Heirat, aber weiterin getrennt wohnen

Guten Tag,
weiß jemand, ob man sich bei getrenntem Wohnen nach Heirat einfach weiter auch getrennt steuerlich veranlagen kann, also einfach Steuerklasse I beibehält und das Einkommen unabhängig von der Ehe vom Finanzamt berechnet wird? Oder ist es sogar so, dass man bei getrennter Haushaltführung sowieso getrennt veranlagt wird? Ich hab dazu im Internet teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher meine Frage hier:-)
Vielen Dank für einen sachdienlichen Hinweis! MfG, I.

Eheleute können immer eine getrennte Veranlagung beantragen, dafür bedarf es keiner besonderen Gründe.

Steuerklasse I oder IV, die Höhe des Lohnsteuereinbehalts ist gleich.

Wenn Ehegatten das ganze Jahr dauernd getrennt leben, ist eine gemeinsame Veranlagung nicht möglich. Allerdings ist nicht automatisch bei Bestehen von zwei Haushalten das dauerndes Getrenntleben gegeben. Insbesondere das Wörtchen „dauernd“ ist zu beachten!

Vielen Dank für diese super schnelle sachliche Antwort! :thumbsup:
Einen schönen Tag!