöden Fall auf dem Tisch, bei dem die Gemeinde für eine Witwe aus Versehen eine Lohnsteuerkarte Drei ausgestellt hatte; das führt nicht dazu, dass sie sich jetzt plötzlich mit ihrem verstorbenen Gatten zusammen veranlagen lassen könnte.

Lohnsteuerjahresausgleich ist das, was unter bestimmten Bedinungen der Arbeitgeber mit der Dezemberabrechnung vornimmt. Bei Lohnsteuerklassenwechsel während des Jahres passiert da nix.

Den Vorteil der Steuerklasse III beim Lohnsteuereinbehalt gibts nicht rückwirkend, der Arbeitgeber darf da nichts machen. Aber bei der Veranlagung wird dann der Splittingtarif für das ganze Jahr angewendet, und je nach Höhe des Gehaltes und Ausmaß der Feierlichkeiten ist dann schon die Hochzich bezahlt…

Schöne Grüße

MM