Wenn jetzt zwei Menschen heiraten wollen, beide Steuerklasse 1 bisher, erverdint ungefähr doppelt so viel wie si, etwas weniger. Welche Steuerklasse hat dann wer nachher? Ist das festgelegt? Kann man sich das aussuchen? Und was wäre güntig? Zudem die beiden auch in näherer Zeit Nachwuchs wollen würden…?
Liebe Grüße, Katrin
Hallo Katrin,
Wenn jetzt zwei Menschen heiraten wollen, beide Steuerklasse 1
bisher, erverdint ungefähr doppelt so viel wie si, etwas
weniger. Welche Steuerklasse hat dann wer nachher?
Das kann so pauschal nicht gesagt werden. In dem von Dir genannten Fall wäre aber wohl -ohne weitere Angaben- die Lohnsteuerklasse IV relevant.
Einschlägig sind hier aber u.a. die folgenden Paragraphen:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__38.html
http://bundesrecht.juris.de/estg/__38a.html
http://bundesrecht.juris.de/estg/__38b.html
Ist das festgelegt? Kann man sich das aussuchen?
Ja, in diesem Zusammenhang ist § 38b S.1 Nr. 5 EStG zu beachten.
Allerdings sind hier auch die §§ 26 ff. EStG zur Veranlagung noch zu beachten (http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934.html#…)
Und was wäre güntig?
Zudem die beiden auch in näherer Zeit Nachwuchs wollen
würden…?
Das kann man so pauschal (ohne weitere Angaben) nicht sagen.
VG
TraderS
Hi,
dazu ein Link
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C5506065_N958…
Die Steuerklassenwahl ist keine endgültige Entscheidung, da dies bei der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen wird.
Schöne Grüße
C.
Nach Deinen Angaben spricht einiges für StKl. 3 : 5
als die günstigere Lösung. Aber wie schon erwähnt, bei
der Veranlagung gleicht sich alles aus. Nach der Geburt
eines Kindes sollte, wenn einer in Elternteilzeit geht,
dieser natürlich Kl. 5 wählen . Gruß Pete
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